Datenschutz
- Datenschutzbeauftragte
-
Behördliche Datenschutzbeauftrage der JLU Gießen sind
- Herr Axel Globuschütz
- Herr Carl Philip Bolldorf
Aufgaben der Datenschutzbeauftragten
Die behördlichen Datenschutzbeauftragten haben die Aufgabe, die Dienststelle bei der Ausführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz zu unterstützen und Hinweise zur Umsetzung zu geben. Die Beschäftigten der Dienststelle können sich ohne Einhaltung des Dienstweges in allen Angelegenheiten des Datenschutzes an beide behördliche Datenschutzbeauftragte wenden.
Zuständigkeiten
Beide Datenschutzbeauftragte sind zuständig für grundsätzliche Fragen des Datenschutzes, sowie Auskunftsersuchen und die Bearbeitung von Datenschutzpannen nach Eingang. Beide Datenschutzbeauftragte vertreten sich jeweils gegenseitig für den Fall von Abwesenheiten.
- Kontakt
-
Postanschrift
Justus-Liebig-Universität Gießen
Der behördliche Datenschutzbeauftragte
Ludwigstraße 23
35390 GießenTelefon
- Axel P. Globuschütz: 0641 99-12230
- Carl Philip Bolldorf: 0641 99-12270
Fax
- 0641 99-12229
Kontaktformular
Hier können Sie uns auf direktem Wege über das Kontaktformular erreichen:
E-Mail
- Verarbeitungsverzeichnis und Informationen zum Datenschutz (Mustervorlagen)
-
Verarbeitungsverzeichnis
Gem. Art. 30 Abs. 1 DS-GVO sind Verantwortliche und ggf. deren Vertreter dazu verpflichtet, ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten zu führen, die ihrer Zuständigkeit unterliegen. Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 28 DS-GVO sind verpflichtet ein Verzeichnis gem. Art. 30 Abs. 2 DS-GVO zu führen. Die Erstellung und Führung der o.g. Verzeichnisse dient dem Zweck, den Prozess der Verarbeitung zu dokumentieren. Zu diesem Zweck werden Ihnen nachstehende Vorlagen (Verarbeitungsverzeichnisse) bereitgestellt, mit denen Sie die beabsichtigten Datenverarbeitungen entsprechend dokumentieren können.
- Verarbeitungsverzeichnis (Allgemeines Muster zur Erstellung neuer Verzeichnisse)
- Verarbeitungsverzeichnis (Verarbeitung mit Standardsoftware)
- Verarbeitungsverzeichnis (Alte TOM-Kategorien / techn.-organis. Maßnahmen)
Informationen zum Datenschutz
Gem. Art. 13 DS-GVO besteht für Verantwortliche gegenüber den Personen, bei denen sie personenbezogene Daten erheben, eine sog. Informationspflicht. Weitere Informationspflichten bestehen nach Art. 14 DS-GVO, wenn personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden. Hierfür steht Ihnen nachstehende Vorlage bereit.
Wichtig: Die hier abrufbaren Vorlagen sind mit hilfreichen Erläuterungen und Kommentaren versehen.
Bei etwaigen Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an:
datenschutz@uni-giessen.de
- Weitere Informationen, Vorlagen und Muster
-
Auftragsverarbeitungsvertrag (Formulierungshilfe)Formulierungshilfe für einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO