Bewerbung
Voraussetzungen für die Zulassung
Die Zulassung zu diesem Master-Studiengang erfordert
- einen fachlich einschlägigen ersten berufsqualifizierenden Bachelor-Abschluss, der an einer Hochschule im In- und Ausland erworben wurde bzw. eine vergleichbare Qualifikation, die mindestens Module im Umfang von 40 CP im gewählten Hauptfach umfasst Anerkannte Abschlüsse sind Intercultural Communication and Business (ICB), Kultur- und Literaturwissenschaft, Lateinamerikastudien, Interamerikanische Studien, Politikwissenschaft, Internationale Beziehungen, Philosophie, Soziologie, Rechtswissenschaft, Friedens- und Konfliktforschung, Anthropologie, Geografie und Umweltwissenschaft. Die abgeschlossenen Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Haupt- und Realschulen, Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Förderschulen, Lehramt an berufsbildenden Schulen werden ebenfalls anerkannt, sofern das Unterrichtsfach Politik und Wirtschaft, Deutsch, Spanisch, Englisch, Französisch, Erdkunde belegt wurde.
- einen Gesamtumfang des vorausgesetzten Studiums / des Hochschulabschlusses von mindestens 180 CP.
Der Prüfungsausschuss kann andere Studiengänge nach Einzelfallprüfung als gleichwertig anerkennen. Die Zulassung kann mit Auflagen von zusätzlich zu erbringenden Studienleistungen zum Nachholen erforderlicher Kenntnisse im Umfang von 30 CP verbunden werden, deren Nachweis innerhalb der ersten zwei Semester erfolgen muss.
Sprachvoraussetzungen
1. Sprachkenntnisse in Spanisch (C1), nachweisbar durch:
-
- die Vorlage eines BA/Licenciatura-Zeugnisses in einem spanischsprachigen Bachelorstudiengang,
- die Vorlage eines BA/Licenciatura-Zeugnisses in einem Bachelor- oder Lehramtsstudiengang mit Spanisch als Hauptfach,
- den Nachweis eines UNIcert-Zertifikats der Stufe III,
- den Nachweis eines DELE-Tests (Diploma de Español como Lengua Extranjera) auf Niveau C1,
- eine andere vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannte Prüfung.
2. Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), nachweisbar durch:
-
- Abiturzeugnis,
- Abschlusszeugnis der Sekundarstufe II oder Nachweis eines mindestens vierjährigen Schulbesuchs in englischer Sprache,
- den Nachweis über den erfolgreichen Abschluss von Sprachkursen im Umfang von mindestens 120 Unterrichtsstunden,
- schriftliche Bestätigung oder Nachweis einer Prüfung durch Lehrende oder Sprachdozierende über Englischkenntnisse auf Niveau B1,
- den Nachweis eines UNIcert-Zertifikats der Stufe I,
- Nachweis eines TOEFL-Tests (Mindestpunktzahl von 43 im Online-Test, mindestens 550 Punkte im schriftlichen Test) oder
- eine andere vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannte Prüfung.