Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge
Zulassungsbeschränkungen werden für jedes Bewerbungsverfahren neu (kurz vor Beginn des Verfahrens) festgelegt.
- Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge
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Die folgende Liste bezieht sich auf das Sommersemester 2023. Für spätere Wintersemester kann sich die Liste verändern!
Für fast alle der folgenden Studiengänge und Studienfächer ist ein Studienbeginn nur im Wintersemester möglich. Ausnahmen sind gekennzeichnet!
- Bewegung und Gesundheit (B.Sc.)
- Biologie (B.Sc.)
- Ernährungswissenschaften (B.Sc.)
- Kindheitspädagogik (B.A.)
- Lebensmittelchemie (B.Sc.)
- Ökotrophologie (B.Sc.)
- Psychologie (B.Sc.)
- Umwelt und Globaler Wandel (B.Sc.)
- Rechtswissenschaft (1. Staatsprüfung)
(Studienbeginn im Sommer- und Wintersemester möglich)
- Lehramt an Förderschulen (L5)
- Lehramt an Grundschulen (L1)
- Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion
- Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Ethik
- Biologie für das Lehramt an Gymnasien (L3)
- Link zur Zulassungsverordnung
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In der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschulen des Landes Hessen können Sie einsehen, welche Zulassungshöchstzahlen in den einzelnen Fachsemestern der zulassungsbeschränkten Studiengänge festgelegt wurden.
(zu finden über die Seite "Hessenrecht - Rechts- und Verwaltungsvorschriften", dort das Stichwort "Zulassungszahlenverordnung" eingeben).