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Habilitationsablauf

Für einen effizienten Verfahrensablauf im Zuge von Habilitationen bitten wir Sie, sich an folgenden zeitlichen Vorgaben zu orientieren:

  1. Setzen Sie sich zur terminlichen Koordinierung des Verfahrens ca. 2-3 Monate vor geplanter Einreichung der Habilitationsschrift mit dem Dekanatssekretariat in Verbindung. Reichen Sie Ihre Habilitationsschrift zusammen mit den entsprechenden Unterlagen zur Eröffnung des Verfahrens (gemäß Habilitationsordnung) zu Beginn eines Semesters ein. Den Unterlagen fügen Sie bitte ein Schreiben Ihres Erstgutachters mit einem Vorschlag zur Zusammensetzung der Habilitationskommission und einem Vorschlag der GutachterInnen bei.
  2. Das Dekanatssekretariat informiert das Akademische Prüfungsamt über die eingereichte Habilitation und merkt einen GKG-Termin im laufenden Semester für die Eröffnung des Verfahrens vor.
  3. Der FBR beschließt über die Eröffnung der Habilitation und teilt diesen Beschluss der GKG mit.
  4. Nach Beschluss der GKG werden die Gutachten angefordert. Nach Auslage der Gutachten erfolgen Themenfestlegung und Habilitationskolloqium im darauffolgenden Semester.“

Idealer Zeitablauf (die Einhaltung des zeitlichen Ablaufs kann aufgrund der Beteiligung der unterschiedlichen Gremien nicht verbindlich zugesagt werden. Bei Abweichungen vom zeitlichen Ablauf müssen Sie mit einer Verfahrensdauer von mind. einem Jahr rechnen)

Zeitpunkt

Verfahrensschritte

Februar/August

Terminliche Vorabstimmung mit dem Dekanatssekretariat des Fachbereichs 04

April/Oktober

Einreichung der Habilitationsschrift und der notwendigen Unterlagen (gemäß Habilitationsordnung)

April-Juni/ Oktober-Januar

Beschluss über Eröffnung des Verfahrens im FBR

Ernennung von GutachterInnen und Habilitationsgremium in der GKG

Juli-Oktober/Februar-April

Einholung der Gutachten und anschließende Auslage (gemäß Habilitationsordnung)

November-Januar/Mai-Juli

Themenfestlegung für den Habilitationsvortrag durch die GKG

Habilitationskolloquium