Prüfungsamt
Der Publikumsverkehr im ZfL wird vorübergehend eingestellt. Wir bitten um Verständnis.
Justus-Liebig-Universität Gießen Tel.: 0641 - 99 - 15450 (Herr Günther) Sie finden uns in den Räumen 404 und 405 im vierten Stock in der Rathenaustr. 8. |
Sprechstunden (entfallen Corona-bedingt bis auf Weiteres)
dienstags bis donnerstags 9:30 - 12:30 Uhr
dienstags 14:00 - 16:00 Uhr
Im Zentrum für Lehrerbildung findet ab dem 16.03.2020 aufgrund der aktuellen Situation mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorübergehend kein Publikumsverkehr statt. Telefonisch und per Mail sind alle Bereiche wie üblich erreichbar. Aufgrund der Vielzahl an Anfragen kann jedoch ggf. eine gewisse Bearbeitungszeit entstehen. Sie finden alle Kontaktdaten oben rechts unter dem ZfL-Logo. Mit diesen Maßnahmen soll einer Ausbreitung des Virus bestmöglich entgegengewirkt werden, wir bitten um Verständnis.
Prüfungen: Wer an einer Prüfung, die im Verantwortungsbereich der JLU liegt, aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen kann, muss sich auf jeden Fall vor der Prüfung beim jeweiligen Prüfungsamt krankmelden. Bitte verwenden Sie für die Krankmeldung das Formular zur Bescheinigung einer Prüfungsunfähigkeit. Es entfällt vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres die Verpflichtung, ein ärztliches Attest einzureichen. Ein Nicht-Erscheinen zum Prüfungstermin ohne vorherige Krankmeldung gilt als Fehlversuch. Für schriftliche Arbeiten ohne Aufsicht (Hausarbeiten, Thesis usw.) ist auch weiterhin die ärztliche Bestätigung auf der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich.
Gibt es wegen der Pandemiesituation eine besondere Freiversuchs-Regelung?
Der Senat der JLU hat in seiner Sitzung vom 15. Juli 2020 eine umfassende Freiversuchsregelung für alle Prüfungen unter Aufsicht (Klausuren, mündliche Prüfungen, usw.) in der Verantwortung der JLU (d. h. nicht Staatsprüfungen) beschlossen. Es wird jeweils einmalig ein nach dem 12. März 2020 nicht bestandener Versuch als Freiversuch gewertet und nicht auf die Anzahl möglicher Prüfungsversuche angerechnet. Unberührt von dieser Regelung, die bis zum Ende des Wintersemesters 2020/21 gelten soll, bleiben bundes- oder landesrechtliche Regelungen über Staatsprüfungen.
Zur Umsetzung: Die Studierenden entscheiden (vor oder nach der Prüfung), für welchen Versuch in der Prüfungskette (Erstversuch, ggf. Ausgleichsprüfung, Wiederholungsprüfung) im Gültigkeitszeitraum (Prüfungen zwischen 12.03.2020 bis aktuell 31.03.2021) der Freiversuch angewendet werden soll. In der gesamten Prüfungs-Kette wird ein Freiversuch gewährt. Wenn Studierende einen Freiversuch für eine Prüfung anwenden wollen, senden sie eine kurze formlose Mail mit dem entsprechenden Wunsch an pa-lehramt. Dort wird der Freiversuch dokumentiert. Die Mitteilung an das Prüfungsamt stellt insbesondere sicher, dass der Freiversuch für den Versuch in der Kette angewendet wird, der dem Wunsch des/der Studierenden entspricht.
Der Krisenstab hat entschieden, dass weiterhin die vorgesehenen Präsenzprüfungen angeboten werden. Unter der strengen Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der JLU können Prüfungen in Präsenz durchgeführt werden. Es besteht weiterhin keine Pflicht, die aktuellen Prüfungstermine wahrzunehmen: Die Regelung, dass Studierende stattdessen auch den nächsten regulären Prüfungstermin für angesetzte Präsenzprüfungen in der Verantwortung der JLU nutzen können, bleibt bestehen. Wenn Sie zu einer Präsenzprüfung angemeldet sind, aber erst den darauffolgenden Termin wahrnehmen möchten, informieren Sie hierüber bitte vor der Prüfung das Prüfungsamt (pa-lehramt). Sie bleiben dann automatisch für den Folgetermin angemeldet, der entweder noch im laufenden oder im folgenden Semester/Turnus liegen kann. Bitte informieren Sie sich ggf. bei den Lehrenden über die folgenden Prüfungstermine. Die JLU bittet darüber hinaus die Studierenden, jegliche Gruppenbildung im Zuge stattfindender Präsenzprüfungen zu vermeiden.