Karteikartenseiten
Dekanat
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+49 (0)641 99 28130
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Prodekan +49 (0)641 99 15532 |
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Studiendekan +49 (0) 641 99 27160 |
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Dekanatsreferent +49 (0)641 99 28004, Phil I G34 Michael.Novian |
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Studienkoordinatorin +49 (0)641 99 28005, Phil I G38 |
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Projektmitarbeiter Studiendekanat „Self-Assessment Modul (SAM)“ Telefon: 0641 99 180 70 E-Mail: Pascal.A.Wengert@admin.uni-giessen.de Sprechstunde: Dienstags, 14-16 Uhr, Philosophikum I, Haus G, Raum 31 und nach Vereinbarung |
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Dekanatssekretariat Tel: +49 (0)641 99 28001, Phil I G36 Fax: +49 (0)641 99 28009 dekanat |
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Dekanatssekretariat Tel: +49 (0)641 99 28001, Phil I G36 Fax: +49 (0)641 99 28009 dekanat |
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Lehraufträge +49 (0)641 99 28003, Phil I D415 |
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prometheus-Bildarchiv/FB04-Vorlesungsverzeichnis/Raumvergabe +49 641 99-28285, Phil I G239 stefan.brenne@geschichte.uni-giessen.de |
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prometheus-Bildarchiv/FB04-Vorlesungsverzeichnis +49 641 99-28286, Phil I G239 Annette.Mag@geschichte.uni-giessen.de prometheus@fb04.uni-giessen.de fbvv@fb04.uni-giessen.de |
Aktuelles
Disputationstermine
Auf dieser Seite informieren wir Sie über die noch freien Zeitfenster für Disputationen im Studienjahr WiSe 24/25
Termine
Semester/Datum | 12-14h | 16-18h | ||
SoSe 24/25 | ||||
23.04.2025 | geblockt Dekanat, Zeitfenster 14-16 möglich | |||
30.04.2025 | reserviert | |||
07.05.2025 | ||||
28.05.2025 | geblockt Dekanat | |||
04.06.2025 | geblockt Dekanat, Zeitfenster 14-16 möglich | |||
11.06.2025 | ||||
18.06.2025 | ||||
02.07.2025 | geblockt Dekanat | geblockt Dekanat | ||
16.07.2025 | reserviert Dekanat | reserviert Dekanat |
Ablauf zur Terminfindung
- Die Disputation sollte stets spätestens ein halbes Jahr nach Einreichung der Dissertation erfolgen.
- Die/Der Erstgutachter*in wählt nach Eingang der Dissertationsschrift in Rücksprache mit der/dem Disputant*in, der/dem Zweitgutachter*in und ggf. den weiteren Kommissionsmitgliedern Termine entlang der vorgegebenen Wahlmöglichkeiten aus und spricht diese mit dem Dekanatssekretariat ab.
- Das Dekanat legt nach der Terminauswahl den Vorsitz fest.
- Standardmäßig werden Disputationen im Besprechungsraum des Dekanats (Raum G27/28, für bis zu 20 Personen) durchgeführt. Spezielle Raumwünsche können direkt über die Raumvergabe (Raumvergabe-Phil-I) gebucht werden. Bitte teilen Sie im Dekanat mit, wenn ein anderer Raum gebucht wurde.
- Sollte die Disputation hybrid stattfinden, kann ein Medienwagen mit Beamer und Mikrophon über das Dekanat reserviert werden.
- Stehen Termin und Raum fest, gibt das Dekanat die Disputation an Kommission und Prüfungsamt per Mail bekannt. Dies geschieht stets unter dem Vorbehalt, dass die Gutachten rechtzeitig eingereicht werden und die Auslagefrist (zwei Wochen innerhalb des Semesters und vier Wochen außerhalb des Semesters) gewahrt werden kann. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Terminwahl.
- Wir bitten zu beachten, dass seitens des Dekanats keine Reisekosten für externe Kommissionsmitglieder oder Disputant*in erstattet werden können.
Habilitationsablauf
Für einen effizienten Verfahrensablauf im Zuge von Habilitationen bitten wir Sie, sich an folgenden zeitlichen Vorgaben zu orientieren:
- Setzen Sie sich zur terminlichen Koordinierung des Verfahrens ca. 2-3 Monate vor geplanter Einreichung der Habilitationsschrift mit dem Dekanatssekretariat in Verbindung. Reichen Sie Ihre Habilitationsschrift zusammen mit den entsprechenden Unterlagen zur Eröffnung des Verfahrens (gemäß Habilitationsordnung) zu Beginn eines Semesters ein. Den Unterlagen fügen Sie bitte ein Schreiben Ihres Erstgutachters mit einem Vorschlag zur Zusammensetzung der Habilitationskommission und einem Vorschlag der GutachterInnen bei.
- Das Dekanatssekretariat informiert das Akademische Prüfungsamt über die eingereichte Habilitation und merkt einen GKG-Termin im laufenden Semester für die Eröffnung des Verfahrens vor.
- Der FBR beschließt über die Eröffnung der Habilitation und teilt diesen Beschluss der GKG mit.
- Nach Beschluss der GKG werden die Gutachten angefordert. Nach Auslage der Gutachten erfolgen Themenfestlegung und Habilitationskolloqium im darauffolgenden Semester.“
Idealer Zeitablauf (die Einhaltung des zeitlichen Ablaufs kann aufgrund der Beteiligung der unterschiedlichen Gremien nicht verbindlich zugesagt werden. Bei Abweichungen vom zeitlichen Ablauf müssen Sie mit einer Verfahrensdauer von mind. einem Jahr rechnen)
Zeitpunkt |
Verfahrensschritte |
Februar/August |
Terminliche Vorabstimmung mit dem Dekanatssekretariat des Fachbereichs 04 |
April/Oktober |
Einreichung der Habilitationsschrift und der notwendigen Unterlagen (gemäß Habilitationsordnung) |
April-Juni/ Oktober-Januar |
Beschluss über Eröffnung des Verfahrens im FBR Ernennung von GutachterInnen und Habilitationsgremium in der GKG |
Juli-Oktober/Februar-April |
Einholung der Gutachten und anschließende Auslage (gemäß Habilitationsordnung) |
November-Januar/Mai-Juli |
Themenfestlegung für den Habilitationsvortrag durch die GKG Habilitationskolloquium |
Wissenschaftspreis
Wissenschaftspreis Geschichte und Landeskunde 2020 geht an Gießener Wissenschaftlerin
Für Ihre Dissertation „Dynastie und Konfession: Konfessionsverschiedene Ehen in den Grafenhäusern Nassau, Solms und Isenburg-Büdingen 1580-1648“ wird Silvia Kepsch mit einem der beiden diesjährigen Wissenschaftspreise für Hessische Geschichte und Landeskunde ausgezeichnet. Die Arbeit entstand am Historischen Institut der JLU Gießen, betreut von Prof. Horst Carl (Geschichte der Frühen Neuzeit).
Bei der Bekanntgabe der diesjährigen Preisträgerinnen hob Wissenschaftsministerin Dorn neben der Qualität vor allem das große Themenspektrum der eingereichten Arbeiten hervor. Frau Kepsch setzte sich in dieser Konkurrenz mit einer grundlegenden Studie zu konfessionsverschiedenen Ehen in den Grafenhäusern Nassau, SoIms und Isenburg-Büdingen um 1600 durch. In ihrer Studie vermittelt sie sie bislang unbekannte Einblicke in Handlungsspielräume von Frauen als politischen Akteurinnen. So konnte sie mit detaillierter Quellenforschung nachvollziehen, wie die Ehefrauen in den Herrscherhäusern, in die sie eingeheiratet hatten, ihre Konfessionen sehr geschickt zu nutzen wussten, um beispielsweise eigenständige Personal- und Kirchenpolitik zu betreiben. Der Arbeit kommt damit exemplarische Bedeutung für die Frage zu, welche Rolle gerade weibliche Akteurinnen für konfessionsgeschichtliche Entwicklungen gespielt haben.