2. Ich habe eine Zulassung "mit Auflage" erhalten. Was nun?
Was ist eine Auflage im Rahmen der Zulassung zum Masterstudium?
Eine Zulassung mit Auflage ist eine ganz reguläre Zulassung ohne weitere Nachteile oder negative Auswirkungen auf Ihren Rangplatz. Jede Auflage enthält ausformuliert, was wir noch von Ihnen benötigen, falls Sie den Platz in Gießen tatsächlich annehmen und sich immatrikulieren. Sofern Sie sich nicht mit Ihrem endgültigen Zeugnis beworben haben, besteht in jedem Fall die Auflage, das endgültige Zeugnis nachzureichen.
- Wenn keine weiteren Auflagen formuliert sind, schicken Sie das endgültige Zeugnis bitte direkt an das Studierendensekretariat, sobald Sie es haben.
- Sollten außerdem weitere, inhaltliche Auflagen dort stehen, schicken Sie das endgültige Zeugnis bitte digital an die Studienkoordination mit einer Kopie der ausformulierten Auflage oder einem lesbaren screenshot aus dem GUDE Portal.
Wo finde ich die Auflagen, falls ich welche habe?
Sie finden die Auflage im GUDE - Portal unter "Information zu Sperrgründen und Auflagen" oben rechts auf der Startseite in [] eckigen Klammern.

Beispiel:
Die Zulassung wird mit der Auflage ausgesprochen, "mit dem endgültigen Bachelorzeugnis noch Nachweise zum approationskonformen Praktikum nach §14 und/oder §15 zu erbringen".
Das bedeutet, dass Sie ganz regulär anfangen können, bei uns zu studieren. Sobald Sie ihr endgültiges Zeugnis erhalten haben, muss dieses zunächst hinsichtlich der Auflage geprüft werden. Reichen Sie dann gemeinsam mit dem Zeugnis, der Notiz oder sreenshot zur Auflage (aus dem GUDE Portal) und der Bitte, diese zu prüfen und ggf. weiteren Unterlagen wie im Beispiel z.B. Praktikumszeugnissen / Praktikumsbescheiden ein. Weitere Unterlagen sind im o.g. Fall dann nötig, wenn aus dem Zeugnis nicht eindeutig die Prüfung des Praktikums nach ApprO hervorgeht. Es muss also z.B. notiert sein, dass es sich um OPrak und BQT I nach PsychThApprO handelt oder die entsprechenden Paragraphen zitiert werden. Geht das nicht aus dem Zeugnis hervor, fügen Sie Unterlagen aus dem Prüfprozess des Praktikums Ihrer Herkunftsuniversität bei. Die Unterlagen gehen
Studierende der Universtität Gießen brauchen keine weiteren Unterlagen zum Praktikum einreichen, da wir hier den Prüfprozess der Praktika selbst kontrollieren.
Für das Einreichen gilt:
1. Bitte nur, wenn Sie sich tatsächlich immatrikulieren. - Die Einreichung ändert nichts an Ihrem Rangplatz nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens
2. ab dem 15.11.
3. ausschließlich an die oben genannten Adressen