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Sprachnachweis für Teilfächer erforderlich

Für einzelne Allgemeinbildende Fächer in den Studiengängen Berufliche und Betriebliche Bildung sind Studienvoraussetzungen nachzuweisen:

Für das Unterrichtsfach Sport muss vor der Einschreibung eine Eignungsprüfung bestanden werden. Nähere Informationen zu dieser, Anmeldefristen etc. finden Sie hier.

Für die Unterrichtsfächer Englisch, Französisch, Spanisch, Katholische Religion, Evangelische Religion und Geschichte sind bestimmte Sprachkenntnisse vor der Einschreibung (und teilweise auch zu bestimmten Zeitpunkten im Studium) nachzuweisen. Die geforderten Sprachkenntnisse, Nachweise und Zeitpunkte, zu denen sie nachgewiesen werden müssen, sind geregelt in der  Anlage 1 - Studienvoraussetzungen zur Studien- und Prüfungsordnung der Justus-Liebig-Universität vom 23. August 2006 für das Lehramt an Gymnasien.