Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung
Hier finden Sie Informationen zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen.
Aktuell: Die Befragung zur Feststellung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete
Information über die Durchführung einer Untersuchung im Rahmen der Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung an der JLU Gießen zur Dokumentation besonders gefährdeter Arbeitsgebiete auf Deutsch oder Englisch
Die Universität ist aufgrund der Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen vom 18.11.2019 verpflichtet, eine Dokumentation besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete zu erstellen. Dafür wird voraussichtlich ab der 21. Kalenderwoche eine arbeitsplatz-/dienstpostenbezogene Befragung (Selbsteinschätzung) mit einem digitalen Fragebogen durchgeführt, die für alle Beschäftigten verpflichtend ist. Der Link zur Befragung wird zu gegebener Zeit an Ihre dienstliche E-Mail-Adresse versendet.
Die Organisation und Auswertung der Befragung übernimmt die sogenannte Untersuchende Stelle. Diese wurde eigens für diesen Zweck gemäß den o. g. Richtlinien (Abschnitt 3.4) von der JLU eingerichtet.
Die Befragung und Auswertung erfolgt über die Plattform „LimeSurvey“. Der Fragebogen enthält Hinweise, die Ihnen das Ausfüllen erleichtern sollen. Er wird nicht zur Personalakte genommen und auch nicht an Dritte weitergegeben. Die Fragebögen werden datenschutzkonform vernichtet, sobald sie für die Aufgabenerfüllung gemäß der Richtlinie nicht mehr benötigt werden.
Die Dokumentation besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete soll nicht als Misstrauen gegenüber den Bediensteten verstanden werden, sondern stellt eine Schutzmaßnahme gegen Korruptionsgefahren dar. Ziel ist, Korruptionsgefahren durch gezielte Präventionsmaßnahmen – auch zum Schutz der Beschäftigten – von vornherein einzudämmen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Untersuchende Stelle: untersuchendestelle@admin.uni-giessen.de.
Warum wird die Befragung durchgeführt?
Nach der Richtlinie zur Korruptionsprävention und -bekämpfung sind alle Einrichtungen des Landes Hessen verpflichtet, besonders korruptionsgefährdete Arbeitsgebiete zu ermitteln.
Damit schützen wir nicht nur die Universität als Einrichtung, sondern sichern auch Ihre persönliche Integrität und Ihre Arbeitsumgebung gegen mögliche Korruptionsgefahren ab.
An wen richtet sich die Befragung?
Sie richtet sich an alle Beschäftigten der JLU Gießen.
Wann werde ich die Befragung erhalten?
Der Link zur digitalen Befragung wird in der 21. Kalenderwoche an Ihre dienstliche E‑Mail-Adresse versendet.
Falls Sie keine dienstliche E‑Mail haben oder keinen Zugang zum Internet an Ihrem Arbeitsplatz, informieren Sie bitte Ihre/Ihren Vorgesetzte/n, damit ein Computerplatz zur Verfügung gestellt werden kann.
Wie läuft die Befragung ab?
Sie erhalten einen digitalen Fragebogen über die Plattform „LimeSurvey“.
Sie geben eine Selbsteinschätzung zu Ihren Arbeitsprozessen, Entscheidungsbefugnissen, Datenhandhabung usw. ab.
Um ein vollständiges Bild zu erhalten, ist die Teilnahme an der Befragung verpflichtend.
Wie werden Ihre Daten geschützt?
Die Befragung erfolgt datenschutzkonform, die Ergebnisse werden nicht zur Personalakte genommen.
Die Fragebögen werden nach vollständiger Auswertung gelöscht.
Das Verfahren ist mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten abgestimmt.
Ich habe Bedenken, meine Antwort könnte in meinen Personalakte landen.
Die Ergebnisse der Befragung werden nicht zur Personalakte genommen.
Welche Vorteile hat die Teilnahme für mich?
Durch die Klarheit über besonders korruptionsgefährdete Arbeitsbereiche können Sie bessere Unterstützung erhalten:
gezielte Schulungen & Aufklärungen | frühzeitige Präventionsmaßnahmen
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Falls Unklarheiten bezüglich bestimmter Fragen bestehen, können Sie Kontakt aufnehmen:
untersuchendestelle@admin.uni-giessen.de
Was geschieht, nachdem ich den Fragebogen ausgefüllt habe?
Die Auswertung der Fragebögen erfolgt durch die vom Präsidium beauftragte Untersuchende Stelle.
Falls ein Arbeitsplatz besonders korruptionsgefährdet ist, werden mit den Vorgesetzten Präventionsmaßnahmen besprochen (z. B. Schulungen, Kontrollinstanzen).
Allgemeines
Bei Korruption geht es um den Missbrauch des anvertrauten Amtes zum privaten Vorteil. Korruptionsdelikte untergraben und schwächen das Vertrauen der Menschen in staatliches Handeln und insbesondere in die öffentliche Verwaltung.
Ansprechpersonen für Korruptionsprävention an der JLU
Die Ansprechperson für Korruptionsprävention und deren Vertretung ist der Hochschulleitung unmittelbar zugeordnet und unterliegt im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung direkt deren Dienst- und Fachaufsicht. Zu den Aufgaben der Ansprechperson zählen insbesondere:
- Ansprechpartnerin beziehungsweise Ansprechpartner für Beschäftigte und Dienststellenleitung, auch ohne Einhaltung des Dienstweges, sowie für Studierende
- Beratung und Unterstützung der Hochschulleitung, Aufklärung und Sensibilisierung der Beschäftigten und Führungskräfte (zum Beispiel durch regelmäßige Informationsveranstaltungen)
- Mitwirkung bei der Fortbildung
- Beobachtung und Bewertung von Korruptionsanzeichen
- gegebenenfalls Erstellung einer Dokumentation von besonders gefährdeten Arbeitsgebieten
Die Ansprechperson für Korruptionsprävention an der Justus-Liebig-Universität Gießen ist
Andreas Lehmann, Dezernat B1, Rechtsabteilung
Telefon 99-12200
E-Mail: Andreas.Lehmann
Stellvertretende Ansprechperson:
Christina Höhle, Dezernat B1.6, Rechtsabteilung
Telefon 99-12260
E-Mail: Christina.Hoehle
Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen
In der Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen werden organisatorische und personelle Maßnahmen gegen Korruption beschrieben sowie Maßnahmen bei Korruptionsverdacht aufgeführt. Zu der Richtlinie gehören auch ein Leitfaden für Vorgesetzte und Behördenleitungen und ein für alle Beschäftigten verbindlicher Verhaltenskodex gegen Korruption. Die Umsetzung und Einhaltung dieser Richtlinie ist für alle Dienststellen des Landes Hessen und deren Beschäftigte verpflichtend.
Besonders hervorzuheben ist, dass Beschäftigte verpflichtet sind, ihre Vorgesetzten zu unterrichten, wenn sie konkrete Hinweise auf korruptes Verhalten erhalten. Tatsachen, aus denen sich der Verdacht ergibt, dass die bzw. der Vorgesetzte in strafbare Handlungen verwickelt ist, sind der oder dem nächsthöheren Vorgesetzten mitzuteilen. Die Hinweise können auch der Ansprechperson für Korruptionsprävention unmittelbar mitgeteilt werden. Die Vorgesetzten sind verpflichtet, bei Hinweisen auf korruptes Verhalten die Ansprechperson für Korruptionsprävention unverzüglich zu informieren.
Verwaltungsvorschrift über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
Eine der wesentlichen Grundlagen des öffentlichen Dienstes ist die uneigennützige und auf keinen Vorteil bedachte Aufgabenwahrnehmung. Beschäftigte, die in Bezug auf ihr Amt oder ihren Beruf Belohnungen oder Geschenke annehmen, gefährden das Vertrauen der Allgemeinheit und ihrer Dienststelle in ihre Zuverlässigkeit und setzen das Ansehen des gesamten öffentlichen Dienstes herab. Auch wenn die weit überwiegende Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ihre Verpflichtung ernst nimmt, ihre Aufgaben uneigennützig und unparteilich zu erfüllen, geben Einzelfälle von Korruption in der öffentlichen Verwaltung Anlass, auf die Regelungen des Landes über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen hinzuweisen und den Umgang damit verbindlich festzulegen.
In der vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport erlassenen Verwaltungsvorschrift für Beschäftigte des Landes über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (VV Belohnungen) finden Sie Erläuterungen zum Annahmeverbot, zu den Voraussetzungen und zum Verfahren für die Zustimmung zur Annahme und zu dienst-, arbeits- und strafrechtlichen Folgen. Ferner sind darin Musterbriefe für die Ablehnung von Einladungen zu Präsentationen und Festlichkeiten und zur Übersendung/Übergabe von Geschenken abgedruckt, mit denen Sie freundlich und bestimmt derartige Angebote ablehnen können.
E‑Learning: Korruptionsprävention für Führungskräfte und Beschäftigte
Zur Stärkung des Problembewusstseins für die Gefahren der Korruption und deren Abwehr werden Schulungen für Beschäftigte und Führungskräfte angeboten. Die E-Learning Kurse finden Sie im Fortbildungsverzeichnis der Zentralen Fortbildung Hessen im Kursbereich „Korruptionsprävention“.
Ihr Kontakt zu uns
Für Rückfragen und Anmerkungen zu diesem Thema stehen Ihnen die Ansprechpersonen für Korruptionsprävention und die Leitungen der Abteilungen C2 und C3 des Personaldezernates gerne zur Verfügung.