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Studienaufbau

Studiendauer

Die vorgesehene Studienzeit bis zur Prüfung umfasst acht Semester. Davon müssen mindestens zwei Semester an der JLU studiert werden. Zudem muss ein Studium an ausländischen akademischen rechtswissenschaftlichen Studieneinrichtungen absolviert werden, das insgesamt einem Studienjahr entspricht.

 

Studieninhalte

Der Studiengang Magister/Magistra des Internationalen Rechts ist in Teilen identisch mit dem Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung.

  • Die vorgesehene Studienzeit bis zur Prüfung umfasst acht Semester.
  • Das Studium beinhaltet die Pflichtfächer aus dem Zivil-, dem Öffentlichen und dem Strafrecht gemäß §7 Juristenausbildungsgesetz (JAG).
  • Es muss ein Leistungsnachweis in einer Lehrveranstaltung über die Grundlagen des Rechts (Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie oder -soziologie) erbracht werden.
  • Es muss eine Zwischenprüfung absolviert werden. Sie besteht aus acht Klausuren, von denen sechs nach spätestens sechs Semestern bestanden sein müssen. Gegenstand der Klausuren sind
  • im Zivilrecht der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB AT), Schuldrecht mit Schwerpunkt in den gesetzlichen Schuldverhältnissen sowie Schuldrecht mit Schwerpunkt in den vertraglichen Schuldverhältnissen,
  • im Öffentlichen Recht die Grundrechte, das Staatsorganisationsrecht und der Allgemeine Teil des Verwaltungsrechts sowie
  • im Strafrecht: Strafrecht Besonderer Teil I und Strafrecht Besonderer Teil II

Daneben bestehen auch einige Unterschiede zum Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung:

  • Innerhalb des Studiums Magister/Magistra des Internationalen Rechts muss ein Studium an ausländischen akademischen rechtswissenschaftlichen Studieneinrichtungen absolviert werden, das insgesamt einem Studienjahr entspricht.
  • Während der ersten vier Semester sollen die Studierenden zur Vorbereitung auf das geplante Auslandsstudium an einem einsemestrigen Fremdsprachenkurs innerhalb oder außerhalb des Fachbereichs Rechtswissenschaft der JLU teilnehmen.
  • Es müssen nur zwei der drei Übungen für Fortgeschrittene im Zivilrecht, im öffentlichen Recht und im Strafrecht absolviert werden. In jeder Übung muss eine Hausarbeit und eine Klausur mit mindestens ausreichend bestanden sein.
  • Zudem muss die erfolgreiche Teilnahme an einem rechtswissenschaftlichen Seminar internationaler, europäischer oder rechtsvergleichender Ausrichtung nachgewiesen werden. Dieser Nachweis kann auch im Ausland erbracht werden.
  • • Wird im Studiengang zur ersten Prüfung nicht der Schwerpunktbereich „Europarecht und Völkerrecht“ studiert, müssen Kenntnisse im Völker- und Europarecht im Rahmen eines Ergänzungsstudi-ums von zwei Semestern nachgewiesen werden.

Die im Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung erbrachten Studienzeiten und -leistungen können voll auf den Studiengang M.J.I. angerechnet werden.

 

Abschlussprüfungen

Wird der Studiengang Magister/Magistra des Internationalen Rechts eigenständig, d.h. ohne den Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung studiert, besteht die Magisterprüfung aus folgenden Bestandteilen:

  • Zunächst ist eine schriftliche Prüfung abzulegen. Sie besteht aus drei Klausuren à fünf Stunden und umfasst je eine Klausur aus dem Zivilrecht, dem öffentlichen Recht und dem Strafrecht.
  • Ist die schriftliche Prüfung bestanden, folgt die Magisterarbeit, die zu einem internationalen, europäischen oder vergleichenden Thema aus der Rechtswissenschaft verfasst werden muss.
  • Wird auch die Magisterarbeit bestanden, folgt die Disputation. Hier werden innerhalb von maximal einer Stunde Fragen zur Magisterarbeit gestellt.

Jeder Prüfungsteil (Magisterarbeit, schriftliche Prüfung und mündliche Prüfung) muss mit mindestens ausreichend bestanden sein. Zur Bildung der Gesamtnote werden die Noten der Prüfungsteile addiert und die Summe durch drei dividiert.

Der Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung umfasst das Studium der Pflichtfächer sowie eines universitären Schwerpunktbereiches. Die erste Prüfung besteht aus sechs Klausuren und einer mündlichen Prüfung im staatlichen Pflichtfachbereich sowie einer Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung im universitären Schwerpunktbereich. Wird der Studiengang Magister/Magistra des Internationalen Rechts parallel zum oder im Anschluss an den Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung studiert, kann die/der Studierende auf Antrag von der schriftlichen Prüfung befreit werden.

Zur Bildung der Gesamtnote werden die Noten der Prüfungsteile Magisterarbeit, mündliche Prüfungen (Gespräch über die Magisterarbeit und Prüfung zum Europarecht und internationalen Recht) sowie der ersten Prüfung addiert und die Summe durch drei dividiert.