Bewerbung
- Beginn SS/WS
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Studienbeginn
zum Wintersemester und Sommersemester
- Bewerbung: Zulassungsvoraussetzungen
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Studienbeginn
Ein Studienbeginn ist zum Wintersemester und Sommersemester möglich.
Der Beginn des Studiums zum Wintersemester wird dringend empfohlen.Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung ist ein einschlägiger Bachelorabschluss. Als einschlägig gelten aktuell:
- Getränketechnologie
- Weinbau und Oenologie
Der Prüfungsausschuss kann weitere Studienabschlüsse im Rahmen des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens nach Einzelfallprüfung als gleichwertig anerkennen. Dabei müssen fundierte Kenntnisse insbesondere aus den folgenden Bereichen vorliegen:- Allgemeine Chemie und Physik
- Allgemeiner Weinbau
- Biochemie und Molekularbiologie
- Bodenkunde und Pflanzenernährung
- Botanik
- Mikrobiologie
- Phytomedizin
- Sensorik
- Technologie des Weines
- Technik
- Weinchemie
- Beginn im SoSe / WiSe mit Zulassungsbeschränkung
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Bewerbung
Der Studiengang ist örtlich zulassungsbeschränkt. Die Studienplatzvergabe erfolgt entsprechend der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung. Mehr
Bewerbungszeitraum für ein Sommersemester
Fristbeginn
01.12.
Fristende
15.01.
Bewerbungszeitraum für ein Wintersemester
Fristbeginn
01.06.
Fristende
15.07.
Für internationale Studienbewerber/innen gelten zum Teil andere Regeln. Mehr