C: Hochschulzugang mit mittlerem Schulabschluss und Berufsausbildung
Hochschulzugang mit mittlerem Schulabschluss und Berufsausbildung
Im Rahmen des Zugangs besitzen beruflich Qualifizierte mit abgeschlossener mindestens 3-jähriger Ausbildung und der Mindestnote 2,5 eine mit der Fachhochschulreife gleichwertige Zugangsberechtigung zu den Hochschulen in Hessen. Diese berechtigt zum Studium aller Bachelorstudiengänge.
- Sie besitzen einen mittleren Schulabschluss sowie einen qualifizierten Abschluss einer mindestens 3-jährigen anerkannten Ausbildung.
- Die Abschlussnote der Ausbildung muss 2,5 oder besser sein (wenn auf dem Ausbildungszeugnis keine Abschlussnote genannt ist, wird das arithmetische Mittel der auf dem Zeugnis genannten Noten und Prüfungsteile gebildet).
- Die Einschreibung setzt den Abschluss einer Studienvereinbarung voraus. Weitere Infos finden Sie weiter unten in der Rubrik "Bewerbung und Einschreibung".
Diese und weitere Informationen finden Sie auch in der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen .
Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt regulär über das Online-Formular der Universität Gießen, das im Bewerbungszeitraum im
Bewerbungsportal
zur Verfügung gestellt wird.
Einschreibung
Die Einschreibung setzt den Abschluss einer
Studienvereinbarung
voraus, in der die Bewerber/innen mit diesem Hochschulzugang sich verpflichten, im ersten Semester mindestens 18 oder im ersten Studienjahr 30 Leistungspunkte (Credit Points) zu erwerben.
Bei Nichteinhaltung der Studienvereinbarung führt die Hochschule ein Beratungsgespräch mit dem/der betreffenden Studierenden. Dieses ist verpflichtend und führt dann ggf. zu einer angepassten, neuen Studienvereinbarung.
Wenn die Studienvereinbarung wiederholt nicht eingehalten wird und nicht zu erwarten ist, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen wird, ist die Hochschule zur Exmatrikulation aus dem betreffenden Studiengang berechtigt. Bei dieser Entscheidung werden allerdings Gründe wie eine Erwerbstätigkeit, die Betreuung von Angehörigen, eine sich auf das Studium auswirkende Behinderung oder chronische Erkrankung sowie vergleichbare wichtige Gründe berücksichtigt.
Die Studienvereinbarung wird an der Universität Gießen nach erfolgreicher Bewerbung für einen Studienplatz abgeschlossen und
muss bei der Einschreibung in den Studiengang in zweifacher Ausfertigung vorliegen
.