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Anerkennung des Praktikums

Das Praktikum wird im Umfang von 5 CPs für ein entsprechendes Modul angerechnet. Zur Anerkennung des Praktikums müssen folgende Schritte unternommen werden:

  • Ein Abschlussbericht muss verfasst und vom Praktikumsgeber als sachlich richtig abgezeichnet werden.
  • Das qualifizierte Praktikumszeugnis muss von dem Praktikumsgeber ausgefüllt werden.
  • Diese zwei Dokumente müssen dem GiZo-Praktikumsausschuss vorgelegt werden, der aufgrund dieser Unterlagen eine Praktikumsbescheinigung ausstellt.
  • Das Prüfungsamt Geisteswissenschaften führt auf der Grundlage der Praktikumsbescheinigung die Anerkennung des Praktikums durch.
  • Die Anerkennung muss abschließend von Fachvertreter des jeweiligen Moduls bestätigt werden.

Praktikumsbericht

Die Dokumentation der Praktikumstätigkeit erfolgt in einem eigenständig verfassten und wissenschaftlich orientierten Abschlussbericht.

Qualifiziertes Praktikumszeugnis

Nach einem erfolgreichen Praktikum stellt das Unternehmen ein qualitatives Praktikumszeugnis für Sie aus, welches als Referenz bei künftigen Bewerbungen genutzt werden kann. Das Praktikumszeugnis muss Aufschluss über den Zeitraum, den Stundenumfang  sowie über Ihre Aufgaben im Praktikum geben und eine qualitative Bewertung der Praktikumstätigkeit enthalten.