Auswahlkriterien - Überblick
Quotenanteile
Vorabquoten:
- 7,8% Landarzt- und ÖGD-Quote (ÖGD: Öffentlicher Gesundheitsdienst)
betrifft Studiengang Medizin
Informationen und Bewerbung über das Regierungspräsidium Gießen - 5% "Ausländerquote" (Bewerbergruppe B)
- 3% für Bewerber/innen für ein Zweitstudium
- Je nach Studiengang zwischen 0,1% und 2,2 % „Bundeswehrquote“
- 2% für Fälle außergewöhnlicher Härte
Die Gesamtheit aller Studienplätze (nach Abzug der Vorabquoten) wird auf folgende Quoten aufgeteilt:
- 30% ABQ – Abiturbestenquote. In dieser Quote ist die Note der HZB entscheidend.
- 10% ZEQ – Zusätzliche Eignungsquote. In dieser Quote werden nur schulnoten-unabhängige Kriterien berücksichtigte (z.B. Berufsausbildungen).
- 60% AdH - Auswahlverfahren der Hochschulen. Hier werden von jeder Hochschule für den jeweiligen Studiengang Kriterien festgelegt; die möglichen Kriterien sind aber bundesweit einheitlich.
Wenn Sie sich für einen der Studiengänge bewerben, nehmen Sie automatisch am Verfahren in allen drei Quoten für diesen Studiengang teil. Die Quoten sind geregelt in der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung - HHZV.
Für die ZEQ und das AdH legt jede Hochschule durch eine Satzung fest, welche Kriterien (innerhalb des bundesweit einheitlich festgelegten Rahmens) in welcher Gewichtung berücksichtigt werden. (siehe unten sowie auch Satzung der JLU)
Ab 2022 wird die Wartezeit nicht mehr berücksichtigt.