Abgabe und Abholung von Fundsachen

Fundsachen sind bei den nächst erreichbaren Hausmeisterinnen und Hausmeistern abzugeben (§6 - Hausordnung der Justus-Liebig-Universität-Gießen). Sollten Sie selbst etwas verloren haben, können Sie sich während der Dienstzeiten an die jeweilige Hausverwaltung wenden.

Unser interne Arbeitsablauf bei Fundsachen gestaltet sich folgendermaßen:

  • Fundsache wird bei der jeweiligen Hausverwaltung abgegeben.
  • Hausmeister nimmt die Fundsache an.
  • Der Hausmeister erfasst den Gegenstand / die Daten.
  • Die Fundsache wird eine Woche lang bei der jeweiligen Hausverwaltung verwahrt.
  • Dem berechtigten Empfänger wird nach Prüfung die Fundsache übergeben.
  • Innerhalb einer Woche wird die Fundsache an das zentrale Fundbüro bei der Hausverwaltung im Hauptgebäude weitergeleitet.
  • Nach sechs Monaten werden die Fundsachen an das Fundbüro der Stadt Gießen weiter gegeben.

Die Ausgabe der Fundsachen an ihren Inhaber oder ihre Inhaberin erfolgt unter Vorlage des Dienst-, Personal- oder Studierendenausweises.

Eine Liste der Hausverwaltungen inklusive der Erreichbarkeiten finden Sie hier.