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Rücktritt

Rücktritt:

 

Ein Rücktritt vom Internationalen Hochschulsommerkurs ist innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Anmeldung kostenlos möglich.

Ab dem 15. Tag nach Absenden der Anmeldung bis vier Wochen vor Kursbeginn ist ein Rücktritt unter Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 100 € möglich.

Ab vier Wochen bis 7 Tage vor Kursbeginn ist ein Rücktritt nur unter Zahlung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 % der Kursgebühr möglich.

Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder bei Nichterscheinen zum Kurs ist die Kursgebühr in voller Höhe zu zahlen, es sei denn, der Rücktritt erfolgt aus Gründen, die die Interessentin oder der Interessent nicht zu vertreten haben. Die Gründe sind gegenüber dem AAA glaubhaft zu machen.

Im Krankheitsfall muss für die Rückerstattung der gezahlten Kursgebühr ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Wenn Sie nicht rechtzeitig einreisen können, weil Sie kein Visum erhalten haben, ist für die Rückerstattung der gezahlten Kursgebühr der offizielle Ablehnungsbescheid (inkl. Unterschrift, Stempel) der Botschaft oder eine Dokumentation der rechtzeitigen Visumsbeantragung per E-Mail vorzulegen. Eventuelle Rückerstattungen erhalten die Teilnehmenden unter Abzug etwaig anfallender Bankgebühren.

Das Akademische Auslandsamt empfiehlt, das Visum so früh wie möglich zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass Die meisten Visa-Antragsverfahren bis zu drei Monate, in Ausnahmefällen auch länger, dauern können.

Diese Regelungen gelten auch für Stipendiatinnen und Stipendiaten.