MSc Klinische Sporttherapie und Sportphysiologie (Studienbeginn ab WS 2021/22)
Prüfungsausschuss für den Master - Studiengang KSS
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Amtszeit |
Mitglieder |
Stellvertreter |
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01.10.2024 - 30.09.2026 |
Vorsitzender Prof. Dr. Karsten Krüger |
N.N |
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Prof. Dr. Hermann Müller |
Prof. Dr. M. Hegele |
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| Prof. Dr. Michael Mutz | N.N | |
| Prof. Dr. Verena Oesterhelt | N.N | |
| Prof. Dr. Mathias Hegele | N.N | |
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Dr. Christian Pilat |
Paulos Tirekoglou | |
| Dr. Christopher Weyh | Kristina Gebhardt | |
| 01.10.2025 - 30.09.2026 | Ines Baumann | Larissa Martin |
| Markus Jung | Fiene Adler |
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen am Institut für Sportwissenschaft für den Masterstudiengang KSS
Studierende des Instituts für Sportwissenschaft (IfS) der Justus-Liebig-Universität Gießen können Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Anerkennbare Leistungen
- erbracht in anderen Studiengängen der JLU
- an ausländischen Hochschulen (während oder vor dem Studium an der JLU)
- in vorherigen Studiengängen anderer deutscher Hochschulen
- im Rahmen von Berufsausbildungen
Voraussetzungen
- Die Leistung muss den Lerninhalten des aktuellen Studiengangs entsprechen, nachweisbar durch z. B. Transcript of Records oder Modulhandbuch.
- Anerkennung ist nur für eingeschriebene Studiengänge möglich (nicht bereits vor einer Immatrikulation).
- Nur vollständige Veranstaltungen, Prüfungen oder Module können anerkannt werden, keine Teilleistungen.
Vorgehen zur Prüfung einer möglichen Anerkennung
Studierende sind für die gründliche Vorbereitung und Dokumentation verantwortlich! Unvollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet!
- Vorbereitung
- Sie sammeln geeignete Nachweise der vorherigen Hochschule(n)/Bildungseinrichtung(en), die nach Ihrer Auffassung eindeutig belegen, dass zwischen den dort erbrachten Leistungen und derjenigen Leistung in Ihrem Studienverlaufsplan/Modulordnung, die Sie sich anerkennen lassen möchten, kein wesentlicher Unterschied besteht (beachten: nicht immer ist dabei der bloße Titel eines Modules auf dem Transcript of Records oder Zeugnis eindeutig genug!).
- geeignete und notwendige Nachweise sind: Modulbeschreibungen, Zeugnisse und/oder Leistungsnachweise
- Antragsformular ausfüllen .
- präzise angeben, welche externe Leistung für welche Studienleistung anerkannt werden soll.
- Antrag mit Nachweisen per Mail an die zuständigen Anerkennungsbeauftragten senden .
- Entscheidung durch den/die Beauftragte*n, ob eine Veranstaltung, Prüfung oder ein Modul anerkannt wird.
- Anerkennung wird durch die Beauftragten ans Prüfungsamt geleitet
- Anerkannte Leistungen werden im System (FlexNow) eingetragen.
- Bei vollständigen Modulen gelten auch zugehörige Lehrveranstaltungen als anerkannt.
Zulassungstermine 2026:
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Zulassung
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Abgabe
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Stichtag für den fristgerechten
Eingang Ihres Antrags auf
Zulassung und Übermittlung
des Titels
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| 13.04.2026 |
13.10.2026 |
30.03.2026 |
| 02.06.2026 |
02.12.2026 |
19.05.2026 |
| 12.10.2026 |
12.04.2027 |
28.09.2026 |
| 08.12.2025 |
08.06.2027 |
24.11.2026 |
Zulassungstermine 2025:
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Zulassung
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Abgabe
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Stichtag für den fristgerechten
Eingang Ihres Antrags auf
Zulassung und Übermittlung
des Titels
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| 10.04.2025 |
10.10.2025 |
27.03.2025 |
| 02.06.2025 |
02.12.2025 |
19.05.2025 |
| 15.10.2025 |
15.04.2026 |
01.10.2025 |
| 12.12.2025 |
12.06.2026 |
28.11.2025 |
Für die Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit verwenden Sie bitte den
Allgemeinen Thesisantrag
Ihren Thesisantrag reichen Sie bitte beim Akademischen Prüfungsamt, Raum 231, während der Sprechzeiten ein. Sie haben aber auch die Möglichkeit den Antrag per Post oder per Mail zu schicken.
Der Eingang postalisch/elektronisch eingereichter Anmeldungen wird nicht schriftlich bestätigt!
Die Eingabe des Titels Ihrer Thesis mit Zulassungsdatum und Abgabetermin in FlexNow erfolgt über das Akademische Prüfungsamt Geisteswissenschaften. Die in FlexNow hinterlegten Termine sind
verbindlich
.
Bei der Erstellung Ihrer Abschlussarbeit beachten Sie bitte diese Formalia . Die gebundene Version Ihrer Thesis ist 2-fach einzureichen. Beide Exemplare werden vom Akademischen Prüfungsamt aus an die Erstgutachter/in und Zweitgutachter/in weiter geleitet. Die/der Erstgutachter/in behält ein Exemplar der Thesis während das Exemplar der/des Zweitgutachter/in zur Archivierung in der Prüfungsakte retourniert wird.
Der Rücktritt vom Thesismodul ohne das Vorliegen triftiger Gründe ist ausgeschlossen!
Sie haben die Möglichkeit Ihre Abschlußarbeit (Thesis) durch eine Gutachterin / einen Gutachter betreuen und begutachten zu lassen, der / die nicht an der JLU Gießen lehrt. Hierfür stellen Sie bitte einen formlosen, jedoch schriftlichen Antrag (keine E-Mail) an die Dekanin des FB 06 und reichen diesen im Prüfungsamt ein. Dem Antrag fügen Sie bitte alle Kontaktdaten der / des externen Gutachter/in bei, sowie eine Bestätigung aus der hervorgeht, daß der/die externe Gutachter/in mit der Betreuung und Begutachtung entsprechend den formalen Kriterien für den von Ihnen studierten Studiengang einverstanden ist. Bitte teilen Sie in Ihrem Antrag ebenfalls mit, wer die Begutachtung am Institut übernehmen wird.
Die Genehmigung wird durch das Prüfungsamt in die Wege geleitet.
Bitte beachten Sie immer auch die Hinweise Ihrer DozentInnen und die Aushänge an Ihrem Institut!
Die aktuellen Klausurtermine finden Sie hier:
Klausurenplan Master Klinische Sporttherapie und Sportphysiologie