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Heinz Maier-Leibnitz-Preis (DFG)

Der Heinz Maier-Leibnitz-Preis wird seit 1977 an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in Anerkennung herausragender Leistungen vergeben. Die Preise, von denen jährlich 10 vergeben werden, sind mit 20.000 Euro dotiert und sollen die Ausgezeichneten darin unterstützen und anspornen, ihre wissenschaftliche Laufbahn weiterzuverfolgen. Der Preis ist nicht als Würdigung der Dissertation allein zu verstehen; vielmehr haben die Ausgezeichneten nach der Promotion bereits ein eigenständiges wissenschaftliches Profil entwickelt.

Die Preise werden auf Vorschlag Dritter vergeben, nach gesonderter Einladung durch die DFG. Das Recht, Preisträgerinnen und Preisträger vorzuschlagen, haben die gewählten Mitglieder der Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Universitäten und ihnen gleichgestellte Hochschulen mit Promotionsrecht in Deutschland, die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften, die Max-Planck-Gesellschaft, die Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz. Eigenbewerbungen sind ausgeschlossen.

Der Preis ist nicht auf bestimmte Fachgebiete festgelegt. Ausgezeichnet werden können promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die zum Zeitpunkt der Nomination akademisch an Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland oder an deutschen Forschungseinrichtungen im Ausland angesiedelt sind, ungeachtet dessen, wo ihre wissenschaftlichen Leistungen erbracht wurden. Auch bereits Habilitierte, Juniorprofessorinnen und -professoren, Geförderte im Emmy Noether-Programm, Nachwuchsgruppenleiterinnen und -leiter und vergleichbare Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können vorgeschlagen werden.

Die Entscheidung über die Auszuzeichnenden trifft ein Auswahlausschuss, dessen Mitglieder von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung berufen werden