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Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge

Zulassungsbeschränkungen werden für jedes Bewerbungsverfahren neu (kurz vor Beginn des Verfahrens) festgelegt.

Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge

Die folgende Liste bezieht sich auf das Wintersemester 2023/24. Für spätere Semester kann sich die Liste verändern!

Für fast alle der folgenden Studiengänge und Studienfächer ist ein Studienbeginn nur im Wintersemester möglich.

  • Kindheitspädagogik (B.A.)
  • Psychologie (B.Sc.)
 
  • Lehramt an Förderschulen (L5)
  • Lehramt an Grundschulen (L1)
  • Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion/Islamunterricht
  • Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Ethik
Link zur Zulassungsverordnung

In der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschulen des Landes Hessen können Sie einsehen, welche Zulassungshöchstzahlen in den einzelnen Fachsemestern der zulassungsbeschränkten Studiengänge festgelegt wurden.

(zu finden über die Seite "Hessenrecht  - Rechts- und Verwaltungsvorschriften", dort das Stichwort "Zulassungszahlenverordnung" eingeben).