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Reisekostenzuschuss

Das GGN vergibt Reisekostenzuschüsse für den Besuch wissenschaftlicher Veranstaltungen.

Quelle: colourbox.de

Sie möchten Ihre Forschungsarbeit auf einer Tagung, einem Symposium, einem Kongress oder einer Konferenz präsentieren und (internationale) Forschungserfahrung sammeln? Manchmal ist die Finanzierung eines solchen Vorhabens durch Drittmittel nicht möglich. In solchen Fällen kann das GGN seinen Mitgliedern in einer frühen Karrierephase mittels eines Reisekostenzuschusses von bis zu 500 EUR unterstützen.

Insgesamt stehen pro Kalenderjahr 18 Reisekostenzuschüsse zur Verfügung.

 

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Masterstudierende, Promovierende und Postdocs der JLU, die Mitglieder des GGN sind.

 

Was wird gefördert?

Bezuschusst werden Reisen zu Konferenzen, Tagungen, Kongressen oder Symposien (mit eigenem Beitrag). Das GGN übernimmt einen Anteil von maximal 500 EUR der Gesamtkosten der Reise. Die Professur oder die zentrale Einrichtung, der die antragstellende Person angehört, oder die antragstellende Person selbst müssen die darüber hinaus anfallenden Kosten tragen.

 

Was muss eingereicht werden?

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Kurzes Anschreiben mit Begründung/Bezug zum eigenen Forschungsprojekt
  • Thema, Beschreibung und Zielsetzung des geplanten Vorhabens
  • Tabellarischer Lebenslauf der antragstellenden Person
  • Titel und Abstract des eigenen Beitrags
  • Aufstellung eines Kostenplans inkl. Angabe der Kostenstelle des eigenen Instituts/der Professur zur Übernahme der CO2-Pauschale bei Flugreisen.
  • Erklärung der Professur oder der zentralen Einrichtung, der die antragstellende Person zugeordnet ist, dass eine auskömmliche Finanzierung der geplanten Reise aus Drittmitteln nicht möglich ist.

 

Wann müssen die Unterlagen eingereicht werden?

Die Förderanträge sind per Mail als 1 PDF-Dokument bei der Geschäftsstelle des GGN (Leihgesterner Weg 52, 35392 Gießen, mail@ggn.uni-giessen.de) einzureichen.

Für die Bewerbung gibt es mehrere Fristen:

  • 15. Februar für Reisen vom 01. März bis 30. Juni 2026
  • 15. April für Reisen vom 01. Juni bis 30. September 2026 
  • 15. Juli für Reisen vom 01. September bis 31. Dezember 2026
  • 15. Oktober für Reisen vom 01. Dezember 2026 bis 31. März 2027

Bewerbungen müssen jeweils bis zu diesen Stichtagen eingereicht werden.

Monate, die in zwei Förderzeiträumen liegen, können frei einem der beiden Calls zugeordnet werden. Maßgeblich ist das geplante Konferenzdatum zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Eine Antragstellung ist auch vor endgültiger Annahme des Beitrags möglich, sofern eine realistische Annahme zu erwarten ist.

 

Wer entscheidet über die Bewerbungen?

Die Entscheidung über eine Förderung des Vorhabens trifft die Geschäftsführung des GGN.

 

Hinweise

  • Als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der JLU müssen Sie eine Reiseanzeige stellen. Nach erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie von uns ein Bewilligungsschreiben zur Übernahme des Zuschusses. Bitte richten Sie nach der Reise den Antrag auf Erstattung der Reisekosten inklusive aller Originalbelege, der genehmigten Reiseanzeige, des Bewilligungsschreibens und der Teilnahmebestätigung direkt an das Dezernat D.
  • Die Förderung ist auf eine Reise pro Person und Kalenderjahr begrenzt. Personen die noch keine Förderung erhalten haben, werden bei der Vergabe bevorzugt.
  • Die maximale Gesamtfördersumme pro Person beträgt 1.500 EUR.
  • Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

 

Kontakt
GGN Geschäftsstelle
Tel.: 0641 99 18300