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Merkblatt über die Körperspende nach dem Tode

1. Wofür wird die Körperspende benötigt?

Die Körperspende ist für die medizinische Ausbildung, die Erforschung neuer Heilmethoden und für die medizinische Wissenschaft unentbehrlich. Das Institut für Anatomie und Zellbiologie hat die Aufgabe, künftigen Ärzten Kenntnisse über den Aufbau des menschlichen Körpers zu vermitteln. Sie sind eine unerlässliche Voraussetzung für jedes ärztliche Handeln. Die komplizierten Lagebeziehungen der Organe und Körperteile zueinander lassen sich nur unzureichend aus Büchern und Bildern erfassen. Daher ist das praktische Arbeiten an einem toten Körper im Präparierkurs der wichtigste Teil der anatomischen Ausbildung. Im Kurs lernen die Medizinstudierenden die Körperregionen und Organe kennen, indem sie die Strukturen selbst aufsuchen und im wahrsten Sinne des Wortes „begreifen“. Zusätzlich finden in unserem Institut regelmäßige anatomische Operationskurse statt. In diesen Kursen bereiten sich Ärzte auf Operations- und Untersuchungstechniken vor, die sie später bei den Patienten anwenden. Dabei werden nicht nur bekannte Techniken vermittelt, sondern auch neue Operations- und Untersuchungsverfahren entwickelt und getestet. Zudem finden Untersuchungen statt, die der Erforschung neuer Heilmethoden und der medizinischen Wissenschaft dienen. Aus diesen Gründen ist das Institut für Anatomie und Zellbiologie denjenigen Menschen, die bereit sind ihren Körper nach dem Tod der medizinischen Ausbildung, Weiterbildung und Forschung zur Verfügung zu stellen, außerordentlich dankbar. Wir versichern allen Körperspendern, dass wir Wert auf absolute Anonymität legen. Außerdem achten wir strikt auf einen angemessenen und würdevollen Umgang mit den uns zur Verfügung gestellten Körpern.

 

2. Was ist der Unterschied zwischen den Untersuchungen in der Anatomie, der Pathologie und der Rechtsmedizin?

Die Untersuchungen, die am Institut für Anatomie durchgeführt werden, dienen ausschließlich der Aus- und Weiterbildung von ärztlichem Personal und der Wissenschaft. Hingegen ist es das Ziel der pathologischen oder rechtsmedizinischen Institute, die Todesursache des Verstorbenen festzustellen oder krankhafte Veränderungen des Körpers zu erfassen. Wenn die Feststellung chronischer Leiden (z.B. Staublunge als Berufskrankheit) oder der Todesursache aus versicherungsrechtlichen oder rechtsmedizinischen Gründen wichtig ist, müsste Ihr Leichnam einer pathologischen oder rechtsmedizinischen Sektion zugeführt werden.

 

3. Was ist der Unterschied zwischen einer Organspende und einer Körperspende?

Bei der Organspende werden einzelne Organe zur Transplantation für schwerkranken Patienten verwendet. Bei der Körperspende hingegen wird der komplette Körper konserviert und für die Lehre, Forschung und Weiterbildung eingesetzt. Nach dem Eintritt des Todes kann der Körper entweder für die Organspende oder die Körperspende dienen; beides gleichzeitig ist in der Regel nicht möglich, da durch die Entnahme von Organen bei der Organspende große Gefäße durchtrennt werden (Ausnahme ist die Entnahme der Hornhaut des Auges), was zur Folge hat, dass sich die Konservierungsflüssigkeit nicht mehr ausreichend im Körper verteilt und somit der Leichnam nicht in den Zustand versetzt werden kann, der für den Zweck der Körperspende erforderlich ist. Trotzdem möchten wir Sie dazu ermutigen, sich mit der Organspende auseinanderzusetzen. Besitzt ein Körperspender einen Organspenderausweis und kommt nach dem Versterben als Organspender infrage, hat die Organspende Vorrang vor der Körperspende. Die Körperspende entfällt in diesem Fall. Dies bedeutet, dass das Institut für Anatomie dann auch die Kosten und die Organisation der Bestattung nicht übernehmen kann. Sollte jedoch keine Organspende möglich sein (z.B. aufgrund von Vorerkrankungen des Spenders etc.), kann die Überführung des Leichnams in das Institut für Anatomie und Zellbiologie erfolgen.

 

4. Wer kann seinen Körper zur Verfügung stellen?

Ein Körperspender muss schon zu Lebzeiten seinen Körper dem Institut für Anatomie und Zellbiologie vermacht haben. Dies setzt die uneingeschränkte Einwilligungsfähigkeit des Spenders voraus. Eine Registrierung als Körperspender ist ab dem 60. Lebensjahr möglich. Eine obere Altersgrenze für die Körperspende gibt es nicht, da sich der prinzipielle Bau des Körpers auch im fortgeschrittenen Alter nicht ändert. Der Körperspender muss seinen Wohnsitz im Einzugsbereich (20 km Umkreis) der Justus-Liebig-Universität haben.

 

5. Ich lebe außerhalb des Einzugsbereichs der Universität Gießen und möchte trotzdem Spender in Gießen werden. Was gibt es zu beachten?

Wenn Sie mehr als 20 km entfernt von Gießen wohnen, ist eine Registrierung als Körperspender möglich, sofern das Institut für Anatomie und Zellbiologie in Gießen die nächstgelegene Anatomie ist und Sie bereit sind, im Vorfeld für die Überführungskosten von Ihrem Wohnort in das Institut für Anatomie aufzukommen. Die Kosten werden individuell nach der Entfernung des Wohnortes berechnet und Ihnen im Anschreiben, das Sie zusammen mit den Vordrucken zur Registrierung als Körperspender erhalten, mitgeteilt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unseren Zuständigkeitsbereich einschränken müssen, da ein anderes Vorgehen den Bedarf und die Kapazität unseres Institutes übersteigen würde.

 

6. Wie melde ich mich zur Körperspende an?

Für die Registrierung als Körperspender benötigen wir eine von Ihnen persönlich unterschriebene Letztwillige Verfügung. Einen Vordruck senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu (0641-9947012 oder christina.nassenstein@anatomie.med.uni-giessen.de). Füllen Sie die entsprechenden Stellen dieses Vordrucks bitte handschriftlich aus und versehen Sie diese Verfügung dann mit Ihrer Unterschrift und dem Datum. Durch zwei weitere Zeugenunterschriften, wovon eine von Ihrem Hausarzt oder einem behandelnden Facharzt sein muss, lassen Sie bitte Ihren freien und unbeeinflussten Entschluss bescheinigen.

Neben dem Vordruck für die Letztwillige Verfügung erhalten sie eine „Anlage 1 zur Letztwilligen Verfügung“. Hier soll die Adresse einer Person eingetragen werden, die für uns Hauptansprechpartner ist. Diese Person sollte durch ihren Verwandtschaftsgrad oder eine erteilte Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus gültig ist, berechtigt sein, nach Ihrem Versterben die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt zu beantragen. Außerdem können Sie weitere Personen mit Kontaktadressen benennen, die wir in Ihrem Namen zur Trauerfeier und Beisetzung einladen sollen. Sollten die benannten Personen ihre Adresse ändern, bitten wir Sie, uns die neue Anschrift mitzuteilen, damit wir stets die aktuellen Kontaktdaten in unseren Unterlagen haben. Ferner erhalten Sie das Formblatt „Informationen zum Datenschutz“ und bitten Sie, uns Ihr Einverständnis zur zweckgebundenen Verarbeitung Ihrer Daten zu geben. Für Vorlesungen, Fortbildungen und Forschungszwecken ist es in einzelnen Fällen notwendig, Bildmaterial anzufertigen. In dem Vordruck „Einwilligung in die Verwendung von Bildmaterial“ werden Ihnen Einzelheiten zur Anfertigung dieses Bildmaterials und der Speicherung dieser Daten erklärt. Wir bitten Sie, die für Sie infrage kommende Option anzukreuzen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie den „Erhebungsbogen zur Krankengeschichte“ und den beigefügten „Fragebogen“ ausfüllen würden. Diese Angaben sind freiwillig. Der „Fragebogen“ ist insbesondere dann für uns von Bedeutung, wenn Sie keine Angehörigen haben, die die Beurkundung übernehmen können. Durch Ihre Angaben erleichtern Sie dem Standesamt die Beurkundung zu Bestattungszwecken. Wenn Sie aufgrund der Entfernung Ihres Wohnortes die Überführungskosten selber tragen müssen, senden wir Ihnen einen Vordruck „Rückzahlung der Überführungskosten“ für den Fall des Nichtzustandekommens der Körperspende mit. Bitte füllen Sie diesen Bogen aus und unterschreiben ihn.

Senden Sie bitte die ausgefüllte Letztwillige Verfügung und die weiteren ausgefüllten Vordrucke an

Frau Dr. Christina Nassenstein, PhD

Justus-Liebig-Universität Gießen
Institut für Anatomie und Zellbiologie
Aulweg 123

35392 Gießen

Sie erhalten dann von uns zwei beglaubigte Kopien und einen Spenderausweis, den Sie stets bei sich führen sollten, am besten in der Brief- oder Handtasche. Eine Kopie Ihrer Verfügung sollten Sie zu Ihren Personalpapieren geben, die zweite Kopie übergeben Sie z.B. Ihrem behandelnden Arzt oder dem von Ihnen benannten Hauptansprechpartner, den Sie in der „Anlage 1“ benannt haben. Setzen Sie bitte auch Ihre Angehörigen sowie eventuell die Sie betreuenden Pflegepersonen von Ihrer Absicht in Kenntnis.

 

7. Kann die Letztwillige Verfügung widerrufen werden?

Die Letztwillige Verfügung ist kein Vertrag, sondern eine Absichtserklärung, die jederzeit ohne Nennung von Gründen jederzeit von beiden Seiten aus rückgängig gemacht werden kann. Um Ihre letztwillige Verfügung über die Körperspende zu widerrufen, bedarf es einer formlosen, von Ihnen unterschriebenen schriftlichen Nachricht an uns. Wir bestätigen Ihnen den Widerruf und vernichten alle Unterlagen, die uns von Ihnen vorliegen. Alle elektronisch gespeicherten Daten werden gelöscht. Ebenfalls steht es Ihnen frei, einzelne Vereinbarungen zu widerrufen, z.B. die Verwendung Ihrer Angaben zur Krankengeschichte oder von Bildmaterial. Auch hier ist eine formlose, von Ihnen unterschriebene schriftliche Nachricht an uns ausreichend.

Wenn Sie aufgrund der Entfernung Ihres Wohnsitzes zu Lebzeiten die Überführungskosten selber tragen mussten und diese auf das Konto der Universität eingezahlt haben, ist eine Rückzahlung des Rechnungsbetrags ohne Aufschlag (Zinsen etc.) möglich.

 

8. Wird die Körperspende vergütet?

Die Körperspende wird nicht vergütet. Ein Verkauf des Körpers (oder von Organen) zu Lebzeiten oder der Erhalt einer finanziellen Entschädigung ist aus ethisch-moralischen, juristischen wie auch aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

 

9. Welche Kosten fallen an?

Bei einer Übernahme des Leichnams in das Institut für Anatomie, übernehmen wir folgende Kosten:

  • Überführung des Leichnams vom Sterbeort in das Institut für Körperspender innerhalb des Einzugsgebietes des Instituts für Anatomie; Einäscherung; Kosten für die Urne, die Urnengrabstelle und die Beisetzung auf dem Urnenfeld des Neuen Friedhofs in Gießen. Bei Überführungen in private Grabstätten kommen wir für die Kosten der Überführung bis zu Ihrem Wunschfriedhof innerhalb Deutschlands auf.

Folgende Kosten werden nicht vom Institut für Anatomie übernommen:

  • Amtliche Gebühren (z.B. für die Leichenschau und das Ausstellen der Sterbeurkunde); Überführungen für Körperspender, die außerhalb des Einzugsgebietes versterben in das Institut für Anatomie und Zellbiologie; Überführungen, die von einem anderen als dem mit uns zusammenarbeitenden Bestatter vorgenommen werden; vorübergehende Aufbewahrung oder Kühlung des Leichnams an Wochenenden oder an Feiertagen vor der Überführung in unser Institut; die Kosten für die Anschaffung und Nutzung einer eigenen Grabstätte, sowie deren Grabpflege; Kosten für die private Beisetzung in der eigenen Grabstätte.

Wir behalten uns vor, die finanziellen Regelungen - abhängig von der Entwicklung der Bestattungskosten - zu ändern. Wir werden Sie natürlich von eventuellen Änderungen in Kenntnis setzen.

 

10. Kann ich einen finanziellen Beitrag leisten, der der Körperspende zugutekommt?

Um die Ausschmückung unseres Gräberfeldes in vollem Umfang aufrechtzuerhalten, sind wir auf Spenden angewiesen und wären für eine Spende sehr dankbar. Wir haben für derartige Spenden ein Grabpflegekonto errichtet. Überweisungen erbitten wir auf das Konto der Justus-Liebig-Universität Gießen bei der Landesbank Hessen-Thüringen, BIC: HELADEFFXXX, IBAN: DE93 500 500 0000 0100 6543, Stichwort Spende für PKST 62880082. Über diese Spende können wir Ihnen auf Anfrage eine Spendenquittung ausstellen lassen.

 

11. Was passiert, wenn ich meinen Wohnsitz ändere?

Sollte sich Ihre Wohnadresse ändern, bitten wir Sie um schnellstmögliche Benachrichtigung.

  • Wenn Sie innerhalb des Einzugsbereichs unseres Instituts umziehen, stellen wir Ihnen einen neuen Körperspenderausweis aus und registrieren Ihren neuen Wohnsitz.
  • Bei Umzug in ein Gebiet außerhalb des Einzugsbereichs unseres Instituts kann die Registrierung als Körperspender nur dann aufrechterhalten werden, wenn die Anatomie in Gießen weiterhin die nächstgelegene Anatomie ist und Sie bereit sind, für die Überführungskosten aufkommen. Diese berechnen wir individuell nach Entfernung Ihres neuen Wohnortes zur Anatomie Gießen.
  • Sollten Sie nach Ihrem Umzug in den Einzugsbereich einer anderen Universität fallen, verliert die Letztwillige Verfügung leider ihre Gültigkeit. Gerne sind wir bereit, Ihre Letztwillige Verfügung an das dann zuständige Anatomische Institut weiterzuleiten, sofern dieses bereit ist, Sie als Körperspender zu registrieren.

 

12. Wie gelangt mein Körper in das Institut für Anatomie und Zellbiologie?

Im Todesfall ist das Institut für Anatomie unter der Telefonnummer 0641/99-47012 (Dr. C. Nassenstein) oder -47060 (M. Golaszynski) oder -47062 (T. Stöhr) durch Angehörige, das Krankenhaus, das Altersheim oder den Hausarzt innerhalb von 24 Stunden zu benachrichtigen. Diese Telefone sind zu normalen Arbeitszeiten zu erreichen. Tritt der Tod außerhalb der normalen Arbeitszeiten, an einem Wochenende oder einem Feiertag ein, kann das von uns beauftragte Bestattungsunternehmen (Werner Bestattungen OHG, Telefonnummer 0641-34668) direkt kontaktiert werden.

 

13. Welche Voraussetzungen bestehen für die Annahme einer Körperspende nach dem Versterben?

Grundsätzlich kommt die Körperspende nur dann zustande

  • Wenn sich die verstorbene Person zu Lebzeiten bei voller Einwilligungsfähigkeit als Körperspender registriert hat.
  • Wenn ein Bedarf seitens der Anatomie gegeben ist und die vorhandenen Kapazitäten die Annahme erlauben.
  • Wenn sich die Körperspende für den anatomischen Unterricht eignet.
  • Wenn keine Gründe vorliegen, die eine Körperspende ausschließen (siehe Punkt 14).

 

14. Wann kann eine Körperspende nach dem Versterben nicht angenommen werden?

Prinzipiell können Körperspender nicht angenommen werden

  • Bei Vorliegen einer hochinfektiösen, meldepflichtigen Erkrankung (wie z. B. Tuberkulose, HIV-Infektion, Virushepatitis, COVID19 etc.) oder Infektionen mit anderen, ähnlich schweren übertragbaren Krankheiten.
  • Bei Vorliegen erheblicher anatomischer Veränderungen als Folge von Krankheiten oder Unfällen (z.B. Amputation von Gliedmaßen).
  • frische Operation mit nichtverheilter großer Wundfläche (z.B. nach Hüftgelenksersatz), massive innere Blutungen, z.B. infolge eines rupturierten Aortenaneurysmas.
  • Entnahme von Organen für eine Organtransplantation (Ausnahme: Hornhaut des Auges, sofern diese in einem Zeitraum von 24 h nach dem Versterben erfolgt).
  • Freitod und ungeklärte Todesursache, die eine Beschlagnahmung des Leichnams bis zur Klärung der Todesursache zur Folge hat.
  • Eine in der Gerichtsmedizin oder der Pathologie vorgenommene Leichenöffnung.
  • Ein zu hohes Körpergewicht und Adipositas (über 100 kg bzw. einem BMI ≥ 30).
  • Verspätete Meldung des Todes (> 24 h nach Eintreten des Todes) und Anzeichen von Fäulnis
  • Wenn der Tod an einem Ort eintritt, der außerhalb des Einzugsbereichs des Instituts für Anatomie und Zellbiologie liegt bzw. nicht an dem Ort eingetreten ist, wo der Körperspender bei Registrierung wohnhaft war.

Um beurteilen zu können, ob wir Ihren Körper nach dem Versterben annehmen können, ist eine Einsicht in den vertraulichen Teil des Leichenschauscheins erforderlich, in der die Ursache des Versterbens und ggf. bekannte Vorerkrankungen dokumentiert sind. Wir bitten Sie daher, uns durch Ihre Unterschrift die Einsichtnahme in den vertraulichen Teil des Leichenschauscheines zu gewähren. Dies gilt für die Mitarbeiter des Bestattungsinstituts, die die Überführung vornehmen werden, sowie für die Beschäftigten des Instituts für Anatomie und Zellbiologie der Justus-Liebig-Universität Gießen, die mit der Präparation Ihres Körpers betraut werden. Weiterhin bitten wir Sie, dass diese Informationen anonymisiert für Unterrichtszwecke eingesetzt werden dürfen, sodass den Studierenden ermöglicht wird, veränderte anatomische Verhältnisse in Beziehung zu etwaigen Erkrankungen bzw. Vorerkrankungen zu bringen.

 

15. Was passiert, wenn die Körperspende nicht angenommen werden kann?

Sollte eine Körperspende nicht angenommen werden können, müssen die sorgepflichtigen Personen nach der aktuellen Fassung des Hessischen Bestattungsgesetzes die Beisetzung veranlassen (https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-BestattGHE2007V6P13).  Bitte treffen Sie für diesen Fall eine anderweitige Vorsorge für den Todesfall. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Anatomie Gießen nur dann Besorger der Bestattung ist, wenn die Körperspende zustande kommt und der Leichnam für den Zweck der ärztlichen Aus- und Weiterbildung bzw. der Forschung verwendet wird.

Sollten Sie die Kosten für die Überführung im Vorfeld auf das Konto der Uni Gießen übernommen haben, weil sich Ihr Wohnsitz außerhalb des Einzugsbereichs der Anatomie befindet, kann der eingezahlte Betrag ohne Aufschlag an die von Ihnen im Formblatt „Rückzahlung der Überführungskosten", benannte Person ausgezahlt werden. Sollte die benannte Person aufgrund Ihrer Angaben nicht ausfindig gemacht werden können und uns innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Ihrem Versterben kontaktieren, fällt der Betrag dem Institut für Anatomie als Forschungszuwendung zu.

 

16. Welche Formalitäten sind nach dem Tode zu erledigen?

Allgemein: Nach dem Versterben sind zahlreiche Formalitäten zu erledigen, z.B. muss eine Sterbeurkunde bei dem Standesamt Ihres Sterbeorts beantragt werden. Diese wird z.B. für die Abmeldung von der Krankenkasse, der gesetzliche Rentenversicherung, Bank, Finanzamt, Auszahlung aus einer Lebensversicherung und für das Beantragen eines Erbscheins beim Nachlassgericht benötigt, sowie für die Kündigung von Hausrat- und Autoversicherung, Handy- und Stromvertrag, Mitgliedschaften in Vereinen und bestehender Abonnements. Antragsberechtigt sind der letzte Ehepartner sowie Menschen, die mit der verstorbenen Person in gerader Linie verwandt waren, also Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel. Außerdem jede Person, die ein rechtliches Interesse nachweisen kann, etwa durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.

Zusätzlich kann eine Haushaltsauflösung notwendig sein. Bitte besprechen Sie mit den Personen Ihres Vertrauens, wer sich um Ihren Nachlass kümmert oder lassen Sie sich von einem Bestatter beraten, welche Aufgaben im Rahmen eines Vorsorgevertrags ggf. übernommen werden können.

Die Körperspende betreffend: Um zur gegebenen Zeit die Einäscherung und Bestattung vornehmen zu können, benötigen wir eine Sterbeurkunde. Bitte besprechen Sie mit dem in „Anlage 1“ benannten Hauptansprechpartner, dass dieser uns ein Exemplar der Sterbeurkunde zusendet. Alternativ kann diese Aufgabe im Rahmen eines Vorsorgevertrags durch einen Bestatter Ihrer Wahl übernommen werden. In begründeten Ausnahmefällen können wir für den Zweck der Bestattung eine Sterbeurkunde beantragen. Dazu helfen uns Ihre Angaben im „Fragebogen“, den wir Ihnen mit den anderen Vordrucken zusenden. Bitte beachten Sie, dass keine Formalitäten seitens der Anatomie übernommen werden können, die nicht unmittelbar mit der Bestattung in Zusammenhang stehen.

 

17. Wie lange verbleibt mein Körper im Institut für Anatomie und Zellbiologie?

Auf Grund der erforderlichen Konservierung des Körpers, sowie der für die Studien notwendigen Zeit, verbleibt der Leichnam in der Regel zwei bis drei Jahre in der Anatomie, Abweichungen sind ggf. möglich. Erst nach dieser Zeitspanne können eine Feuerbestattung und die Beisetzung der Urne erfolgen. Informieren Sie bitte Ihre Angehörigen ausdrücklich über diesen sie oft belastenden Umstand.

 

18. Was geschieht mit dem Körper nach der Präparation?

Wenn Ihr Körper nach Ihrem Versterben in die Anatomie überführt wurde, ist das Institut für Anatomie und Zellbiologie Besorger der Bestattung. Sie können zwischen folgenden Möglichkeiten wählen:

a) Wir veranlassen die Feuerbestattung und die anonyme Urnenbeisetzung. Im Regelfall erfolgt die Beisetzung auf einem eigens dafür reservierten Urnenfeld des Neuen Friedhofs in Gießen. Dieses Urnenfeld ist mit einem Gedenkstein versehen, auf dem die Studenten und Lehrenden der Medizin der Justus-Liebig-Universität den Mitbürgern danken, die durch ihre Letztwilligen Verfügungen nach ihrem Ableben der Medizin dienten. Ihre Angehörigen werden von uns, sofern Sie es wünschen, rechtzeitig über den Beisetzungstermin informiert und können dem Ökumenischen Gedenkgottesdienst und der Beisetzung beiwohnen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine anonyme Beisetzung handelt. Es werden keine Namensplaketten oder dergleichen auf dem Urnenfeld angebracht.

b) Sie können sich für eine Urnenbeisetzung in einer eigenen Grabstätte Sollten Sie eine Beisetzung der Urne auf einer eigenen Grabstätte wünschen, so muss diese von den Angehörigen geregelt werden (finanziell und organisatorisch, vgl. Punkt 9). Für die Überführung der Urne benötigen wir eine Bescheinigung der Friedhofsverwaltung, die für den Friedhof Ihrer Wahl zuständig ist, aus der hervorgeht, dass ein Grabplatz zur Verfügung steht. Legen Sie diese Wünsche bitte in Ihrer Letztwilligen Verfügung fest.

c) Wenn Sie der Ausbildung junger Ärzte in besonderer Weise dienen wollen oder aus anderen Gründen keinen Wert auf die Bestattung nach Ablauf der zwei bis drei Jahre legen, können Sie uns Ihren Körper auch als Dauerspende zur Verfügung stellen. Er verbleibt dann bei Bedarf langzeitig in der Anatomie und wird ggf. erst viele Jahre später feuerbestattet und die Urne im Rahmen der jährlichen Trauerfeier anonym beigesetzt. Diese Wahl ermöglicht uns die Herstellung von dauerhaften anatomischen Präparaten, die für Ausbildungs- und Fortbildungszwecke des Institutes benötigt werden. Nur in diesem Fall setzen Sie Ihre Unterschrift bitte unter die Sondervereinbarungen unten auf dem Vordruck der Letztwilligen Verfügung.

 

19. Was passiert mit meinen Daten?

Die Justus-Liebig-Universität verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Rahme Ihrer Registrierung als Körperspender/in. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 a der Europäischen Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit Ihrer Einwilligung. Ihre Daten können denjenigen Beschäftigten der Justus-Liebig-Universität oder anderer Stellen der öffentlichen Verwaltung mitgeteilt werden, die sie zur Erfüllung ihrer öffentlichrechtlichen Aufgaben benötigen. Eine Weitergabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und Ihres Geburtsdatums erfolgt an das Bestattungsinstitut, das für die Überführung beauftragt wird, um die Identität des Spenders feststellen zu können, was durch den Abgleich der Angaben auf dem von uns ausgegebenen Körperspender-Ausweis mit z.B. einem Personalausweis erfolgt. Ihre Daten bleiben gespeichert, so lange dies für die Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich ist. Sie sind jederzeit berechtigt, über Ihre Daten Auskunft zu verlangen und unrichtige Daten berichtigen oder ihre Verarbeitung einschränken zu lassen (Art. 15, 16 und 18 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung). Falls Sie die Datenverarbeitung für rechtswidrig halten, können Sie Beschwerde beim Hessischen Datenschutzbeauftragten erheben (Art. 77 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung, § 55 des Hess. Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes). Darüber hinaus sind Sie berechtigt, Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung zu widerrufen und die Löschung Ihrer Daten zu verlangen, wobei die bis dahin erfolgte Datenverarbeitung rechtmäßig bleibt (Art. 7 Abs. 3 und Art. 17. EU-DSGVO). Ferner können Sie verlangen, Ihre Daten in portabler Form übermittelt zu bekommen oder an einen anderen Verantwortlichen übermitteln zu lassen (Art. 20 EU-DSGVO). Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Justus-Liebig-Universität Gießen, Der behördliche Datenschutzbeauftragte, Ludwigstraße 23, 35390 Gießen, Deutschland, Telefon: 0641 99-12230 oder 0641 99-12270, Telefax: 0641 99-12229, E-Mail: datenschutz@uni-giessen.de

 

20. Wen kann ich bei Fragen zur Körperspende kontaktieren?

Ansprechpartnerin für die Körperspende ist:

Frau Dr. med. Christina Nassenstein, PhD
Institut für Anatomie und Zellbiologie der Justus-Liebig-Universität Gießen
Aulweg 123, 35392 Gießen
Tel. 0641/99-47012
E-Mail: christina.nassenstein@anatomie.med.uni-giessen.de

 

Das Merkblatt zum download finden Sie hier....

 

Stand 01/2024