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Neue HRZ-Benutzungsordnung

Am 27. Februar 2014 ist die neue Benutzungsordnung des HRZs in Kraft getreten.

Mit der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Universität (MUG) am 27. Februar 2014 ist die Benutzungsordnung in Kraft getreten.

Die neue HRZ-Benutzungsordnung trägt den vielfältigen Veränderungen in der Informations- und Kommunikationstechnik und in den Service-Leistungen des Hochschulrechenzentrums Rechnung und weist daher gegenüber der bisherigen Fassung zahlreiche beachtenswerte Neuerungen bzw. Änderungen auf.

Mit Inkrafttreten der neuen Benutzungsordnung des HRZs ist u.a. die Nutzung der JLU E-Mail-Adresse verpflichtend. Daher können keine Umleitungen auf externe Adressen mehr eingerichtet werden. Bestehende Umleitungen müssen mit einer Frist von 6 Monaten nach Inkrafttreten der Ordnung in der Benutzerdatenbank entfernt bzw. auf Weiterleitung in Kopie umgestellt werden, damit sicher gestellt ist, dass universitäre E-Mails in Ihrem JLU-Postfach abgelegt werden. Darüber hinaus bestehende Umleitungen werden nach vorheriger Ankündigung automatisch umgestellt.

Weitere Hinweise finden Sie