Prüfungen und Fristen
Prüfungstermine
In jedem Semester werden zwei Prüfungsphasen angeboten. Die erste Prüfungsphase findet in den ersten beiden Wochen der Semesterferien statt und die zweite in den letzten beiden Semesterferien. Die genauen Prüfungstermine der einzelnen Module werden vor Vorlesungsbegin im Klauusrenplan bekanntgegeben
Prüfungsan- und abmeldung
Wenn Sie an einer Klausur des FB 02 teilnehmen möchten, dann müssen Sie sich immer selbstständig über FlexNow anmelden. Eine automatische Anmeldung findet nicht statt.
Die Anmeldung muss während der Anmeldefrist erfolgen.
Ohne eine fristgerechte Anmeldung sind Sie nicht berechtigt an den Klausuren des FB 02 teilzunehmen. Es handelt sich bei den Anmeldefristen um Ausschlussfristen! Eine nachträgliche Anmeldung zu den Klausuren nach Ablauf der Anmeldfrist ist nicht möglich. Die Fristen gelten auch für Studierende anderer Fachbereiche, die an einer Klausur des FB 02 teilnehmen möchten.
Prüfen Sie, ob Sie die Klausuranmeldung richtig und vollständig durchgeführt haben. Sie erhalten nach der Prüfungsanmeldung eine Bestätigungsmail an Ihre JLU-E-Mail-Adresse. Prüfen Sie unbedingt den Erhalt dieser E-Mail und bewahren diese gut auf! Sollten Sie keine Bestätigungsmail erhalten, dann wenden Sie sich innerhalb der Anmeldefrist per E-Mail an das Prüfungsamt des FB 02 (pruefungsamt).
Auch die Abmeldung von Prüfungen ist nur innerhalb der festgelegten Abmeldefrist möglich. Die Regelung, dass Sie sich bis zu drei Tage vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund abmelden können, gilt für die Prüfungen des FB 02 nicht.
Für die Zuteilung der Betreuungsplätze der Wissenschaftlichen Arbeiten (Thesis, Seminare und Proseminar) gibt es ein gesondertes Bewerbungsverfahren. Bitte nehmen Sie die Informationen zu den wissenschaftlichen Arbeiten zur Kenntnis
Prüfungsversuche
Nicht bestandene Prüfungen können zweimal wiederholt werden.
Achtung: Die Thesis kann nur einmal wiederholt werden!
Täuschungsversuch und Ordnungsverstoß
Eine Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn der oder die Studierende absichtlich getäuscht oder versucht hat, zu täuschen.
Eine Täuschung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Es werden unerlaubte Hilfsmittel benutzt oder mitgeführt,
- fremde Leistungen (z. B. Texte, Ideen oder Ergebnisse anderer Personen) werden als eigene ausgegeben, oder
- der Text einer schriftlichen Arbeit besteht – gemessen an der Wortzahl – zu mehr als 15 % aus Teilen früherer eigener Prüfungsarbeiten, ohne dass diese Stellen deutlich als solche kenntlich gemacht wurden.
Es liegt in der Verantwortung der Studierenden ihre erlaubten Hilfsmittel vor Antritt der Prüfung zu kontrollieren und z. B. nicht erlaubte beschriftete Zettel zu entfernen. Werden diese nach Beginn der Prüfung durch die Prüfungsaufsicht gefunden, dann wird dies in der Regel als Täuschungsversuch angesehen.
Mobiltelefone, Smartwatches, -glasses oder ähnliches sind während der Prüfung nicht erlaubt und dürfen nicht mit an den Platz genommen werden. Schalten Sie die Geräte während der Prüfung aus und verstauen Sie sie abseits ihres Platzes. Das Mitführen solcher Geräte gilt als Mitführen eines unerlaubten Hilfsmittels und damit als Täuschungsversuch.
Die unerlaubte Nutzung von KI-Anwendungen stellt einen Täuschungsversuch dar. Nehmen Sie zu diesem Thema bitte auch die KI-Handreichung der JLU zur Kenntnis
Wenn eine Studierende oder ein Studierender innerhalb von drei Jahren nach Bekanntgabe eines Täuschungsversuchs erneut täuscht oder zu täuschen versucht, gelten die betroffenen Modulprüfungen sowie die gesamte Bachelor- bzw. Masterprüfung des jeweiligen Studiengangs als endgültig nicht bestanden.
Studierende, die den Ablauf einer Lehrveranstaltung oder Prüfung wiederholt oder erheblich stören, können von den Lehrenden, Prüfenden oder Aufsichtspersonen vom weiteren Termin ausgeschlossen und des Raumes verwiesen werden.