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Approbationsprüfung

Hier finden Sie Informationen rund um die Approbationsprüfung, die Sie im Anschluss an das Studium Master Psychologie mit Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ablegen können. Die Umsetzung der Vorschriften nach PsychThApprO sind noch nicht final geklärt, deshalb ergeben sich hier immer mal wieder Veränderungen. Schauen Sie rein!

Bisher war die Approbationsprüfung der Psychotherapeuten im Anschluss an die 3- 5 jährige Ausbildung angesiedelt. Nach der Psychotherapiegesetzesreform und der neuen Psychotherapieapprobationsordnung wird die Approbationsprüfung nun im Anschluss an den klinisch ausgerichteten Master Psychologie durchgeführt. Die Psychotherapeutische Prüfung bleibt eine Staatsprüfung. Sie wird voraussichtlich in den Räumen der Universität durchgeführt, ist aber keine Prüfung des Studiums. Die Prüfung wird in dem Bundesland abgelegt, in dem der Master abgeschlossen wurde (§20 Abs. 1 PsychThApprO).

 

Aktuelles: Es wird eine Novelle der PsychThApprO vorbereitet, die sich u.a. auf die Organisation und Durchführung der Approbationsprüfung bezieht. Sobald wir gesicherte Informationen haben, geben wir diese weiter.
Der nächste Prüfungstermin im März 2024 findet am 5.3.2024 voraussichtlich in den Räumen des Medizinischen Lehrzentrums statt.
Der Prüfungstermin Sept. 2024 wird gerade diskutiert.


Warum sollte ich die Approbationsprüfung nach dem Studium machen?

Nach dem Studium sind Sie erstmal "M.Sc. Psychologie". Die Approbationsprüfung ermöglicht Ihnen den Zugang zur neuen Weiterbildung. Sie können nach bestandener Prüfung formal die Bezeichnung Psychotherapeut oder Psychotherapeutin führen und sind berechtigt zur Ausübung des psychotherapeutischen Berufs - allerdings ohne Niederlassung.

 

Wie melde ich mich zur Approbationsprüfung an?

Alle rechtlichen Informationen sind in der Psychotherapieapprobationsordnung öffentlich einsehbar, z.B. hier. Grundsätzlich ist ein Antrag einzureichen, der mit den hier genannten Unterlagen ergänzt werden muss.

Anmeldung der Prüfung und Beantragung der Approbation
Auf den Seiten des HLfGP

 

Wann ist die Prüfung und wann melde ich mich zur Approbationsprüfung an?

Prüfungstermine sind jeweils ab September (nach dem Sommersemester, z.B. nach dem 4. Semester) oder ab März (nach dem Wintersemester, z.B. nach dem 5. Semester) möglich. Dabei müssen die Unterlagen natürlich vorher eingegangen sein. Dies haben wir in der Tabelle unten zusammengestellt:

Prüfungstermin Antrag Eingang beim HLPUG spätestens Antrag frühstens
September 10. Mai frühstens 6 Monate vor dem nächsten Prüfungstermin, aber nicht vor dem letzten Studienhalbjahr
März 10. Dezember

frühstens 6 Monate vor dem nächsten Prüfungstermin, aber nicht vor dem letzten Studienhalbjahr

 

Wo findet die Prüfung statt und wer prüft?

Anders als bei der bisherigen Prüfung finden alle Teile der Prüfung voraussichtlich an der eigenen Hochschule statt. Das betrifft sowohl die geplante Parcour-Prüfung als auch die mündlich-praktische Prüfung. Die genauen Räumlichkeiten werden Ihnen bei der Mitteilung des genauen, individuellen Termins mitgeteilt. Für die gesamte Prüfung muss das HLPUG eine sog. Prüfungskommission zusammenstellen. (vgl. §25 PsychThApprO). Diese besteht aus einer Vorsitzenden sowie 12 weiteren Personen (Mitglieder der Prüfungskommision). Für alle 13 werden zusätzlich jeweils eine stellvertretende Person benannt. Insgesamt sind hier also 26 Personen involviert. Die Personen müssen eine der folgenden Qualifikationen aufweisen:

  1. HochschullehrerIn
  2. andere Lehrkräfte der Hochschule
  3. dem Lehrkörper der Hochschule nciht angehörende
    1. PsychotherapeutInnen mit abgeschlossener Weiterbildung (gibt es aktuell noch nicht)
    2. Psychologische PsychotherapeutInnen (also nach alter Ausbildung approbierte KollegInnen)
    3. Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen
    4. Fachärzte und FachärztInnen mit Weiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Die Universität schlägt diese Personen dem HLPUG vor. Wichtig: Personen, die im Rahmen des Selbsterfahrungsseminars als Seminarleitung fungierten, sind hiervon ausgeschlossen. Das HLPUG kann darüber hinaus BeobachterInnen zu beiden Prüfungsteilen entsenden (§26 PsychThApprO).

 

Welche Unterlagen sind beizufügen?

  1. Identitätsnachweis, z.B. Personalausweis in beglaubigter Kopie
  2. Abiturzeugnis oder sonstiger Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
  3. Leistungsübersicht über Studien- und Prüfungsleistungen im Bachelor
  4. Bachelorurkunde sowie die Feststellung, dass die berufsrechtlichen Voraussetzungen eingehalten sind ODER einen Bescheid über einen gleichwertigen Studienabschluss
  5. Leistungsübersicht über die Studien- und Prüfungsleistungen im Master
  6. Masterurkunde, die den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs eines Studiums gemäß den §§7 und 9 PsychThG bescheinigt.

Darüber hinaus sind die

  • vier Anamnesen (BQT III)

die als Grundlage der mündlich-praktischen Fallprüfung vorgesehen sind, bei uns einzureichen. Die Fristen werden entsprechend per Email kommuniziert.

Wichtig: Die Unversität darf nicht inhaltlich korrigieren, wir müssen nach § 38 PsychThApprO aber die Anonymisierung sicherstellen.

 

Kosten

Es ist damit zu rechnen, dass die Approbationsprüfung wie auch bisher mit einer Prüfungsgebühr einher geht. Diese liegt aktuell bei etwa 100 € Verwaltungsgebühr. Dazu kommen Kosten für die Beglaubigungen, sowie für das Führungszeugnis (siehe unten). Ggf. verlangt der untersuchende Arzt eine Gebühr (s.u.).

 

Antrag auf Erteilung der Approbation

Nach erfolgreichem Bestehen der Approbationsprüfung können Sie die Erteilung der Approbation beantragen. Auch hierzu sind wieder Unterlagen einzusenden. Diese sind nach §60:

  1. einen Identitätsnachweis,
  2. einen kurzgefassten Lebenslauf,
  3. die Urkunde der Hochschule, die den erfolgreichen Masterabschluss eines Studiums gemäß den § 7 und 9 des Psychotherapeutengesetzes bescheinigt,
  4. das Zeugnis über das Bestehen der psychotherapeutischen Prüfung,
  5. ein amtliches Führungszeugnis,
  6. eine Erklärung der antragstellenden Person darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist, und
  7. eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist.

Bitte beachten Sie: das Führungszeugnis, sowie die ärztliche Bescheinigung darf zum Zeitpunkt des Eingangs beim HLPUG maximal 1 Monat alt sein!

 

Inhalte der Prüfung

Jetzt wird es spannend  was wird eigentlich geprüft? Grundsätzlich besteht die Approbationsprüfung aus zwei Teilen: Einer mündlich-praktischen Fallprüfung sowie der Parcour-Prüfung. Die Inhalte erstrecken sich dabei "auf die im Studium vermittelten Inhalte, über die ein Psychotherapeut oder eine Psychotherapeutin zur eigenverantwortlichen und selbstständigen BErufsausübung verfügen muss (therapeutsiche Kompetenzen).". Laut §27 sind insbesondere Aspekte der verschiedenen Alters- und Patientengruppen in die Fragestellung angemessen miteinzubeziehen.

Die mündlich-praktische Fallprüfung

Dieser Prüfungsteil basiert auf einem der vier eingereichten Anamnesen. Der konkrete Termin wird zwischen HLPUG und Universität abgestimmt. Der Kandidat oder die Kandidatin wird durch das HLPUG offiziell zur Prüfung geladen und erhält darin Informationen zu Zeitpunkt und Ort. Die Ladung wird mind. 7 Kalendertage vor dem Prüfungstag zugestellt. Sie kann auf dem Postweg oder elektronisch erfolgen.

1. Wer prüft hier?

  • Aus der Prüfungskommission werden zwei Personen (und zwei StellvertreterInnen) für eine konkrete Prüfung bestellt. Eine Person erhält den Vorsitz der mündlich-praktischen Fallprüfung. Sie sitzen also aller Voraussicht nach nur zwei Personen gegenüber.
  • nach §37 sollen in dieser PrüferInnengruppe verschiedene Qualifikationen hinsichtlich der psychotherapeutischen Verfahren vorhanden sein. Es müssen sich aber nicht alle voneinander unterscheiden. D.h. es kann vermutlich schon vorkommen, dass in der konkreten Prüfung dann zwei Personen mit Qualifikation im gleichen psychotherapeutischen Verfahren vor Ihnen sitzen.

2. Was wird geprüft?

  • Aus den eingereichten vier Anamnesen wählt der oder die Vorsitzende in Abstimmung mit dem HLPUG eine aus. Es sind Fragen folgender Art zu stellen (vgl. §38 PsychThApprO):
    • fallspezifische Fragen, also direkt zur Anamnese auf Basis des eingereichten Papiers. Beispielhaft könnte das z.B. sein:
      • Benennen Sie die Symptome die der Patient schildert - zu welchem Syndrom könnte man das zusammenfassen?
      • Auf welche Diagnose/n könnte es hinweisen?
      • Welche diagnostischen Tests wären geeignet?
      • Welche Informationen müssen noch erfasst werden?
      • ...
    • fallübergreifende Fragen zu den therapeutischen Kompetenzen z.B.
      • Ein Patient erscheint Ihnen suizidal - wie prüfen Sie Ihre Vermutung?
      • Welche Maßnahmen ergreifen Sie bei begründetem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?
      • Ein Patient ist von der Partnerin zu Ihnen geschickt worden - wie können Sie ein therapeutisches Bündnis herstellen?
      • welche systemischen Fragetechniken kennen Sie?
      • ...
    • allgemeine Fragen aus den Wissensbereichen die in Bachelor und Master gelehrt wurden (Anlage 1 und 2 der PsychThApprO).
      • Kennen Sie Beurteilungsfehler?
      • Welche Nebenwirkungen sind bei Antidepressiva zu erwarten?
      • Was ist eine Verhältnisprävention?
      • Welche neurologischen Veränderungen treten bei einer Demenz auf?
      • ...

 Zusätzlich zur Performanz in der Prüfung wird die eingereichte Anamnese selbst mit einem geringen Prozentanteil in die Bewertung der mündlich-praktischen Prüfung miteinbezogen.

 

Die anwendungsorientierte Parcour-Prüfung

1. wer prüft hier?

  • Pro Station werden 2 PrüferInnen bestellt, die für die durchführung geschult sind.
  • Sie kommen aus dem gleichen Pool wie die PrüferInnen der mündlich-praktischen Prüfung.

2. was wird geprüft?

  • Diese Prüfungsform besteht aus fünf Stationen:
    1. Patientensicherheit
    2. therapeutische Beziehungsgestaltung
    3. Diagnostik
    4. Patienteninformation und -aufklärung
    5. Leitlinienorientierte Behandlungsempfehlungen

Ein Beispielszenario an der Station Patienteninformation und -aufklärung könnte sein:
Sie erhalten Ergebnisse einer Diagnostik und sollen dem Patienten diese erläutern. Auf Rückfragen des Patienten gehen Sie angemessen ein.

Jede/r KandidatIn muss die Stationen in einer vorab festgelegten Reihenfolge durchlaufen. Inhaltlich sind die Stationen in der PsychThApprO in §48 etwas (wenn auch nicht viel) mehr spezifiziert. Pro Station sind 20 Minuten Prüfungszeit vorgesehen.

An jeder Station muss nach aktuellem Stand mit einem Simulationspatienten ein konkreter Fall oder eine Problemstellung dargestellt werden und so therapeutische Kompetenzen dargestellt werden. Die Performanz soll in strukturierten Bewertungsbögen festgehalten werden. Die Leistung an jeder Station wird als arithmetisches Mittel der Bewertungen der beiden PrüferInnen dargestellt. Jede Station muss mindestens bestanden sein. Die Gesamtpunktzahl ist die Summe der jeweiligen Punktzahlen aus den fünf Stationen.

Achtung: aktuell steht hier eine Umstellung auf Videovignetten als Möglichkeit im Raum. Die Bearbeitung der Fragestellung würde dann nach der Darstellung eines Patientens per Video schriftlich erfolgen. Frühestens für März 2025.