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Anmeldung

Die Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung hat schriftlich zu erfolgen (kein "FlexNow"!). Das Antragsformular wird jeweils mit Beginn der Anmeldefrist für die Dauer des Anmeldezeitraums auf der Homepage des Prüfungsamts zum Download bereitgestellt und ist - zusammen mit der Kopie des Seminarscheins - beim Prüfungsamt einzureichen. Hinsichtlich aller Angaben über die Studienleistungen (Veranstaltungsausweisungen, Semesterwochenstunden usw.) ist einzig das elektronische Online-Vorlesungsverzeichnis der JLU Gießen (eVV) maßgeblich!

Die Anmeldung hat jeweils innerhalb der Anmeldefrist vor Beginn derjenigen Prüfungskampagne zu erfolgen, innerhalb deren die Schwerpunktbereichsprüfung abgelegt werden soll; die konkreten Anmeldefristen werden jeweils frühzeitig vom Prüfungsamt bekannt gemacht.

Die Anmeldefristen richten sich, wie letztlich auch die Prüfungstermine selbst,  an den Prüfungskampagnen der staatlichen Pflichtfachprüfung aus, woraus sich derzeit - überschneidungsfrei mit den vier staatlichen Kampagnen - zwei Prüfungstermine für die Schwerpunktbereichsprüfung pro Jahr ergeben (Frühlings-, Sommer- und Herbsttermin); vgl. dazu die folgende, vergleichende  Kurzübersicht:

 

Prüfungskampagne

Zulassung zur universitären
Schwerpunktbereichsprüfung       

HA = Hausarbeit,
MP = mündliche Prüfung       

 

Termin 1/...

Anmeldung Oktober

HA Februar, MP Juli/bei nachweislicher Teilnahme an der staatlichen Pflichtfachprüfung im Termin 1/...: März (bei Tausch des Themas: September), MP Juli (bei Tausch des Themas: Februar)

 

Termin 2/...

Anmeldung Mai

HA September, MP Februar

 

Prüfungskampagne

Zulassung zur staatlichen
Pflichtfachprüfung

KL = Klausuren,
MP = mündliche Prüfung

 

Termin 1/...

Anmeldung November

KL Februar [u. ggf. März], MP Juni

 

Termin 2/...

Anmeldung April

KL Juli, MP Dezember

Termin 3/... Anmeldung Juli

KL Oktober, MP April


Die obigen Angaben orientieren sich an vergangenen bzw. aktuellen Terminen. Eine Gewähr für künftige Prüfungsdurchgänge kann im Hinblick auf die von beiden Prüfungsämtern jeweils individuelle Festlegung der konkreten Prüfungstermine nicht übernommen werden!

Die voraussichtlichen Termine der staatlichen Pflichtfachprüfung werden jeweils auf der Homepage des Justizprüfungsamts bekannt gemacht.

Zur möglichen Koordination der beiden Teilprüfungen beachten Sie bitte die Informationen im Kurzüberblick zu Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung auf S. 2.

Bei nicht fristgerechter Anmeldung muss mit der Versagung einer Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung der betreffenden Prüfungskampagne gerechnet werden; Gleiches gilt für nur unvollständig oder grob fehlerhaft eingegangene Anmeldungen, die nicht bis zum Fristablauf berichtigt werden.

Mit der Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung  wird die Auswahl des Schwerpunktbereichs letztverbindlich; lediglich vor dem Antrag auf Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung kann ein einmaliger Wechsel des bisherigen Schwerpunktbereichs noch innerhalb des Schwerpunktbereichsstudiums erfolgen!

Die erfolgte Zulassung und der Ausgabetag für das Hausarbeitsthema werden über "FlexNow" mitgeteilt.