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VWL 1: Seminar an der Professur VWL 1 zu Verbraucherschutz und Wettbewerbsrecht im Sommersemester 2017

Liebe Studierende,

 

im Sommersemester 2017 bietet die Professur VWL I wieder ein volkswirtschaftliches Seminar und Proseminar zu aktuellen Fragen aus Wettbewerbspolitik und Regulierung an. Das Seminar trägt den Untertitel "Verbraucherschutz und Wettbewerbsrecht – Vom mündigen Konsumenten und beschränkter Rationalität".

Das Seminar ist als integriertes Pro- und Hauptseminar konzipiert. Die angebotenen Themen stehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, sowohl BA- als auch MA-Studierenden offen. Dabei wird von MA-Studierenden eine umfassendere Analyse gefordert. Als Grundvoraussetzung zur Teilnahme sollten Sie die Veranstaltung Wettbewerbspolitik und –Strategie oder Industrieökonomie absolviert haben. Die Arbeiten sollen grds. während der vorlesungsfreien Zeit angefertigt und während des SS 17 fertig gestellt werden. Die Themenvergabe erfolgt in einer Kick-off Veranstaltung am 10. Februar. Die Präsentation der Arbeiten erfolgt im Rahmen einer Blockveranstaltung voraussichtlich Ende Mai bis Mitte Juni. Dabei sollen die Referate durch Ko-Referate ergänzt werden. Die Teilnahme an der Kick-off Veranstaltung, einer Postersession und den Präsentationen ist verpflichtend. Die Abschlussnote setzt sich aus der Seminararbeit im Umfang von 15 Seiten, der Präsentation, dem Ko-Referat sowie der mündlichen Beteiligung zusammen.

Sie können sich zwischen dem 16.01.2017 und dem 16.02.2017 im S3C für das Seminar anmelden. Übersenden Sie uns bitte nach der Anmeldung einen aktuellen Leistungsnachweis und ggf. Ihr Bachelorzeugnis. Bitte melden Sie sich frühzeitig an. Wir behalten uns das Recht vor, unvollständige Anmeldungen kommentarlos abzulehnen. Die Plätze sind kontingentiert.

Das Wettbewerbsrecht hat zum Ziel, dass Unternehmen eine optimale Anzahl von Gütern zu wettbewerblichen Preisen bereitstellen. So wird der Verbraucher vor überhöhten Preisen durch Preisabsprachen oder durch den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung der Unternehmen geschützt. Der wirtschaftliche Verbraucherschutz hingegen soll dazu dienen, dass der Konsument die ihm gebotenen Wahlmöglichkeiten auch effektiv wahrnehmen kann (Hintergrundpapier Arbeitskreis Kartellrecht, 6.10.2016). So beschreibt beispielsweise die Zeitschrift "Die Welt" in Ihrem Artikel "Der Geld-zurück-Joker für Millionen Verbraucher", dass ein Verbraucher aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahr 2014 auch rückwirkend aus seiner Lebensversicherung aussteigen kann. Hintergrund waren formale Mängel, durch die Verbraucher nicht richtig über Widerspruchsrechte informiert worden waren. Für den Schutz der Verbraucher ist in Deutschland keine staatliche Stelle zuständig. Eine Interessenvertretung findet beispielsweise durch die Verbraucherzentralen statt. Sie sind Vereine, die in jedem Bundesland aktiv sind. Die Verbraucherzentrale in NRW hat Anfang 2016 beispielsweise Banken wegen zu hoher Dispositionskredite abgemahnt (https://www.verbraucherzentrale.de/dispozins).

Ein genaues Studium des Verbraucherverhaltens kann dazu führen, Unternehmensverhalten besser zu verstehen. In der Verhaltensökonomik haben sich einige Konzepte irrationaler Verhaltensweisen der Konsumenten etabliert, wie zum Beispiel zeitinkonsistenten Verhalten, Verlustaversion oder Fehleinschätzungen bei Entscheidungen unter Unsicherheit. Diese Verhaltensweisen haben zum einen eine direkte Bedeutung für den Verbraucherschutz, wirken sich zum anderen aber auch auf wettbewerbliche und industrie- und regulierungsökonomische Fragestellungen aus. Ein effektiver Verbraucherschutz soll in diesem Zusammenhang sicherstellen, dass Unternehmen das irrationale Verhalten der Konsumenten nicht zu deren Schaden ausnutzen. Eine solche Ausnutzung kann allerdings auch dazu führen, dass auf Seiten der Anbieter Marktmacht entsteht, die wiederum gesamtwirtschaftliche Schäden entstehen lässt. Hier berühren sich Verbraucherschutz und Wettbewerbspolitik direkt (Hintergrundpapier Arbeitskreis Kartellrecht, 6.10.2016). Beispiele für diese Berührungspunkte umfassen die Rückzahlung von Krediten (Köszegi, B. und Heidhues, P., (2010), 'Exploiting Naivete about Self-control in the Credit Market', AER, Vol. 100, No. 5, pp. 2279-2303) Mobilfunkverträge, die zwischen netzinterne und -externen Telefonaten differenzieren (Haucap, J. und Heimeshoff, U. (2011), 'Consumer Behavior towards On-net/Off-net Price Differentiation, Telecommunications Policy, Vol. 35, pp. 325-332) oder das Angebot von verschiedenen Formen von Mitgliedschaften in Fitnessstudios (DellaVigna, S. und Malmendier, U. (2006), 'Paying Not to Go to the Gym', AER, Vol. 96, No. 3, 694-719).

Ziel des Seminars ist es, relevante verhaltensökonomische Konzepte zu verstehen und diese auf industrie- und wettbewerbsökonomische Fragestellungen zu übertragen. Implikationen für die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzpolitik sollen herausgearbeitet und analysiert werden.


Sie können sich zwischen dem 16.01.2017 und dem 16.02.2017 im S3C für das Seminar anmelden. Übersenden Sie uns bitte nach der Anmeldung einen aktuellen Leistungsnachweis und ggf. Ihr Bachelorzeugnis. Bitte melden Sie sich frühzeitig an. Wir behalten uns das Recht vor, unvollständige Anmeldungen kommentarlos abzulehnen. Die Plätze sind kontingentiert.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Professur VWL I