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Überblick: Allgemein

Gegenstand der Rechtswissenschaft ist die Beschäftigung mit und Auslegung von historischen und aktuellen gesetzlichen Regelungen und weiteren Rechtstexten. Das Studium der Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) vermittelt den Studierenden die rechtswissenschaftlichen Denk- und Arbeitsmethoden, die geschichtlichen, sozialen, wirtschaftlichen und philosophischen Grundlagen des Rechts und die Kenntnisse in den Pflichtfächern inklusive der Vorschriften für Rechtsverfahren. Die Pflichtfächer umfassen die drei großen Gebiete des deutschen Rechts:  

  • Das Zivilrecht regelt die Beziehungen von rechtlich gleichgestellten natürlichen oder juristischen Personen untereinander. Dazu gehören neben einem allgemeinen Teil das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht.
  • Das Öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen Trägern staatlicher Gewalt und den Privatrechtssubjekten sowie rechtliche Aspekte der Organisation und Funktion des Staates. Dazu gehören z.B. Grundrechte, Staatsorganisationsrecht und Verwaltungsrecht.
  • Das Strafrecht umfasst die Rechtsnormen, durch die bestimmte Handlungen verboten und mit Sanktionen belegt sind.

Der Studiengang Magister/Magistra des Internationalen Rechts (Magister/Magistra Juris Internationalis  – MJI) ist ein rechtswissenschaftlicher Studiengang mit zusätzlicher Schwerpunktsetzung in den Gebieten der internationalen und europäischen Rechtsbeziehungen sowie in der Rechtsvergleichung. Er ist in Teilen identisch mit dem Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung. Anders als dieser führt er jedoch nicht zum juristischen Vorbereitungsdienst und nicht zur 2. Staatsprüfung. Absolvent/innen sind damit keine „Volljurist/innen“ und können keine Tätigkeit als Richter/in, Staatsanwältin/Staatsanwalt oder Anwältin/Anwalt ausüben. Wird eine dieser Tätigkeiten angestrebt, müssen zwingend der Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung, der Vorbereitungsdienst sowie die zweite Staatsprüfung erfolgreich absolviert werden.

Der Studiengang Magister/Magistra des Internationalen Rechts kann

  • eigenständig,
  • parallel zum Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung als Doppelstudium oder
  • im Anschluss an den Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung studiert werden.