BSc Bewegung und Gesundheit (Studienbeginn ab WS 2021/22)
Allgemeine Informationen
Voraussetzung für einen Quereinstieg ist, dass anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen aus einem Bachelor - Studiengang Bewegung und Gesundheit (oder einem äquivalenten Studiengang) erbracht wurden, die inhaltlich dem BA - Bewegung und Gesunheit an der JLU ähneln.
Regelung für die Anerkennung
Die Entscheidung über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen trifft der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im BA - Studiengang Bewegung und Gesundheit . Den Antrag auf Anrechnung stellen Sie bitte schriftlich und schicken ihn an das:
Akademisches Prüfungsamt Geisteswissenschaften
z. Hd. Frau Franziska Scholler
Rathenaustraße 10, Raum 231
35394 Gießen
Deutschland
Folgende Unterlagen müssen Ihrem Antrag beigefügt sein:
- eine beglaubigte Kopie Ihres Hochschulzeugnisses
- tabellarischer Lebenslauf
- eine beglaubigte Kopie Ihres Transcript of Records der Universität, an der Sie eingeschrieben sind.
- eine Modulbeschreibung der Fächer, die Sie während Ihres Studiums belegt haben in Deutsch oder Englisch
- einen kuvertierten und adressierten Rückumschlag zur Rücksendung der von Ihnen eingereichten Unterlagen
Beachten Sie bitte:
Ein Anrechnungsbescheid ist kein Garant für einen Studienplatz. Die Studienplätze werden vom Studierendensekretariat vergeben. Nähere Informationen erhalten Sie unter:
http://www.uni-giessen.de/cms/studium/bewerbung
Hochschulwechslern empfiehlt der Prüfungsausschuss die Beratung durch die Studienfachberatung in Anspruch zu nehmen!
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Prüfungsausschuss für den Bachelor Studiengang Bewegung und Gesundheit |
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Amtszeit |
Mitglieder |
S tellvertreter |
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01.05.2026 - 30.09.2027 |
Vorsitzender
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Prof. Dr. Mathias Hegele |
N.N. |
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| Prof. Dr. Karsten Krüger | N.N. | |
| Prof. Dr. Michael Mutz | N.N. | |
| Prof. Dr. Verena Oesterhelt | N.N. | |
| Dr. Christian Pilat | Dr. Tim Naumann | |
| Dr. Heiko Maurer | Dr. Mathias Reiser | |
| 01.05.2026 - 30.09.2027 | Janessa Lara Velten | Paula Söllner |
| Lea Stecher | Markus Jung |
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen am Institut für Sportwissenschaft für den Bachelorstudiengang BuG
Studierende des Instituts für Sportwissenschaft (IfS) der Justus-Liebig-Universität Gießen können Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Anerkennbare Leistungen
- erbracht in anderen Studiengängen der JLU
- an ausländischen Hochschulen (während oder vor dem Studium an der JLU)
- in vorherigen Studiengängen anderer deutscher Hochschulen
- im Rahmen von Berufsausbildungen
Voraussetzungen
- Die Leistung muss den Lerninhalten des aktuellen Studiengangs entsprechen, nachweisbar durch z. B. Transcript of Records oder Modulhandbuch.
- Anerkennung ist nur für eingeschriebene Studiengänge möglich (nicht bereits vor einer Immatrikulation).
- Nur vollständige Veranstaltungen, Prüfungen oder Module können anerkannt werden, keine Teilleistungen.
Vorgehen zur Prüfung einer möglichen Anerkennung
Studierende sind für die gründliche Vorbereitung und Dokumentation verantwortlich! Unvollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet!
- Vorbereitung
- Sie sammeln geeignete Nachweise der vorherigen Hochschule(n)/Bildungseinrichtung(en), die nach Ihrer Auffassung eindeutig belegen, dass zwischen den dort erbrachten Leistungen und derjenigen Leistung in Ihrem Studienverlaufsplan/Modulordnung, die Sie sich anerkennen lassen möchten, kein wesentlicher Unterschied besteht (beachten: nicht immer ist dabei der bloße Titel eines Modules auf dem Transcript of Records oder Zeugnis eindeutig genug!).
- geeignete und notwendige Nachweise sind : Modulbeschreibungen, Zeugnisse und/oder Leistungsnachweise
- Antragstellung
- Antragsformular ausfüllen .
- präzise angeben, welche externe Leistung für welche Studienleistung anerkannt werden soll.
- Antrag mit Nachweisen per Mail an die zuständigen Anerkennungsbeauftragten senden .
- Abstimmung und Bearbeitung
- Entscheidung durch den/die Beauftragte*n, ob eine Veranstaltung, Prüfung oder ein Modul anerkannt wird.
- Anerkennung wird durch die Beauftragten ans Prüfungsamt geleitet
- Abschluss
- Anerkannte Leistungen werden im System (FlexNow) eingetragen.
- Bei vollständigen Modulen gelten auch zugehörige Lehrveranstaltungen als anerkannt.
Mit Beginn der vorlesungsfreien Zeit des 5. Fachsemesters haben Sie die Möglichkeit Ihre Abschlussarbeit anzumelden. Die Bearbeitungsdauer beträgt 12 Wochen. Beachten Sie bitte, dass Sie ausschließlich bei einem Bearbeitungsbeginn per April und Juni des laufenden Jahres mit fristgerechter Abgabe nach 12 Wochen Ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit beenden können.
- Zulassungstermine 2026:
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Zulassung |
Abgabe
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Stichtag für den fristgerechten Eingang Ihres Antrags auf Zulassung und Übermittlung des Titels |
| 13.04.2026 | 06.07.2026 |
30.03.2026 |
| 02.06.2026 | 25.08.2026 |
19.05.2026 |
| 12.10.2026 | 04.01.2027 |
28.09.2026 |
| 08.12.2026 | 02.03.2027 |
24.11.2026 |
- Zulassungstermine 2025:
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Zulassung |
Abgabe
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Stichtag für den fristgerechten Eingang Ihres Antrags auf Zulassung und Übermittlung des Titels |
| 15.10.2025 | 07.01.2026 |
01.10.2025 |
| 12.12.2025 | 06.03.2026 |
28.11.2025 |
Bei der Anmeldung zum Thesis-Modul müssen folgende Nachweise erbracht sein:
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Nachweis über 10 abgeschlossene Module aus dem 1.-5. Studiensemester (ohne Praktikumsmodul) sowie mindestens der Besuch von vier weiteren Modulen
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abgeschlossenes Praktikumsmodul
- zusätzlich ein abgeschlossenes Wahlpflichtmodul.
Für die Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit verwenden Sie bitte den Allgemeinen Thesisantrag
Ihren Thesisantrag reichen Sie bitte beim Akademischen Prüfungsamt, Raum 231, während der Sprechzeiten ein. Sie haben aber auch die Möglichkeit den Antrag per Post oder per Mail zu schicken. Der Eingang postalisch/elektronisch eingereichter Anmeldungen wird nicht schriftlich bestätigt!
Die Eingabe des Titels Ihrer Thesis mit Zulassungsdatum und Abgabetermin in FlexNow erfolgt über das Akademische Prüfungsamt Geisteswissenschaften. Die in FlexNow hinterlegten Termine sind verbindlich .
Bei der Erstellung Ihrer Abschlussarbeit beachten Sie bitte diese Formalia . Die gebundene Version Ihrer Thesis ist 2-fach einzureichen. Beide Exemplare werden vom Akademischen Prüfungsamt aus an die Erstgutachter/in und Zweitgutachter/in weiter geleitet. Die/der Erstgutachter/in behält ein Exemplar der Thesis während das Exemplar der/des Zweitgutachter/in zur Archivierung in der Prüfungsakte retourniert wird.
Der Rücktritt vom Thesismodul ohne das Vorliegen triftiger Gründe ist ausgeschlossen!
Bitte beachten Sie immer auch die Hinweise Ihrer DozentInnen und die Aushänge an Ihrem Institut!
Die aktuellen Klausurtermine finden Sie hier:
Klausurenplan Bachelor Bewegung und Gesundheit (Studienbeginn ab WS 2021/22)