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Kooperationsrat

Im Jahr 2010 wurde der "Kooperationsrat des Netzwerks für Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Raum Gießen/Vogelsberg" gegründet. In beratender Funktion hat er es sich zum Ziel gesetzt, die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern in der Region Gießen/Vogelsberg durch eine intensivere Zusammenarbeit aller an der Lehrerbildung beteiligten Institutionen und durch die Vernetzung der verschiedenen Ausbildungsphasen in Universität, Studienseminar, Lehrkräfteakademie und Schule zu verbessern.

Erfahren Sie hier mehr über den "Kooperationsrat des Netzwerks für Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Raum Gießen/Vogelsberg"

Leitziel

Ziel des Kooperationsrates ist es, die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern in der Region Gießen/Vogelsberg durch eine intensivere Zusammenarbeit aller an der Lehrerausbildung beteiligten Institutionen und durch die Vernetzung der verschiedenen Ausbildungsphasen in Universität, Studienseminar und Schule zu verbessern.

Möglichkeiten und Aufgaben des Kooperationsrates

  • gibt Anregungen und Empfehlungen
  • vermittelt und verbreitet Informationen
  • setzt eigene Schwerpunkte
  • führt Arbeit in den Teilbereichen zusammen
  • informiert die Öffentlichkeit
  • organisiert Veranstaltungen
  • sichtet vorhandene Strukturen, Angebote und bestehende Vereinbarungen
  • evaluiert seine Arbeit und damit verbundene Änderungen
  • nimmt Stellung zu Fragen der LehrerInnenausbildung
  • empfiehlt die Bildung von Arbeitsgruppen zu Einzelfragen der Ausbildung

Arbeitsstrukturen des Kooperationsrates

  • Zusammensetzung: Dem Kooperationsrat gehören Vertreterinnen und Vertreter der JLU und des ZfL, des SSA Gießen/Vogelsberg, der drei Studienseminare, der Hessischen Lehrkräfteakademie und der Schulformen Grundschule, Förderschule, Gymnasium, Berufliche Schule, Haupt- und Realschule sowie Gesamtschule an.
  • Mitglieder: Jeder der neun Statusgruppen entsendet zwei Mitglieder in den Kooperationsrat. Mitglieder gehören dem Kooperationsrat für zwei Jahre an und können dann durch Vertreterinnen und Vertreter ihrer Statusgruppe ersetzt werden, die vom Kooperationsrat zu bestätigen sind.
  • Leitung: Herr Hofmann, Studienseminar GHRF, leitet derzeit den Kooperationsrat. Die Leitung wechselt nach einem Jahr zu einem Mitglied, das einer anderen Statusgruppe angehört und das neu zu wählen ist. Zu den Aufgaben der Leitung gehört neben der Moderation auch die Vertretung und Ansprechbarkeit nach außen.
  • Geschäftsführung: Am Staatlichen Schulamt wird in Form einer Abordnung eine Geschäftsführung eingerichtet, die organisatorische Aufgaben übernimmt und die Leitung unterstützt.
  • Arbeitsrhythmus: Der Kooperationsrat trifft sich zweimal im Halbjahr, also insgesamt viermal im Geschäftsjahr, das mit dem Schuljahr (1.8.-31.7.) gleichgesetzt wird.
  • Überprüfung: Nach einem Jahr überprüft der Kooperationsrat, ob die beschlossenen Arbeitsstrukturen seinen Anforderungen genügen.