Datenschutz
- Datenschutzbeauftragte
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Behördlicher Datenschutzbeauftragter der JLU Gießen ist
- Axel Globuschütz
Vertreter des behördlichen Datenschutzbeauftragten ist
- Dr. Robert Pfeffer
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die Dienststelle bei der Ausführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes sowie weiterer einschlägiger Vorschriften über den Datenschutz zu unterstützen und Hinweise zur Umsetzung zu geben. Die Beschäftigten der Dienststelle können sich ohne Einhaltung des Dienstweges in Angelegenheiten des Datenschutzes an den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden.
Zuständigkeiten
Der Datenschutzbeauftragte ist zuständig für datenschutzrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DS-GVO. Hierzu zählt u.a. auch die Unterstützung bei der Beantwortung etwaiger Auskunftsersuchen und weiterer ggf. geltend gemachter Betroffenenrechte i.S.d. DS-GVO. Der Datenschutzbeauftragte nimmt auch die Meldungen von Datenschutzpannen entgegen. Eingehende Nachrichten werden nach dem jeweiligen Eingang bearbeitet.
- Verarbeitungsverzeichnis und Informationen zum Datenschutz (Mustervorlagen)
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Verarbeitungsverzeichnis
Gem. Art. 30 Abs. 1 DS-GVO sind Verantwortliche und ggf. deren Vertreter dazu verpflichtet, ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten zu führen, die ihrer Zuständigkeit unterliegen. Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 28 DS-GVO sind verpflichtet ein Verzeichnis gem. Art. 30 Abs. 2 DS-GVO zu führen. Die Erstellung und Führung der o.g. Verzeichnisse dient dem Zweck, den Prozess der Verarbeitung zu dokumentieren. Zu diesem Zweck werden Ihnen nachstehende Vorlagen (Verarbeitungsverzeichnisse) bereitgestellt, mit denen Sie die beabsichtigten Datenverarbeitungen entsprechend dokumentieren können.
- Verarbeitungsverzeichnis (Allgemeines Muster zur Erstellung neuer Verzeichnisse)
- Verarbeitungsverzeichnis (Verarbeitung mit Standardsoftware)
- Verarbeitungsverzeichnis (Alte TOM-Kategorien / techn.-organis. Maßnahmen)
Informationen zum Datenschutz
Gem. Art. 13 DS-GVO besteht für Verantwortliche gegenüber den Personen, bei denen sie personenbezogene Daten erheben, eine sog. Informationspflicht. Weitere Informationspflichten bestehen nach Art. 14 DS-GVO, wenn personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden. Hierfür steht Ihnen nachstehende Vorlage bereit.
Wichtig: Die hier abrufbaren Vorlagen sind mit hilfreichen Erläuterungen und Kommentaren versehen.
Bei etwaigen Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an:
datenschutz@uni-giessen.de
- Kontakt
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Postanschrift
Justus-Liebig-Universität Gießen
Der behördliche Datenschutzbeauftragte
Ludwigstraße 23
35390 GießenTelefon
- Axel P. Globuschütz: 0641 99-12230
- Dr. Robert Pfeffer: 0641 99-12250
Fax
- 0641 99-12229
Kontaktformular
Hier können Sie uns auf direktem Wege über das Kontaktformular erreichen:
E-Mail
- Weitere Informationen, Vorlagen und Muster
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Auftragsverarbeitungsvertrag (Formulierungshilfe)Formulierungshilfe für einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO