GCSC Reisekostenerstattung
Nächste Deadline: Die nächsten Sitzungen des Executive Board finden am 12. November, 3. Dezember, 17. Dezember, 21. Januar und 04. Februar statt. Aufgrund von Abwesenheiten und Übergaben im Team Graduate Studies reichen Sie für die November-Sitzung bitte ausschließlich dringende Anträge bis zum 27. Oktober ein.
Berechtigte:
Zur Einreichung eines Antrags auf Reisekostenerstattung berechtigt sind Promovierende des GCSC, die seit mindestens 3 Monaten Mitglied sind. Im Normalfall werden, abhängig vom Umfang der Anträge, 3-5 Reisen pro Person gefördert.
- Schritt 1: Konsultieren Sie den Travel-Grant-Leitfaden mit Detailinformationen zum Erstattungsverfahren.
- Schritt 2: Laden Sie das Formular zur Reisekostenerstattung herunter und füllen Sie es aus (das Formular ist auf Englisch, Sie dürfen es aber auch auf Deutsch ausfüllen und Belege auf Deutsch einreichen). Senden Sie das ausgefüllte Formular mitsamt der geforderten Belege an travelgrants.
Hinweis: Bitte benutzen Sie Adobe Reader zum Ausfüllen des Formulares.
Falls wir Anmerkungen zu Ihrem Antrag haben sollten, wird sich das Team Graduate Studies bei Ihnen melden, bevor wir Ihre Unterlagen offiziell an das Executive Board weiterleiten.
JLU-Mitarbeiter_innen (gilt auch für WiMis) müssen zusätzlich ausfüllen:
- das „Dienstreiseanzeige“-Formular, das Sie direkt gemeinsam mit dem Antrag einreichen können;
- sowie bei einer Reise ins EU-Ausland, den Europäischen Wirtschaftsraum oder die Schweiz, je nach Zielland und Dauer Ihrer Reise, möglicherweise die „Bescheinigung A1“. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten der JLU darüber, ob für Ihre Reise eine solche Bescheinigung notwendig ist, und reichen Sie diese wenn nötig zusammen mit dem Reisekostenantrag ein. Bei Fragen können Sie sich an Lena Nüchter (Team Graduate Studies) wenden.
Seit 2022 erstattet das GCSC keine Kosten mehr für Kurzstreckenflüge. Reisen zu Zielen innerhalb Deutschlands oder zu internationalen Zielen, die innerhalb von 8 Stunden mit max. 3 Umstiegen erreichbar sind, sollten mit der Bahn erfolgen. Wenn Sie eine Ausnahme von dieser Regel benötigen, sprechen Sie bitte das Team Graduate Studies an, bevor Sie Ihren Antrag einreichen.
Im Jahr 2024 hat die JLU ihre Richtlinie für umweltfreundlichere Dienstreisen veröffentlicht und Pauschalabgaben auf CO2-Emissionen durch Flugreisen festgelegt, die nun zusätzlich zu den Regeln des GCSC gelten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an
Lena Nüchter
Raum 117
+49 641 / 99-30 056