Promotion
- Promotion
-
Voraussetzungen für eine Promotion
Prinzipiell ist die Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium (z.B. Masterabschluss) mit Prädikatsnote ("gut" oder besser).
Die Voraussetzungen für die einzelnen Promotion in den einzelnen Bereichen sind in den Promotionsordnungen sowie der Ph.D.-Ordnungen geregelt.
Zulassung zur Promotion
Der Antrag auf Zulassung zur Promotion muss in den Fachbereichen, i.d.R. im Dekanat oder Prüfungsamt gestellt werden.Einschreibung als Promotionsstudent/in
Wer als Promotionsstudent/in eingeschrieben sein will (dies ist nicht Pflicht) muss dies beim Studierendensekretariat beantragen. Dafür müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:- Ausdruck des ausgefüllten Online-Formulars (innerhalb der normalen Bewerbungsfristen) oder handschriftlich ausgefülltes PDF-Formular (außerhalb der normalen Bewerbungsfristen), beides finden Sie am Ende dieser Seite.
- Lichtbild
- Kopie des Personalausweises
- Nachweis über den eingezahlten Semesterbeitrag
- Annahme als Doktorand/-in vom zuständigen Promotionsausschuss bzw. Betreuungszusage vom Doktorvater/von der Doktormutter
- Abschlusszeugnis des wissenschaftlichen Studiums (einfache Kopie des Bachelorzeugnisses und beglaubigte Kopie des Masterzeugnisses oder beglaubigtes Staatsexamen)
- Kopie Hochschulzugangsberechtigung
- Lebenslauf
- Anlage 1
Fristen
Es gibt keine Bewerbungs- bzw. Einschreibefrist.Hinweis zur Rückmeldung
Wenn Sie dann als Promotionsstudent/in eingeschrieben sind, müssen Sie jedes Semester innerhalb der regulären Fristen die Rückmeldung vornehmen.Weiterführende Hinweise für internationale Promotionsbewerber/innen
- Online-Formular JLU