Fortlaufendes Portfolio

§2.3 Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz:
"Während der gesamten Ausbildung und des Berufslebens ist ein fortlaufendes Portfolio zu führen. Unter einem fortlaufenden Portfolio ist eine individuelle und berufsrelevante Sammlung von Belegen zu verstehen. Ziel dieser Sammlung sind die Dokumentation und Reflexion der eigenen Kompetenzentwicklung der Studierenden, der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und der Lehrkräfte im Berufsleben während der Lehrkräfteausbildung, Lehrkräftefortbildung und Lehrkräfteweiterbildung. Belege nach Satz 2 sind insbesondere Bescheinigungen über die Teilnahme an Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie persönliche Aufzeichnungen und Dokumentationen, wie zum Beispiel Reflexionen über Unterrichtsverläufe, Beratungen und Erfahrungen im Schulleben bis hin zu Fotodokumentationen. Belege nach Satz 2 müssen geeignet sein, das in Satz 3 beschriebene Ziel zu erreichen. Das fortlaufende Portfolio soll digital geführt werden […]."
Herzlich willkommen auf der Informationsseite des ZfLs zum "fortlaufenden ePortfolio"
Im Mai 2022 hat der hessische Landtag eine grundlegende Reform des hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes durchgeführt. In diesem Zuge wurde auch die Einführung eines ePortfolios beschlossen, welches von den Lehramtsstudierenden ab dem ersten Studiensemester geführt werden soll.
Im Rahmen des Projekts "eP:PeArs" (ePortfolio: Potentiale erkennen und erfolgreich in den Arbeitsprozess starten) möchten wir Sie bei dem erfolgreichen Start in die ePortfolio-Arbeit unterstützen. Hierfür haben wir unterschiedliche Angebote für Sie:
Videoreihe: Das fortlaufende ePortfolio im Lehramtsstudium
Vortragsreihe: Das fortlaufende ePortfolio im Lehramtsstudium
"eP:PeArs" ist ein Teilprojekt von "Te@m: Teacher Education and Media", welches leider eingestellt wurde.