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6.74.00 Nr. 1 Lehramt an beruflichen Schulen


6.74.00.1
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Lehramt an beruflichen Schulen

Hinweis vom 20 Januar 1999

Erlaßgrundlage




FB 04 HMWK Bekanntm./Genehm. StAnz. Seite
StudO 20.01.1999 06.04.1999 14.06.1999 1879


STUDIENORDNUNG
des Fachbereichs Erziehungswissenschaften
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für das Studium der
Erziehungswissenschaften und Gesellschaftswissenschaften
im Rahmen des Studiums
mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das
Lehramt an beruflichen Schulen
vom 20. Januar 1999



Gemäß § 22 Abs. 5 des Hessischen Universitätsgesetzes (HUG) erläßt der Fachbereich Erziehungswissenschaften im Benehmen mit dem Fachbereich Gesellschaftswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen die folgende Studienordnung.



§ 1
Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums der Erziehungswissenschaften und Gesellschaftswissenschaften im Rahmen des Studiums mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen auf der Grundlage der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 3. April 1995 (GVBl. I S. 233) i. d. F. vom 6. März 1998 (GVBl. I S. 59).

§ 2
Beginn des Studiums

Das Studium der Erziehungswissenschaften und Gesellschaftswissenschaften kann zum Sommer- und Wintersemester aufgenommen wer-den.

§ 3
Dauer des Studiums

Der Fachbereich Erziehungswissenschaften schafft im Benehmen mit dem Fachbereich Gesellschaftswissenschaften auf der Grundlage dieser Studienordnung und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel die Voraussetzungen dafür, daß die Studentin oder der Student das Studium der Erziehungswissenschaften und Gesellschaftswissenschaften nach bestandener Diplomprüfung im Studiengang Agrarwissenschaften bzw. im Studiengang Ernährungs- und Haushaltswissenschaften als zweisemestriges Aufbaustudium abschließen oder das Studium der Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften parallel zum Diplomstudium im Studiengang Agrarwissenschaften bzw. im Studiengang Ernährungs- und Haushaltswissenschaften durchführen und unmittelbar nach bestandener Diplomprüfung die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen ablegen kann..

§ 4
Studienvoraussetzungen

Abgesehen von den allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung erfordert das Studium entweder den Nachweis der Einschreibung im Studiengang Agrarwissenschaften (Diplom) oder im Studiengang Ernährungs- und Haushaltswissenschaften (Diplom) oder ein abgeschlossenes Universitätsstudium in einem dieser Studiengänge.

§ 5
Ziel und Inhalt des Studiums

Das Studium der Erziehungswissenschaften und Gesellschaftswissenschaften soll der Studentin oder dem Studenten die für die Ausübung einer Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer an beruflichen Schulen erforderlichen erziehungs- und gesellschaftswissenschaftlichen Grundlagen, Methoden, Kenntnisse und Fähigkeiten einschließlich der Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit vermitteln..

§ 6
Umfang und Aufbau des Studiums


(1) Das Studium gliedert sich in:

1. Allgemeine Erziehungswissenschaft im Umfang von 10 SWS
2. Berufs- und Wirtschaftspädagogik im Umfang von 10 SWS
3. Politikwissenschaft und Soziologie im Umfang von 6 SWS

(2) Das Studium umfaßt:
1. Allgemeine Erziehungswissenschaft
a) Pflichtbereich: eine Einführungsveranstaltung 2 SWS
- "Einführung in die Erziehungswissenschaft / Grundfragen der Erziehungswissenschaft" - EW I,1
Je ein weiterführendes Seminar aus den folgenden Gebieten 6 SWS
- "Theorien der Erziehung und Bildung /Erziehung und Bildung in systematischer Sicht" - EW I,4
- "Theorien des Lehrens und Lernens" - EW I,5
- "Probleme der Erziehung und Bildung in geschichtlicher und vergleichender Sicht" - EW I,6
b) Wahlpflichtbereich: eine weiterführende Veranstaltungen 2 SWS
- aus dem Lehrangebot des Fachbereichs Erziehungwissenschaften in noch nicht gewählten Thematiken, mit Ausnahme von Berufs- und Wirtschaftspäadagogik - EW II,3, hier besonders "Pädagogische Diagnostik" bzw. " Lehrertraining mit Videofeedback"


2. Berufs- und Wirtschaftspädagogik
a) Eine Vorlesung:"Einführung in die berufspädagogischen Problemstellungen der Jugend- und Erwachsenenkunde" 2 SWS
b) Eine Vorlesung: "Planung und Durchführung von Lern-LernProzessen in der Berufsbildung" 2 SWS
c) Eine Vorlesung: "Grundlagen und Grundfragen der Arbeits-, Berufs- und Wirtschaftspädagogik" 2 SWS
d) Eine Vorlesung: "Berufsbildungspolitik und Berufsbildungsrecht" 1 SWS
e) Zwei Seminare: vertiefend zu den Vorlesungen

4 SWS
3. Politikwissenschaft undSoziologie
a) Grundarbeitskreis Politikwissenschaft oder Proseminar Politikwissenschaft 2 SWS
b) Einführung in die Soziologie oder Proseminar Soziologie 2 SWS
b) Eine Veranstaltung nach Wahl entweder in der Politikwissenschaft oder in der Soziologie 2 SWS
3.1 Studieninhalte der Politikwissenschaft sind:
- Politisch-gesellschaftliches System der BRD; historische Entwicklung und internationales Umfeld
- Demokratietheorien und ihre philosophischen Grundlagen
- Schule und Politik
- Entwicklung und Vergleich politischer Systeme
- Ausgewählte Probleme der internationalen Politik, insbesondere der europäischen Integration
3.2 Studieninhalte der Soziologie sind:
- Sozialisation
- Soziologie der Schule und des Bildungswesens
- Sozialstruktur und gesellschaftliches Bewußtsein
- das Verhältnis der Geschlechter in der Schule und Gesellschaft
- sozialer Wandel und sozialphilosophische Konzeptionen

(3) Darüber hinaus nimmt die Studentin oder der Student gemäß § 7 Abs. 3 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter an einem vierwöchigen sozialpädagogischen Praktikum in einer Einrichtung der Jugendpflege der Altersgruppe der Berufsschule (zwischen 14 und 22 Jahren) ihrer/seiner Wahl sowie an einem vierwöchigen Hospitationspraktikum an einer beruflichen Schule ihrer/seiner Wahl teil.



§ 7
Studiennachweise

(1) Während des Studiums hat die Studentin oder der Student als Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums gemäß § 6 Abs. 5 Nr. 5 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter folgende Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) zu erwerben:
1. Allgemeine Erziehungswissenschaft
Zwei Leistungsnachweise: "Allgemeine Erziehungswissenschaften" bestehend aus 2 LN
- Einführung in die Erziehungswissenschaften/ Grundfragen der Erziehungswissenschaft - EW I, 1
- Theorien des Lehrens und Lernens/Instruktionstheorie - EW I, 5
- Theorien der Erziehung und Bildung/Erziehung und Bildung in systematischer Sicht - EW I, 4
2. Berufs- und Wirtschaftspädagogik
Zwei Leistungsnachweise: "Berufs- und Wirtschaftspädagogik", bestehend aus: 2 LN
- Grundlagen und Grundfragen der Arbeits-, Berufs- und Wirtschaftspädagogik
- zwei Seminare
3. Politikwissenschaft und Soziologie
Einen Leistungsnachweis entweder
- in der Politikwissenschaft oder in der Soziologie

(2) Die Leistungsnachweise werden von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter ausgestellt. Sie beruhen in der Regel auf einer schriftlichen Leistung (Referat, Hausarbeit, Protokoll, Klausur). Vor Beginn der Veranstaltung legt die Veranstaltungsleiterin oder der Ver-anstaltungsleiter fest, in welcher der aufgeführten Formen der Leistungsnachweis zu erwerben ist.

(3) Darüber hinaus hat die Studentin oder der Student den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am sozialpädagogischen Praktikum und dem Hospitationspraktikum an beruflichen Schulen zu führen.





§ 8
Studienfachberatung

(1) Für die Studienfachberatung ist insbesondere die oder der Beauftragte der Fachbereiche Erziehungswissenschaften und Gesellschaftswissenschaften zuständig.

(2) Die Studienfachberatung sollte insbesondere zu Studienbeginn in Anspruch genommen werden.

§ 9
Inkrafttreten

Die Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger des Landes Hessen in Kraft.

§ 10
Übergangsbestimmungen

Die Studentin oder der Student, die oder der das Studium vor dem Wintersemester 1995/96 aufgenommen hat, kann wählen, ob sie oder er das Studium nach den bisherigen Vorschriften oder nach dieser Studienordnung fortsetzen und beenden will. Die Wahlmöglichkeit erlischt spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Studienordnung.

Gießen, den 14. April 1999

gez.........................................
(Prof. Dr. Wilfried Lippitz)

Dekan des Fachbereichs
Erziehungswissenschaften

Anlage:

Studienplan



Studienplan für das Studium der Erziehungswissenschaften und Gesellschafts-
wissenschaften mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an
beruflichen Schulen


Die nachfolgenden Empfehlungen sind auf ein fachstudienbegleitendes Studium ausgerichtet. Die Veranstaltungen sollten in diesem Fall auf 4 Semester verteilt werden. Wenn das Studium als Aufbaustudium angelegt ist, kann die Studiendauer dadurch verkürzt werden, daß Seminare bereits in den ersten beiden Semestern vorlesungsbegleitend besucht werden.

Sem-
ester
1. Allgemeine
Erziehungswissenschaft
SWS
LN
2. Berufs- und
Wirtschaftspädagogik
SWS
LN
3. Politikwissenschaft
und Soziologie
SWS
LN
1

· Einführung in die Erziehungs-
wissenschaft/ Grundfragen der Erziehungswissenschaft


2 (V)

· Grundlagen und Grundfragen der Arbeits-, Berufs- und Wirtschaftspädagogik1

· Einführung in die Problemstellung der Jugend- und Erwachsenenkunde1




·
Planung und Durchführung von Lehr-Lern-Prozessen in der Berufsbildung2

· Berufsbildungspolitik und Berufsbildungsrecht2

1 (V)




2 (V)



2 (V)



1 (V)

· Grundarbeitskreis Politikwissenschaft oder Proseminar Politikwissenschaft


· Einführung in die Soziologie oder Proseminar Soziologie

2 (S)




2 (S)
2 · Theorien der Erziehung und Bildung / Erziehung und Bildung in systematischer Sicht 2 (S)
1 LN
· Eine Veranstaltung nach Wahl entweder in der Politikwissen-schaft oder in der Soziologie 2 (S)
1 LN
3 · Theorien des Lehrens und Lernens / Instruktionstheorie

·
Probleme der Erziehung und Bildung in geschichtlicher und vergleichender Sicht
2 (S)
1 LN


2 (S)
· ein Seminar vertiefend zu den Vorlesungen

·
Hospitationspraktikum3
2 (S)
1 LN


(P)


4 · Weiterführende Veranstaltung aus dem Lehrangebot des Fachbereichs Erziehungswissenschaften in noch nicht gewählten Thematiken, hier besonders "Pädagogische Diagnostik" bzw. "Lehrertraining mit Videofeedback"

· vierwöchiges sozialpädagogisches Praktikum in einer sozialen Institution (mit Praktikumsbericht9
2 (S)







(P)
· ein Seminar vertiefend zu den Vorlesungen 2 (S)
1 LN




Abkürzungen: (V) = Vorlesung; (S) = Seminar/Grundarbeitskreis; (P) = Praktikum
SWS = Semesterwochenstunde(n); LN = Leistungsnachweis

1 Bei Studienbeginn im Wintersemester wir der Besuch dieser Veranstaltungen im ersten Semester dringend empfohlen

2 Bei einem Sudienbeginn im Sommersemester wird der Besuch dieser Veranstaltungen im ersten Semester dringend empfohlen

3 Das Hospitationspraktikum kann auch im vierten Semester absolviert werden. Eine Vorbereitungsveran-staltung findet immer im Sommersemester statt.



Erlaßgrundlage:

FB 04

20.01.1999

§ 22 Abs. 5 HUG