Magister Juris Internationalis
Magister/Magistra des internationalen Rechts (Magister/Magistra Juris Internationalis – MJI)
Gegenstand der Rechtswissenschaft ist die Beschäftigung mit und Auslegung von historischen und aktuellen gesetzlichen Regelungen und weiteren Rechtstexten. Das Studium der Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) vermittelt den Studierenden die rechtswissenschaftlichen Denk- und Arbeitsmethoden, die geschichtlichen, sozialen, wirtschaftlichen und philosophischen Grundlagen des Rechts und die Kenntnisse in den Pflichtfächern inklusive der Vorschriften für Rechtsverfahren. Die Pflichtfächer umfassen die drei großen Gebiete des deutschen Rechts:
Der Studiengang Magister/Magistra des Internationalen Rechts (Magister/Magistra Juris Internationalis – MJI) ist ein rechtswissenschaftlicher Studiengang mit zusätzlicher Schwerpunktsetzung in den Gebieten der internationalen und europäischen Rechtsbeziehungen sowie in der Rechtsvergleichung. Er ist in Teilen identisch mit dem Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung. Anders als dieser führt er jedoch nicht zum juristischen Vorbereitungsdienst und nicht zur 2. Staatsprüfung. Absolvent/innen sind damit keine „Volljurist/innen“ und können keine Tätigkeit als Richter/in, Staatsanwältin/Staatsanwalt oder Anwältin/Anwalt ausüben. Wird eine dieser Tätigkeiten angestrebt, müssen zwingend der Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung, der Vorbereitungsdienst sowie die zweite Staatsprüfung erfolgreich absolviert werden. Der Studiengang Magister/Magistra des Internationalen Rechts kann
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Studienabschluss |
„Magister/ Magistra des Internationalen Rechts“ (Magister/Magistra Juris Internationalis – MJI) |
Studienbeginn |
zum Wintersemester und zum Sommersemester |
Studienvoraussetzungen |
Die Erarbeitung der umfangreichen Thematik durch komplexe Rechtstexte und Fallbeispiele erfordert abstraktes Denkvermögen sowie die Fähigkeit zur selbständigen, strukturierten und konzentrierten Arbeit über längere Zeiträume. Weiterhin wird von Juristinnen und Juristen eine einwandfreie schriftliche und mündliche Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit erwartet. Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium der Rechtswissenschaft ist zudem das Interesse an sozialen, ökonomischen und gesellschaftspolitischen Fragestellungen. Für Studierende dieses Studienganges wird die dreisemestrige Fachsprachenausbildung „Legal English“ angeboten. Mehr... |
Zulassungsvoraussetzungen |
Zulassungsvoraussetzung für das Studium ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Der Bewerbung soll eine Bescheinigung beigefügt werden, dass eine Studienfachberatung im Prüfungsamt des Fachbereichs Rechtswissenschaft der JLU stattgefunden hat. Der Studiengang Magister/Magistra Juris Internationalis kann nicht mehr gewählt werden, wenn die oder der Bewerber/in die Zwischenprüfung, die MJI-Prüfung oder eine vergleichbare in- oder ausländische juristische Prüfung endgültig nicht bestanden hat. |
Bewerbung und Zulassung |
Aktueller Hinweis: |
Studieninhalte |
Der Studiengang Magister/Magistra des Internationalen Rechts ist in Teilen identisch mit dem Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung.
Daneben bestehen auch einige Unterschiede zum Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung:
Die im Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung erbrachten Studienzeiten und -leistungen können voll auf den Studiengang M.J.I. angerechnet werden. |
Abschlussprüfungen |
Wird der Studiengang Magister/Magistra des Internationalen Rechts eigenständig, d.h. ohne den Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung studiert, besteht die Magisterprüfung aus folgenden Bestandteilen:
Jeder Prüfungsteil (Magisterarbeit, schriftliche Prüfung und mündliche Prüfung) muss mit mindestens ausreichend bestanden sein. Zur Bildung der Gesamtnote werden die Noten der Prüfungsteile addiert und die Summe durch drei dividiert. Der Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung umfasst das Studium der Pflichtfächer sowie eines universitären Schwerpunktbereiches. Die erste Prüfung besteht aus sechs Klausuren und einer mündlichen Prüfung im staatlichen Pflichtfachbereich sowie einer Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung im universitären Schwerpunktbereich. Wird der Studiengang Magister/Magistra des Internationalen Rechts parallel zum oder im Anschluss an den Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung studiert, umfasst die Magisterprüfung im Studiengang Magister/Magistra des Internationalen Rechts dann zusätzlich zur ersten Prüfung folgende Bestandteile:
Zur Bildung der Gesamtnote werden die Noten der Prüfungsteile Magisterarbeit, mündliche Prüfungen (Gespräch über die Magisterarbeit und Prüfung zum Europarecht und internationalen Recht) sowie der ersten Prüfung addiert und die Summe durch drei dividiert. |
Studiendauer |
Die vorgesehene Studienzeit bis zur Prüfung umfasst acht Semester. Davon müssen mindestens zwei Semester an der JLU studiert werden. Zudem muss ein Studium an ausländischen akademischen rechtswissenschaftlichen Studieneinrichtungen absolviert werden, das insgesamt einem Studienjahr entspricht. |
Tätigkeitsfelder |
Der Studiengang Magister/Magistra des Internationalen Rechts soll die Studierenden befähigen, auf Grund des Erwerbs rechtswissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden eine juristische Berufstätigkeit mit besonderem Schwerpunkt auf internationalen oder europäischen Gebieten auszuüben. |
Zahl der Studierenden |
Im Studiengang Magister/Magistra des Internationalen Rechts sind 44 Studierende eingeschrieben (Stand: Wintersemester 2011/12). |
Studienfachberatung |
Prüfungsamt Rechtswissenschaft Tel.: 0641 - 99 21104 Sprechstunde: Di und Do 10-12 Uhr und nach Vereinbarung |
Besonderheiten in Gießen |
Das Jurastudium in Gießen zeichnet sich durch ein günstiges Verhältnis von Lehrenden und Lernenden sowie vor allem durch das „Gießener Modell“ aus, d.h. durch intensive Kleingruppenarbeit unter verantwortlicher Mitwirkung von Studierenden (Leitung von Arbeitsgemeinschaften). Dadurch bleibt das Studium straff und überschaubar. In den Lehrbetrieb einbezogen ist eine Vielzahl von Praktikern (z.B. Richter, Rechtsanwälte, Verwaltungsjuristen), die in enger Verbindung zum Fachbereich stehen. Sie vermitteln den Studierenden bereits während des Studiums eine berufsbezogene Perspektive auf das Recht. Die an der Praxis orientierte Ausrichtung des Fachbereichs wird außerdem durch die regelmäßige Veranstaltung von Praktikerseminaren im Arbeitsrecht, im Umweltrecht und in der Kriminologie dokumentiert. |