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Informationen für Angehörige im Sterbefall

Im Falle des Todes eines/r Körperspenders/-spenderin sind folgende Schritte erforderlich:

Meldung des Sterbefalls: Während der regulären Dienstzeiten: Nach der Meldung des Sterbefalles beauftragt das Anatomische Institut ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung des Leichnams. Die Benachrichtigung des Anatomischen Institutes der Universität Gießen erfolgt unter der Telefonnummer

0641 – 99 47012 (Dr. C. Nassenstein, Leitung der Prosektur),

0641 – 99 47060 (Hr. M. Golaszynski, Oberpräparator) oder

0641 – 99 47062 (Hr. T. Stöhr, Präparator)

Außerhalb der regulären Dienstzeiten kann das Bestattungsunternehmen direkt von den Angehörigen benachrichtigt werden unter der Telefonnummer

0641 – 34668 (Werner Bestattungen OHG)

 

  1. Leichenschau: Schnellstmögliche Beauftragung einer Ärztin/eines Arztes zur Durchführung der Leichenschau und Ausfertigung einer Todesbescheinigung. Die Todesbescheinigung wird von den Angehörigen (zusammen mit der Geburtsurkunde und eventuell einer Heiratsurkunde) für die Meldung des Sterbefalles bei der zuständigen Behörde (Standesamt des Sterbeortes) benötigt.
  2. Sterbeurkunde: Nach der Meldung des Sterbefalles durch die Angehörigen beim zuständigen Standesamt werden vom diesem Sterbeurkunden ausgestellt. Eine Sterbeurkunde muß dem Anatomischen Institut für die weitere Bearbeitung des Sterbefalles zugeschickt werden.
  3. Dauer des Verbleibs in der Anatomie:  Im Regelfall bleibt der Leichnam ca. zwei bis drei Jahre im Anatomischen Institut. Nach Abschluss der Untersuchungen erfolgt die Einäscherung des Leichnams.
  4. Beisetzung: Zur ökumenischen Trauerfeier mit anschließender Beisetzung (meist im Mai jeden Jahres) werden die Angehörigen - falls gewünscht - frühzeitig schriftlich benachrichtigt und eingeladen.

 

 

 

Stand 12/2018