Personalrats-Info 01/22
Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten / Kodex für gute Arbeit an den hessischen Hochschulen
Liebe Kolleg*innen,
die Justus-Liebig-Universität hatte in den letzten Jahren unter zwei Krisensituationen zu leiden: #jluoffline und der noch anhaltenden SARS-Cov-2-Pandemie. Gerade die Pandemie und die damit verbundenen Infektionsschutzmaßnahmen haben dazu geführt, dass die Kommunikation zwischen dem Personalrat und den von uns vertretenen Mitarbeiter*innen gelitten hat. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, in Zukunft verstärkt über unsere Arbeit zu informieren. Wir möchten auch nochmal daran erinnern, dass Sie jederzeit mit Fragen, Vorschlägen oder Kritik an uns herantreten können. Ihre Rückmeldungen sind uns sehr wichtig!
Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Mobiles Arbeiten, oft nicht ganz korrekt als „Homeoffice“ bezeichnet, gehört zu den Themen, die durch die Pandemie besonders in das allgemeine Bewusstsein geraten sind. Doch auch nach der Pandemie bleibt dieses Thema wichtig!
Besonders für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist Mobiles Arbeiten ein wichtiger Baustein, auch in Bezug auf die Nachhaltigkeit ist es ein positiver Beitrag, wenn ein Teil der Fahrten zum Arbeitsplatz vermieden wird. Daher gehört mit zu den Ergebnissen der Tarifrunde 2021, dass an den hessischen Hochschulen Dienstvereinbarungen zum Thema Mobiles Arbeiten geschlossen werden sollen (Siehe „Was ist eine Dienstvereinbarung?“).
Der Personalrat und die Universitätsleitung befinden sich im regen Austausch darüber, wie diese DV aussehen soll, konnten bisher leider noch keine endgültige Einigung erzielen. Alle Beteiligten arbeiten intensiv daran, um so bald wie möglich zu einem Abschluss der Verhandlungen zu kommen und somit einen guten, rechtssicheren Rahmen für das Mobile Arbeiten an der JLU zu schaffen.
Was ist eine Dienstvereinbarung?
Eine Dienstvereinbarung (DV) ist ein Vertrag, der zwischen dem Personalrat und der Dienststelle, bei uns also der Universitätsleitung, geschlossen wird, um Regelungen zu verschiedenen Themen wie zum Beispiel „Gleitende Arbeitszeit“ und „Mobiles Arbeiten“ festzulegen. Die DV gibt sichere Rahmenbedingungen zum jeweiligen Thema vor. Unter anderem kann dies sein, wer jeweils ein Anrecht darauf hat, am Mobilen Arbeiten oder der Gleitzeit teilzunehmen und welche Rechte und Pflichten sich für Arbeitgeber, Personalrat und Beschäftigte daraus ergeben.
Kodex für gute Arbeit an den hessischen Hochschulen
„Nach intensiven, manchmal kontroversen Verhandlungen ist für uns unter anderem sehr erfreulich, dass bei einem Wechsel zwischen den Hochschulen Entgeltstufe und Laufzeit mitgenommen werden können, dass eine tarifvertragliche Beschäftigung die Regel sein soll und der Grundsatz gilt, dass zu Daueraufgaben Dauerstellen gehören. Wir hoffen, dass die heutige Unterschrift nicht das Ende, sondern der Anfang von konstruktiven Gesprächen zwischen allen Beteiligten ist, denn wir haben noch manches auf dem Wunschzettel.” - Sabine Leib, Vorsitzende des Hauptpersonalrats (HPR) beim HMWK
Im Dezember 2021 wurde der „Kodex für gute Arbeit“ von den Hochschulleitungen der 14 staatlichen hessischen Hochschulen, dem Hauptpersonalrat beim HMWK und dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) unterzeichnet. Mit dem Kodex sollen Grundsätze für eine bessere Beschäftigungsqualität festgelegt werden.
Als örtlicher Personalrat waren wir an den Verhandlungen nicht direkt beteiligt, konnten aber die Vorschläge unserer Kolleg*innen an den Hauptpersonalrat beim HMWK übermitteln. Wir möchten uns an dieser Stelle für die eingesandten Anregungen sehr herzlich bedanken. Auch wenn nicht alle Vorschläge der beteiligten Personalvertretungen Eingang gefunden haben, wurde mit dem Kodex eine Grundlage gelegt, auf der man aufbauen kann.
Erste Auswirkungen des Kodex bekommen wir an der JLU bereits zu spüren. Stellen für studentische Hilfskräfte werden in Zukunft hochschulöffentlich ausgeschrieben. Die Gruppe der wissenschaftlichen Hilfskräfte wird komplett verschwinden. In §10 (6) heißt es: „Die nicht studienbegleitende Beschäfigung von Inhaber*innen eines Hochschulabschlusses erfolgt auf der Grundlage der allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere derer des WissZeitVG und des TzBfG.“ Der Wegfall dieser Stellen wird die JLU vor große Herausforderungen stellen.
Auch wenn der Kodex ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Ziel der Verbesserung der Beschäftigungsqualität ist, ist noch viel zu tun. Gerade bei wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse leider immer noch die Regel. Die Suche nach einer unbefristeten Stelle für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen gleicht oft einer Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Das Problem der hohen Arbeitsbelastung in vielen Bereichen unserer Hochschulen wird im Kodex nicht angesprochen. Wir sehen den Kodex daher eher als eine Chance und ersten Schritt als die Lösung unserer Probleme. Eine große Herausforderung sind die nur befristet zur Verfügung stehenden Projektmittel.
Der Kodex für gute Arbeit sieht vor, dass die Personalvertretungen und im Falle der studentischen Hilfskräfte auch die Studierendenvertretungen bei der Umsetzung des Kodex eingebunden werden sollen. Helfen Sie uns dabei, unserem Auftrag gerecht zu werden, in dem Sie sich mit ihren Wünschen und Fragen an uns wenden. Nur so können wir Ihre Interessen gegenüber der Hochschulleitung vertreten.
Den vollständigen Text des Kodex finden Sie auf der Webseite des HMWK:
https://wissenschaft.hessen.de/Studieren/Hessens-Hochschulstrategie/Kodex-fuer-gute-Arbeit