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Allgemein

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es mit beruflicher Vorbildung möglich, auch ohne Abitur ein Studium aufzunehmen.

Mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 "Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung" wurde ein Mindeststandard für alle Bundesländer definiert, nach dem berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen einheitlich bewertet werden können mit dem Ziel, dass berufliche und allgemeinbildende Bildungswege gleichwertig den Zugang zu den deutschen Hochschulen ermöglichen.

In Hessen ist dies durch die folgende Verordnung umgesetzt:

Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter (Portal Bürgerservice Hessenrecht)