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7.30.07 Nr.03 Vorbemerkungen zu der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Physik

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Vorbemerkungen zu der Diplomprüfungsordnung
für den Studiengang Physik

Hinweis vom 15. März 2002

Erlaßgrundlage

B I T T E B E A C H T E N !



1.

Für den Studiengang Physik gelten übergangsweise zwei Diplomprüfungsordnungen nebeneinander, nämlich

1.1. die "Diplomprüfungsordnung des Fachbereichs Physik ... für den Studiengang Physik ..." vom 28. April 1982

- veröffentlicht: ABl. 1983 S. 414

- alte Systemstelle: MUG 7.30.13 Nr. 1
1.2. die "Diplomprüfungsordnung des Fachbereichs Physik ... für den Studiengang Physik ..." vom 11. Juli 1994

- veröffentlicht: StAnz. Nr. 33 vom 14. August 1995 S. 1872

- neue Systemstelle: MUG 7.30.07 Nr. 3

2. Die Diplomprüfungsordnung von 1994, in Kraft seit dem 15. August 1995, sieht in ihrem § 29 folgende Übergangsbestimmungen vor:

(1) Kandidatinnen/Kandidaten, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung begonnen haben, können die Diplom-Vorprüfung nach der bisherigen Ordnung ablegen.

(2)

Kandidatinnen/Kandidaten, die ihre Diplom-Vorprüfung vor Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung begonnen haben, können die Diplomprüfung nach der bisherigen Ordnung ablegen.

Im Auftrag:

gez. Berner




Erlaßgrundlage

Präsident

15.03.2002

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Redaktion
11.03.2008 08:48
 

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