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Grundpraktikum und Praxissemester

Die Schulpraktischen Studien sind zentrale Praxisphasen im Lehramtsstudium an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Sie verbinden universitäre Lehre mit schulischer Praxis und leisten einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlich fundierten Professionalisierung angehender Lehrkräfte.

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Weitere Hinweise zu den Schulpraktischen Studien finden Sie auch auf den Seiten für Schulen sowie für Studierende.

Für Fachbereiche, Fachdidaktiken und Dozierende sind das Grundpraktikum und das Praxissemester wichtige Schnittstellen zwischen Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaften und Schule. Studierende sollen schulische Praxis nicht nur erleben, sondern theoriegeleitet beobachten, fachlich einordnen, reflektieren und für ihre weitere professionelle Entwicklung nutzen.

Das Zentrum für Lehrkräftebildung (ZfL) koordiniert die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Schulpraktischen Studien. Die inhaltliche Verantwortung liegt je nach Praktikumsformat bei unterschiedlichen Instituten, Professuren, Fachdidaktiken oder beim ZfL selbst.

 Rechtliche Grundlage

Grundlage ist die Ordnung für die Schulpraktischen Studien in den Lehramtsstudiengängen der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 29.03.2023. Sie gilt für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2023/24 aufgenommen haben. Für Studierende früherer Kohorten gilt weiterhin die bisherige Ordnung. Die jeweiligen Ordnungen finden Sie im in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG).

 Aufbau der Schulpraktischen Studien (nach neuer Ordnung, ab WiSe 2023/24)

Die Schulpraktischen Studien bestehen in den Lehramtsstudiengängen L1, L2, L3 und L5 aus zwei Praktikumsmodulen:

  • Grundpraktikum
  • Praxissemester

Im Studiengang Berufliche und Betriebliche Bildung (BBB) werden das

  • Allgemeine Berufspädagogische Praktikum im Bachelorstudium und
  • das Praktikum im allgemeinbildenden Fach im Masterstudium absolviert.

Die Praktikumsmodule sind jeweils zweisemestrig angelegt und bestehen aus:

  • einem Vorbereitungsseminar an der Universität,
  • einer schulischen Durchführungsphase,
  • begleitenden Seminarterminen während der Praxisphase,
  • einem Auswertungsseminar,
  • einer Modulprüfung in Form eines Praktikumsportfolios.

Im Praxissemester kommen zusätzlich fachdidaktische Seminare bzw. die Ringvorlesung Inklusion in L5 hinzu.

Verantwortlichkeiten im Überblick

Die Schulpraktischen Studien werden gemeinsam von ZfL, Fachbereichen, Instituten, Fachdidaktiken, Professuren und Schulen getragen. Dabei unterscheiden sich die Verantwortlichkeiten je nach Lehramt und Praktikum.

Praktikum Inhaltliche Verantwortung / Modulverantwortung Organisation / Koordination
Grundpraktikum L1 Institut für Kindheits- und Schulpädagogik / Grundschuldidaktik ZfL in Abstimmung mit dem zuständigen Institut
Grundpraktikum L2 & L3 ZfL ZfL
Grundpraktikum L5 Institut für Förderpädagogik und Inklusive Bildung ZfL in Abstimmung mit dem zuständigen Institut
Praxissemester L1 Fachdidaktik des Langfachs ZfL in Abstimmung mit den zuständigen Fachdidaktiken
Praxissemester L2 & L3 jeweilige Fachdidaktiken ZfL in Abstimmung mit den zuständigen Fachdidaktiken
Praxissemester L5 geteilte Verantwortung des Instituts für Förderpädagogik und Inklusive Bildung sowie der jeweiligen Fachdidaktiken ZfL in Abstimmung mit den zuständigen Fachdidaktiken
Allgemeines Berufspädagogisches Praktikum BBB Professur für Berufspädagogik ZfL in Abstimmung mit der zuständigen Professur
Praktikum im allgemeinbildenden Fach BBB jeweilige Fachdidaktik ZfL in Abstimmung mit den zuständigen Fachdidaktiken

Das ZfL übernimmt insbesondere:

  • Anmeldung und Verwaltung der Schulpraktischen Studien,
  • Mitteilung der Anmeldezahlen an die zuständigen Bereiche,
  • Abfrage und Koordination der Praktikumsbeauftragten,
  • Einteilung der Studierenden in Praktikumsgruppen,
  • Kommunikation mit den Praktikumsschulen,
  • Zuweisung der Studierenden zu Schulen,
  • Klärung organisatorischer und rechtlicher Fragen,
  • Unterstützung bei Anerkennungen, Auslandspraktika und Sonderfällen,
  • Verbuchung von Prüfungsergebnissen,
  • Ausstellung von Praktikumsnachweisen.


Die Fachbereiche, Institute, Professuren und Fachdidaktiken übernehmen je nach Zuständigkeit insbesondere:

  • Benennung geeigneter Praktikumsbeauftragter,
  • Planung und Durchführung von Vorbereitungs-, Begleit- und Auswertungsseminaren,
  • fachliche, fachdidaktische oder bildungswissenschaftliche Begleitung der Studierenden,
  • Rückmeldung zu Unterrichtsversuchen,
  • Bewertung der Praktikumsportfolios,
  • Mitwirkung an der qualitativen Weiterentwicklung der Praxisphasen.

Planung der Vorbereitungsseminare

Für die Planung der Vorbereitungsseminare sind die Geschützten Zeiten zu beachten. Für Vorbereitungsseminare aller Praktika sind insbesondere folgende Zeitfenster vorgesehen:

  • Mittwoch, 14:00–18:00 Uhr,
  • Freitag, 14:00–18:00 Uhr,
  • eingeschränkt Donnerstag, 18:00–20:00 Uhr.

Blockveranstaltungen am Wochenende sind weiterhin möglich. Da sie jedoch für die Studienplanung und mit Blick auf Fehlzeiten herausfordernd sein können, sollten Termine möglichst frühzeitig mit den Studierenden abgestimmt werden.

Meldung der Praktikumsbeauftragten

Für die Planung der Schulpraktischen Studien bittet das ZfL die zuständigen Institute, Professuren und Fachbereiche um rechtzeitige Meldung der Praktikumsbeauftragten.

Für den Modulstart im Wintersemester 2026/27 erfolgt die Meldung möglichst über das digitale Formular:

Meldung der Praktikumsbeauftragten

Frist für die Meldung: 29.05.2026

Sollten einzelne Benennungen bis dahin noch nicht möglich sein, wird um kurze Rückmeldung an das Referat Schulpraktische Studien gebeten. Die Angaben sind notwendig, damit das ZfL die Studierenden den Gruppen zuteilen und die Schulen anfragen kann.

Fachdidaktische Seminare im Praxissemester

Im Praxissemester sind neben der Vorbereitung, der schulischen Durchführungsphase (inkl. Begleitung) und der Auswertung weitere fachdidaktische Lehrveranstaltungen vorgesehen.

  • Für die Lehrämter L2 und L3 setzt sich das Praxissemester aus einem fachdidaktischen Seminar im gewählten Praxissemesterfach sowie einem weiteren fachdidaktischen Seminar im zweiten studierten Fach zusammen.
  • Für L1 generiert sich das Praxissemester vollständig aus dem Langfach. Hier sind zwei fachdidaktische Seminare im Langfach vorgesehen.
  • Für L5 generiert sich das Praxissemester aus dem studierten Unterrichtsfach sowie aus der Ringvorlesung „Inklusion“.

Das ZfL stellt den Fächern zur Lehrplanung Übersichten über die Anmeldezahlen und die fachdidaktischen Seminare bereit. Diese Zahlen dienen als Grundlage für die Einrichtung entsprechender Lehrangebote.