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Wartezeit

Wartezeit ist die Zeit nach Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung (also z.B. nach dem Abitur) bis zum Studium, in der Sie an keiner deutschen Hochschule eingeschrieben sind.

  • In der Wartezeit können Sie z.B. eine Ausbildung, ein Praktikum oder einen Dienst (wie ein FSJ) absolvieren; jobben, im Ausland studieren, reisen oder auch „rumhängen und nichts tun“ (wobei es sicherlich sinnvollere Überbrückungsmöglichkeiten gibt ;)).
  • Um Wartezeit zu sammeln, müssen Sie sich nicht bewerben oder irgendwo eintragen. Diese beginnt automatisch nach dem Abi.
  • Wartezeit „verfällt“ nicht. Beispiel: Abitur Juni 2020 → Freiwilliges Soziales Jahr August 2020 bis August 2021 → Ein Semester Studium Oktober 2021 bis März 2022, danach Exmatrikulation → Bewerbung für ein Studium zum WS 22/23 = 3 Wartesemester.
  • In Hessen werden bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen maximal sieben Wartesemester im Verfahren berücksichtigt. Wenn Bewerber/innen denselben Wert haben, dann wird die Note der Hochschulzugangsberechtigung als Zweitkriterium berücksichtigt.
  • Bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (an der JLU betrifft dies Medizin, Tiermedizin und Zahnmedizin) werden Wartezeiten nicht mehr berücksichitgt.

Und, um mit ein paar Gerüchten aufzuräumen, folgende Info:

Wartezeit und Note werden nicht miteinander verrechnet. Jemand der 5 Wartesemester hat, hat immer mehr als jemand mit 4 Wartesemestern - ganz unabhängig von der Note. Und umgekehrt auch: Eine bessere Note bleibt eine bessere Note, auch wenn Mitbewerber/innen mehr Wartezeit haben. Die Ranglisten sind unabhängig von einander. (Siehe → Wie funktioniert der NC?)

 

 

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