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Zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge

Zulassungsbeschränkungen werden für jedes Bewerbungsverfahren neu (kurz vor Beginn des Verfahrens) festgelegt.

Einige Masterstudiengänge sind zulassungsbeschränkt, d.h. es steht nur eine festgelegte Zahl von Studienplätzen zur Verfügung. Wenn sich mehr Bewerber/innen für einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang beworben haben, ist bei der Studienplatzvergabe die Note des Erststudiums entscheidend.

 

An der Universität Gießen sind folgende Masterstudiengänge zulassungsbeschränkt:
(Stand Wintersemester 2024/25)

  • Ernährungswissenschaften
    (Studienbeginn im Sommer- und Wintersemester möglich)
  • Psychologie
    (Studienbeginn nur im Wintersemester möglich)
  • Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie
    (Studienbeginn nur im Wintersemester möglich)