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Corona-Hinweise für das WS 21/22 (insbesondere Prüfungen)

(Stand 04.02.22)
Nach aktuellem Stand können alle geplanten Präsenzprüfungen, insbesondere die der anstehenden Zwischenprüfungsphase des WS 21/22, wie geplant stattfinden.

Dabei sind strenge notwendige Hygienemaßnahmen zu beachten, deren strikte Beachtung wir weiterhin sicherstellen müssen. In Anbetracht der Omikron-Welle setzt die JLU und der Fachbereich 01 auf die Kombination von medizinischen Masken (insbesondere FFP2-Masken!), vollständigem Impfschutz oder Testung und den erprobten Hygienekonzepten.

Insbesondere die Nutzung von gut sitzenden FFP2-Masken ermöglicht es, sich selbst effektiv vor einer Infektion zu schützen!

Bitte unterstützen Sie uns durch strikte Beachtung aller infektionsschutzrechtlichen Vorgaben dabei, die Prüfungen möglichst reibungslos durchzuführen, und beachten Sie bitte die Information zu Schutzmaßnahmen bei Klausuren/Prüfungen.

Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Unterstützung und Solidarität.


Prüfungen im WS 21/22

 

Zwischenprüfungsklausuren des WS 21/22 (regulärer Termin + Wiederholungstermin)

(Stand: 29.03.22)

Wichtige Dokumente

Handreichung (Klausuren) für Studierende des WS 21/22 (Stand 01.02.22) zum pdf-Download

Zusammenfassung des Prüfungsamtes der bis dato getroffenen "Corona-Maßnahmen"
und ihrer Konsequenzen für den Prüfungsverlauf zum pdf-Download 


Liebe Studierende,


1. In jeder Klausur, die im WS 21/22 erstmalig nicht bestanden wird, wird der „Corona-Freiversuch“ nach § 4 Abs. 4 der Satzung über Abweichungen im Studien- und Prüfungsrecht während der Sars-CoV-2-Pandemie (im Folgenden: Corona-Satzung) gewährt - es sei denn, das Nichtbestehen beruht auf einem Täuschungsversuch (§ 4 Abs. 4 Halbsatz 2 Corona-Satzung). Es werden somit je Veranstaltung - sofern kein Täuschungsversuch begangen wurde - maximal drei Klausurversuche eingeräumt.


2. Der „Corona-Freiversuch“ wird - sofern er nicht zu einem früheren Klausurtermin bereits in FlexNow hinterlegt wurde - im Anschluss an die Klausuren in FlexNow eingetragen. Der nach einmaligem Nichtbestehen gewährte zusätzliche Versuch verfällt nicht, falls er im WS 21/22 nicht wahrgenommen wird, kann also in „Einführung in das Privatrecht“auch erst im SS 2022, in den anderen Klausuren im WS 22/23 wahrgenommen werden.


3. Die pandemiebedingte Befreiung von der Teilnahmepflicht besteht im WS 21/22 weiter. Es steht Ihnen frei, an einzelnen oder allen angebotenen Klausuren zum regulären oder zum Wiederholungstermin teilzunehmen. Eine Nichtteilnahme wird nicht als Fehlversuch bewertet.

Wir empfehlen Ihnen, studienplanmäßig an den Klausuren teilzunehmen, um Ihr Studium nicht ohne Not zu verlängern.

Falls Sie trotz einer Anmeldung in Flexnow nicht an einer Klausur teilnehmen, bitten wir Sie aus organisatorischen Gründen dringend darum, sich in Stud.IP von der bzw. den betreffenden Klausur(en) wieder abzumelden. Die Abmeldefenster in Stud.IP werden ab Montag, 07.02.22, 12.00 Uhr (regulärer Termin) bzw. ab Freitag, 01.04.22, 10.00 Uhr (Wiederholungstermin) freigeschaltet. Beachten Sie insofern bitte die Hinweise auf unserer Homepage:


Beachten Sie insofern bitte diese Hinweise auf der Homepage des Prüfungsamtes (regulärer Termin).

Organisatorisches: Mitteilung der Nichtteilnahme

 

Unsere Professuren planen die Klausuren anhand räumlicher und personeller Kapazitäten anhand der vorliegenden Anmeldezahlen. Dass Sie als Studierende pandemiebedingt nicht zur Teilnahme verpflichtet sind, stellt die Organisatoren vor besondere Herausforderungen.

 

Um den organisatorischen Ablauf für unsere großen Klausuren bestmöglich vorbereiten zu können, werden daher (regulärer Termin) ab Montag, 07.02.22 um 12 Uhr  bzw. ab Freitag, 01.04.22 um 10 Uhr (Wiederholungstermin) Stud.IP-Veranstaltungen freigeschaltet, in denen Sie Ihre Nichtteilnahme an der Klausur mitteilen können.

 

In der Zwischenprüfung betrifft dies diese Klausuren in den Veranstaltungen:

    • Grundrechte (Prof. Augsberg)
    • Sachenrecht (Prof. Rudkowski)
    • Allgemeines Verwaltungsrecht (Prof. Schöndorf-Haubold)
    • Einführung in das Privatrecht (Prof. Gutzeit)
    • Strafrecht BT II (Rotsch)

 

Die Veranstaltungen sind eine organisatorische Hilfe für die Professuren, die dank Ihrer Mithilfe tagesaktuell kalkulieren können, wie viele Plätze, Aufsichts- und Korrekturkräfte tatsächlich für die Klausur eingeplant werden müssen, und hat keine prüfungsrechtliche Bedeutung.

 

Wir bitten Sie eindringlich, für den Fall, dass Sie angemeldet sind und doch nicht teilnehmen möchten, dieses Abmeldefenster zu nutzen. (Nichtteilnahmemeldung unter Stud.IP-Veranstaltung -> Teilnehmende -> Zusatzangaben -> Haken setzen "ich nehme nicht teil" -> speichern)

 

Sie werden automatisch in diese Hilfsveranstaltungen als Teilnehmer/innen eingetragen, wenn Sie angemeldet sind. Ein Austrag ist nicht möglich.


4. Die Frist für das Bestehen der Zwischenprüfung verlängert sich nach § 6 S. 2 Corona-Satzung um zwei Semester auf acht Fachsemester. Nicht als Fachsemester zählen insbesondere Urlaubssemester (zur Beurlaubung siehe hier). Sollten acht Fachsemester nicht zur Wahrnehmung aller „Corona-Freiversuche“ ausreichen, wird im Einzelfall geprüft werden, ob eine individuelle Fristverlängerung möglich ist; eine pauschale Aussage kann hierzu leider nicht getroffen werden. Eine entsprechende Prüfung wird zu gegebener Zeit auf individuellen Antrag vorgenommen (aktuell noch nicht!).


5. Weiterhin gilt, dass Studienverläufe, die sich lediglich aufgrund der oben geschilderten Maßnahmen ergeben, nicht individuell besprochen werden können, sodass von diesbezüglichen Nachfragen abzusehen ist. Mit Hilfe der erteilten Informationen wird jede und jeder Studierende in die Lage versetzt, anhand der Eintragungen in FlexNow problemlos selbst zu berechnen, wie viele Versuche je Klausur verbleiben und wie viel Zeit ihr bzw. ihm noch eingeräumt wird, um die Zwischenprüfung abzuschließen.


6. Beachten Sie bitte auch die „Handreichung für die Studierenden“ (Link zum Download des PDF).


Die Studiendekanin und das Team des Prüfungsamts bedanken sich für Ihre Kooperation im Voraus und
wünschen Ihnen für die Klausuren dieses Semesters viel Erfolg!

 

Die Zwischenprüfungsklausuren des WS 21/22 finden nach Vorlesungsende statt.

 

Die genauen Prüfungstermine, -orte und -modalitäten finden Sie auf den Seiten des Zwischenprüfungsamts (unter Termine und Fristen, fortlaufend aktualisiert). Nach momentanem Planungsstand finden die Klausuren des regulären Termins in der 8. KW (ab 21.02.22) statt, die des Wiederholungstermines in der 14. KW (ab 04.04.22).

 

Für alle Präsenzveranstaltungen und mithin auch für Präsenzprüfungen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (FFP2- oder OP-Maske). Diese werden Ihnen zur Prüfung zur Verfügung gestellt.


Zu den weiteren pandemiebedingten Besonderheiten bezüglich der Klausurdurchführung erhalten Sie besondere Hinweise im Vorfeld der Klausur.

 

Behalten Sie Ihr universitäres E-Mail-Postfach im Auge!

 

Die Anmeldung zu den Wiederholungsklausuren über FlexNow erfolgt nach den bekannten Regularien und ist
im Zeitraum vom 28.03. (7.00 Uhr) bis zum 31.03.22 (12.00 Uhr) möglich.
Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, nach deren Ablauf
keine Anmeldung mehr möglich ist!

 


Befreiung von der Teilnahmepflicht bei Präsenz-Prüfungsterminen

(Stand: 04.02.22)

Gemäß der Rundmail des Präsidenten vom 14.01.22 besteht pandemiebedingt auch weiterhin keine Pflicht, an aktuellen Präsenz-Prüfungsterminen teilzunehmen. Studierende können stattdessen auch den nächsten regulären Prüfungstermin für angesetzte Präsenzprüfungen in der Verantwortung der JLU nutzen. Diese Regelung bleibt bis auf Weiteres bestehen, in jedem Fall auch im WS 21/22.

Wer trotz Anmeldung an einer oder mehreren Klausuren nicht teilnimmt, bekommt daher in FlexNow ein Attest eingetragen, das dazu führt, dass kein Fehlversuch vorliegt, sondern der betreffende Versuch "genullt" wird. Ein Attest braucht hierfür nicht vorzuliegen!

 

 "Corona-Freiversuch"

(Stand: 04.02.22)

Nach § 4 Abs. 4  Corona-Satzung wird in allen nicht bestandenen Prüfungen des WS 20/21, SS 21 und WS 21/22 einmalig ein zusätzlicher Versuch eingeräumt. Dies gilt somit auch für unsere Zwischenprüfungsklausuren und für die Schwerpunktbereichsprüfung.

 

Beruht das Nichtbestehen jedoch auf einem Täuschungsversuch, wird der Freiversuch nicht gewährt.

 

Sofern dies zur Wahrnehmung des Freiversuchs zeitlich erforderlich ist, verlängert sich die 6-Semester-Frist für das Bestehen der Zwischenprüfung (§ 1 Abs. 2 S. 2 Zwischenprüfungsordnung) nach § 6 S. 2 Corona-Satzung auf acht Fachsemester.

 

Abbildung des "Corona-Freiversuchs" in FlexNow

(Stand: 04.02.22)

Wenn Sie an der Prüfung teilgenommen nicht bestanden haben sollten, wird Ihnen der "Corona-Freiversuch" eingeräumt. In Ihrer FlexNow-Ansicht wird dann hinter der Bewertung der Klammerzusatz "Freiversuch Corona" erscheinen.

 

Bitte sehen Sie bis auf Weiteres von Nachfragen zu individuellen Studienverläufen ab ("Wie verhält es sich, wenn ich in der Klausur ... einen Corona-Exit gemacht, dann im Wiederholungstermin nicht bestanden habe und in der Klausur ..."  etc.). Wir werden rechtzeitig vor Ablauf der Anmeldefrist zu den regulären Klausurterminen die sich ergebenden möglichen Konstellationen wieder zu eruieren versuchen und dann per Rundmail und auch hier auf der Corona-Homepage bekannt geben.

 

Eintragung "Corona-Freiversuche" für reguläre Klausuren; Nichtteilnahme; Wiederholungsklausuren

(Stand: 23.03.22)

Sehen Sie bitte die - auch mit heutiger Rundmail versandten - Informationen an dieser Stelle!

 

Zwischenprüfungszeugnisse

(Stand: 04.02.22)

Sie können selbst eine Übersicht (Transcript of Records) in FlexNow tagesaktuell erzeugen, in der Ihre einzelnen Klausurleistungen und ggf. das Bestehen der Zwischenprüfung vermerkt sind. Dieser Ausdruck wird mit einem sog. Verifikationscode versehen sein, mit dessen Hilfe diejenige Stelle, bei der die Übersicht vorgelegt wird (z.B. das Studentenwerk), deren Echtheit überprüfen kann. Daher ist die Übersicht ohne Stempel und Unterschrift des Prüfungsamts gültig und stellt somit wiederum einen rechtsgültigen Nachweis über die erbrachten Leistungen und eine bestandene Zwischenprüfung dar.

 

Eine Anleitung zum Vorgehen steht nach dem Login in FlexNow unter "Aktuelles" zur Verfügung.

 

Mitnahmeregelung in den Fortgeschrittenenübungen für den Zeitraum vom WS 19/20 bis zum SS 22

(Stand: 29.03.22)

Wer in der Zeit vom WS 19/20 bis zum SS 22 eine Hausarbeit und (mindestens) eine Klausur bestanden hat bzw. besteht, erhält den „großen Schein“. Die Reihenfolge der Erbringung ist unbeachtlich. Die Klausur kann - im Rahmen der pandemiebedingen eingeschränkten Raumkapazitäten - beliebig oft wiederholt werden.

Wird im Geltungszeitraum nur die Hausarbeit bestanden, kann die Klausur im WS 22/23 ein letztes Mal versucht werden. Es darf dann an allen Klausuren des WS 22/23 teilgenommen werden.

Wird im Geltungszeitraum nur die Klausur bestanden, kann die Hausarbeit im WS 22/23 ein letztes Mal versucht und muss dann in der dem WS 22/23 vorausgehenden (!) vorlesungsfreien Zeit angefertigt werden.

Am Erfordernis eines „ernsthaften Klausurversuchs“ wird während des gesamten Geltungszeitraums pandemiebedingt nicht festgehalten.

 

Schwerpunktbereichsprüfung

(Stand: 04.02.22)

Um pandemiebedingte Verzögerungen des Studiums zusätzlich zu den bereits bestehenden Ausgleichsmaßnahmen (Rücktrittsrechte, Verlängerung der Bearbeitungszeiten, Fehlversuch) auszugleichen, hat der Fachbereichsrat beschlossen, dass das SS 21 nicht auf die Anzahl der Fachsemester angerechnet werden soll, die bei der Berechnung der Studiendauer bis zum Freiversuch in der Schwerpunktbereichsprüfung nach § 18 Absatz 1 Schwerpunktbereichsordnung zugrunde zu legen ist. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Darüber hinaus wird gem. § 4 Abs. 4 der Satzung über Abweichungen im Studien- und Prüfungsrecht während der Sars-CoV-2-Pandemie ein zusätzlicher Prüfungsversuch in allen nicht bestandenen Prüfungen des WS 20/21, SS 21 und WS 21/22 - und damit auch der wissenschaftlichen Examenshausarbeit - gewährt.

 

Kampagne 1/22: Informationen zur Ausgabe und Bearbeitungszeit der wissenschaftlichen Hausarbeit finden Sie hier.


Nebenfach

(Stand 04.02.22)

Sie finden die nebenfachrelevanten Hinweise in Bezug auf die Corona-Pandemie auf der Nebenfach-Homepage (dort auch Prüfungstermine, Anmeldefristen und wichtige Ankündigungen).
Lesen Sie insbesondere die Hinweise zur Prüfungsphase des WS 21/22 unter Pandemiebedingungen, die Sie in diesem News-Eintrag finden.