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LOMZ-relevante Drittmittel

LOMZ-relevante Drittmittel sind Mittel, die zur Förderung von Forschung und Lehre zusätzlich zum regulären Hochschulhaushalt (Grundfinanzierung) von öffentlichen und privaten Stellen eingeworben werden. Grundsätzlich sind nur solche Mittel LOMZ-relevant, die von der Hochschule selbst administriert und im eigenen Rechnungswesen verbucht werden.  

Im Rahmen der LOMZ nicht berücksichtigt werden:

a) unmittelbar vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst zusätzlich gewährte Projekt- und Sondermittel (LOEWE, QSL, HSP2020, SSP, IuS)

b) Zahlungen für Dienstleistungen

c) Drittmittel, die nicht über den Hochschulhaushalt abgewickelt werden