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GWG

Ein Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) ist ein selbständig nutzbarer Gegenstand mit Nettoanschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu 409,99 Euro. Nur bewegliche und abnutzbare Gegenstände, die zum mehrjährigen Gebrauch bestimmt sind, können Geringwertige Wirtschaftsgüter sein. Im JustOS werden aktuell nur Bürodrehstühle als GWG verbucht!