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Lehre

Im Rahmen unserer Lehre in Versuchstierkunde, Tierschutz und Ethologie sollen die Studierenden der Veterinärmedizin ethologische Grundlagen zum Verständnis des Verhaltens von Tieren erhalten und die Verhaltensbiologie der wichtigsten Nutz- und Versuchstiere kennenlernen. Der Tierschutz soll als gesellschafts-politisches Anliegen und das Tierschutzgesetz als Instrumente zur Durchsetzung dieses Anliegens verstanden werden. Die Studierenden lernen außerdem wissenschaftliche Konzepte und Methoden zur Beurteilung des Wohlergehens von Tieren kennen. Damit sollen die Studierenden befähigt werden, die biologischen Ansprüche von Tieren an ihre Umwelt, ihre Anpassungsfähigkeit und deren Grenzen einzuschätzen - dies ist Voraussetzung für eine Beurteilung der Tiergerechtheit bezogen auf das Tier. Für die Bewertung der Tiergerechtheit bezogen auf das geltende Recht werden biologische Erkenntnisse auf die gesetzlichen Bestimmungen abgebildet und im gesellschaftspolitischen Kontext eingeordnet.
 

Wahlpflichtveranstaltungen

Die Professur bietet verschiedene Wahlpflichtveranstaltungen an.

In diesen wird die Interdisziplinarität und die Komplexizität des Tierschutzes, über die Inhalte der TAppV hinaus, abgebildet.

Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen sind unter den jeweiligen Fächern zu finden. 

Staatsexamensprüfung Tierschutz und Ethologie

"§ 33 Tierschutz und Ethologie

In dem Prüfungsfach Tierschutz und Ethologie haben die Studierenden ihre Kenntnisse über die artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung und Betreuung von Tieren sowie über den Schutz der Tiere im Tierhandel, bei Tiertransporten, bei der Schlachtung oder Tötung und bei Tierversuchen sowie ihre Kenntnisse über tierschutzrechtliche Bestimmungen mit ihren ethischen und wissenschaftlichen Grundlagen und in der Ethologie nachzuweisen."

Auszug aus der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) in der Fassung vom 6. Dezember 2011

 


Art der Prüfung

Das Prüfungsfach Tierschutz und Ethologie wird nach dem 7. Semester im Rahmen eines MC-Tests  schriftlich geprüft. Die Prüfung besteht aus 40 Multiple Choice Fragen, für deren Beantwortung 60 Minuten zur Verfügung stehen.

Grundlagen für die Prüfung

  • Vorlesungen Tierschutz I, II, III
  • Tierschutzgesetz und entsprechende Verordnungen
 

Termine

Die Termine für die nächsten Prüfungen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes ( Info ).

Medical Training

Einer erfolgreichen tierärztlichen Behandlung liegt immer die vollständige klinische Untersuchung und ggf. die Durchführung weiterer Diagnostik zugrunde. Was geschieht aber, wenn sich der Patient gar nicht erst untersuchen lässt? Wie können Zwangsmaßnahmen reduziert und unangenehme Behandlungen trotzdem kurzfristig durchgeführt werden?

 

Im sogenannten Medical Training werden Kenntnisse aus den Bereichen des tierischen Lernverhaltens und Trainings (klassische und operante Konditionierung) vermittelt und der Transfer zur tierärztlichen Praxis geschaffen. Durch gezielte Verhaltensmodifikation wird im Medical Training auch bei unangenehmen Behandlungen die Kooperation des Patienten erlangt.

 

Grundsätzlich kann ein kooperativer Patient gründlicher untersucht und somit genauer diagnostiziert werden. Außerdem wird eine stressinduzierte Verfälschung der in der Untersuchung erhobenen Parameter deutlich reduziert. Die praktische Anwendung von Medical Training ist somit auch aus ethischer Sicht erstrebenswert, da negative Emotionen (bei allen Beteiligten) vermieden werden können.

 

Kenntnisse über Medical Training sind zudem Teil einer wirtschaftlich effektiven Arbeitsweise. Für eine Untersuchung bzw. Behandlung ist bei einem kooperativen Patienten weniger Personal zur Fixation notwendig; außerdem kann die Behandlung zügiger durchgeführt werden. Arbeitsunfälle, wie beispielsweise durch Tierbisse (häufig hervorgerufen durch angstbedingte Aggression), werden reduziert bzw. vermieden.

 

Viele zoologische Einrichtungen profitieren bereits seit Jahren von der Anwendung von Medical Training in der medizinischen Betreuung der dort gehaltenen Wildtiere. Auch bei der tierärztlichen Versorgung der Haus- und Nutztiere kann die Integration von Medical Training zu einer Optimierung des Praxisalltages beitragen.

 

| Medical Training an der JLU | Wahlpflichtveranstaltung | Katja Frey | Dr. Meike Kuhlmann |

Fachsübergreifende Lehre

Am Fachbereich Agrarwissenschaften bieten wir das Master-Modul "Aspekte des Tierschutzes in der Forschung" an.

Am Fachbereich Agrarwissenschaften bieten wir das Master-Modul "Aspekte des Tierschutzes in der Forschung" an.

  • Umfang: 6 CP
  • 1. - 4. Semester
  • Wahlpflichtmodul
  • Verwendbar in folgenden Studiengängen: Profil, Master (1.-4.)


Die Vorlesung bietet eine allgemeine Einführung in den Tierschutz und die Ethologie, bei der gesetzliche, ethische und wissenschaftliche Grundlagen zum Tierschutz besprochen werden. Mit Hilfe ethologischer Ansätze und Methoden lernen die Studierenden die Beurteilung der Tiergerechtheit von Tierhaltungen und dem Umgang mit Tieren. Die Vorlesungsreihe behandelt außerdem Fallbeispiele zu Tierschutzproblemen aus der Praxis.

Darüber hinaus werden europäische Tierschutzregelungen und ihre Umsetzung in und Bedeutung für die nationale Gesetzgebung thematisiert. Außerdem werden die historische Entwicklung des Tierschutzgedankens, der Stellenwert des Tierschutzes in der EU und in Europa sowie die Geschichte der Versuchstierkunde besprochen. Das Modul diskutiert Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen auf Grundlage des 3R-Konzepts von Russell und Burch (refinement, replacement, redution) und erläutert Erkennung und Bewertung von Belastungen im Tierversuch und Möglichkeiten der Belastungsminderung. Grundlagen der Tierethik und ethische Vertretbarkeit des Tierversuches werden den Kursteilnehmer_innen genauso vermittelt, wie der Ablauf von Bewilligungsverfahren an Behörden und Verantwortungsbereiche und Zuständigkeiten rund um Tierversuche.

Die Inhalte entsprechen den inhaltlichen Anforderungen des sogenannten Rechtsmoduls versuchstierkundlicher Kurse, welche als Nachweis der Sachkunde für wissenschaftliches Arbeiten mit Tieren vorausgesetzt werden. Studierende haben die Möglichkeit, durch den Besuch der Vorlesungen das Rechtsmodul zu absolvieren und verfügen im Anschluss über einen behördlich anerkannten Sachkundenachweis (Teilnahmenachweis an der Veranstaltung per Unterschrift durch die Dozent_innen ist zu erbringen).

QSL-Z Projekt: Tierschutz im Lehramt

 

Die Vermittlung von Wissen zu sogenannten Heim-, Nutz- und Wildtieren ist besonders im Sachkunde- oder im Biologieunterricht in der Schule seit vielen Jahrzehnten etabliert. Dabei liegt jedoch kein Schwerpunkt auf dem Kompetenzbereich Tierschutz. 

Eine interdisziplinäre Lehrkooperation an der Schnittstelle von Pädagogik und Veterinärmedizin erlaubt dabei, Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Themenbereichen Tierschutz und Bildung miteinander zu verzahnen. Die Lehrkooperation zwischen der Professur Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Beeinträchtigung des Lernens sowie der Professur für Versuchstierkunde und Tierschutz an der Justus-Liebig-Universität in Gießen haben diesen Ansatz erstmalig auf Ebene der Lehre etabliert. Das Projekt bringt Studierende zweier unterschiedlicher Disziplinen in einen Dialog und ermöglicht die Beleuchtung des Themas Tierschutz aus unterschiedlichen Perspektiven.