Corona-Hinweise für das SoSe 21 (insbesondere Prüfungen)
(Stand: 13.7.2021)
Der allgemeinen Entwicklung folgend befindet sich die Infektionslage in Gießen erfreulicherweise auf niedrigen Inzidenzen.
Daher können alle geplanten Präsenzprüfungen, insbesondere die der anstehenden Zwischenprüfungsphase des SoSe 21, wie geplant stattfinden.
Dabei sind nach wie vor strenge notwendige Hygienemaßnahmen zu beachten, dessen strikte Beachtung wir weiterhin sicherstellen müssen.
Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre weitere Unterstützung und Solidarität.
Prüfungen im SoSe 2021
Präsenzprüfungen finden unter besonderen Hygienebedingungen und strengen Abstandsregeln statt. Dies wird sicher zum Teil etwas aufwändiger sein und mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Bitte unterstützen Sie uns durch strikte Beachtung aller infektionsschutzrechtlichen Vorgaben dabei, die Prüfungen möglichst reibungslos durchzuführen, und beachten Sie in diesem Fall bitte die Information zu Schutzmaßnahmen bei Klausuren/Prüfungen.
Zwischenprüfungsklausuren des SoSe 2021 (regulärer Termin)
Aktueller Planungsstand (14.7.2021)
Wichtige Dokumente
Handreichung (Klausuren) für Studierende des SoSe 21 (Stand 8.7.21) zum pdf-Download
Zusammenfassung des Prüfungsamtes der bis dato getroffenen "Corona-Maßnahmen"
und ihrer Konsequenzen für den Prüfungsverlauf zum pdf-Download
Liebe Studierende,
1. In jeder Klausur, die im SS 2021 nicht bestanden wird, wird der „Corona-Freiversuch“ nach § 4 Abs. 4 „Corona-Satzung“ gewährt - es sei denn, das Nichtbestehen beruht auf einem Täuschungsversuch (§ 4 Abs. 4 Halbsatz 2 „Corona-Satzung“) . Es werden somit je Veranstaltung - sofern kein Täuschungsversuch begangen wurde - maximal drei Klausurversuche eingeräumt.
2. Der „Corona-Freiversuch“ wird - sofern er nicht zu einem früheren Klausurtermin bereits in FlexNow hinterlegt wurde - im Anschluss an die Klausuren in FlexNow eingetragen. Er verfällt nicht, falls er im SS 2021 nicht wahrgenommen wird, kann also in „Einführung in das Privatrecht“auch erst im WS 2021/22, in den anderen Klausuren im SS 2022 wahrgenommen werden.
3. Die Befreiung von der Teilnahmepflicht besteht im SS 2021 weiter. Es steht Ihnen frei, an einzelnen oder allen angebotenen Klausuren zum regulären oder zum Wiederholungstermin teilzunehmen. Eine Nichtteilnahme wird nicht als Fehlversuch bewertet. Falls Sie trotz einer Anmeldung in Flexnow nicht an einer Klausur teilnehmen, bitten wir Sie aus organisatorischen Gründen dringend darum, sich in Stud.IP von der bzw. den betreffenden Klausur(en) wieder abzumelden. Die Abmeldefenster in Stud.IP sind seit Montag, 10.00 Uhr, freigeschaltet. Falls Sie an einer oder mehreren Klausuren teilnehmen, müssen Sie in Stud.IP Ihre Kontaktdaten hinterlegen, um bei gegebenem Anlass (mögliche) Infektionsketten nachverfolgen zu können.
Beachten Sie insofern bitte diese Hinweise auf unserer Homepage.
4. Die Frist für das Bestehen der Zwischenprüfung verlängert sich nach § 6 S. 2 „Corona-Satzung“ um zwei Semester auf acht Fachsemester. Nicht als Fachsemester zählen insbesondere Urlaubssemester (zur Beurlaubung siehe hier). Sollten acht Fachsemester nicht zur Wahrnehmung aller „Corona-Freiversuche“ ausreichen, wird im Einzelfall geprüft werden, ob eine individuelle Fristverlängerung möglich ist; eine pauschale Aussage kann hierzu leider nicht getroffen werden. Eine entsprechende Prüfung wird zu gegebener Zeit auf individuellen Antrag vorgenommen (aktuell noch nicht!).
5. Weiterhin gilt, dass Studienverläufe, die sich lediglich aufgrund der oben geschilderten Maßnahmen ergeben, nicht individuell besprochen werden können, sodass von diesbezüglichen Nachfragen abzusehen ist. Mit Hilfe der erteilten Informationen wird jede und jeder Studierende in die Lage versetzt, anhand der Eintragungen in FlexNow problemlos selbst zu berechnen, wie viele Versuche je Klausur verbleiben und wie viel Zeit ihr bzw. ihm noch eingeräumt wird, um die Zwischenprüfung abzuschließen.
6. Beachten Sie bitte auch die „Handreichung für die Studierenden“.
Die Studiendekanin und das Team des Prüfungsamts bedanken sich für Ihre Kooperation im Voraus und
wünschen Ihnen für die Klausuren dieses Semesters viel Erfolg!
Die Zwischenprüfungsklausuren des SoSe 2021 finden nach Vorlesungsende statt.
Die genauen Prüfungstermine, -orte und -modalitäten finden Sie auf den Seiten des Zwischenprüfungsamts (unter Termine und Fristen, fortlaufend aktualisiert). Nach momentanem Planungsstand finden die Klausuren des regulären Termins in der 29. KW (ab 19.7.21) statt, die des Wiederholungstermines in der 35. KW (ab 30.8.21).
Seit Montag, dem 8. Februar 2021, gilt für alle Präsenzveranstaltungen und mithin auch für Präsenzprüfungen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (FFP2- oder OP-Maske). Diese werden Ihnen zur Prüfung zur Verfügung gestellt.
Zudem sind zu jeder Prüfung Ihre Kontaktdaten zu erfassen. Die Kontaktdatenerfassung erfolgt in aller Regel über eigene Erfassungsveranstaltungen in Stud.IP.
Zu den weiteren pandemiebedingten Besonderheiten bezüglich der Klausurdurchführung erhalten Sie besondere Hinweise im Vorfeld der Klausur.
Behalten Sie Ihr universitäres E-Mail-Postfach im Auge!
Die Anmeldung zu den Wiederholungsklausuren über FlexNow erfolgt nach den bekannten Regularien und ist
im Zeitraum vom 23.08. (7.00 Uhr) bis zum 26.08.2021 (23.55 Uhr) möglich.
Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, nach deren Ablauf
keine Anmeldung mehr möglich ist!
Befreiung von der Teilnahmepflicht bei Präsenz-Prüfungsterminen
(aktualisierter Stand: 18.08.21)
Gemäß der Rundmail des Präsidenten vom 11.1.21 besteht pandemiebedingt zum aktuellen Zeitpunkt keine Pflicht, an aktuellen Präsenz-Prüfungsterminen teilzunehmen. Studierende können stattdessen auch den nächsten regulären Prüfungstermin für angesetzte Präsenzprüfungen in der Verantwortung der JLU nutzen. Diese Regelung bleibt bis auf Weiteres bestehen, in jedem Fall auch im SoSe 2021.
Wer trotz Anmeldung an einer oder mehreren Klausuren nicht teilnimmt, bekommt daher in FlexNow ein Attest eingetragen, das dazu führt, dass kein Fehlversuch vorliegt, sondern der betreffende Versuch "genullt" wird (siehe für die regulären Klausuren auch hier). Ein Attest braucht hierfür nicht vorzuliegen!
"Corona-Freiversuch":
(aktualisierter Stand: 29.06.21)
Am 15.07.2020 hat der Senat die sog. Freiversuchsregelung beschlossen, der zufolge in Prüfungen ohne mehrwöchige Bearbeitungsdauer - also nicht in Hausarbeiten und anderen schriftlichen Arbeiten ohne Aufsicht (z.B. Seminararbeiten) - ab dem 12.03.2020 ein zusätzlicher Versuch eingeräumt wird. Dies gilt somit auch für unsere Zwischenprüfungsklausuren und mündlichen Schwerpunktbereichsprüfungen und damit für die gesamte Schwerpunktbereichsprüfung, nicht aber allein für die wissenschaftliche Examenshausarbeit im Schwerpunktbereich.
Für im WS 2020/21 und SS 2021 nicht bestandene Prüfungen wird der Freiversuch sämtlich und somit auch für Hausarbeiten gewährt (siehe zur Schwerpunktbereichsprüfung hier!).
Beruht das Nichtbestehen jedoch auf einem Täuschungsversuch, wird der Freiversuch nicht gewährt.
Die Regelung ist - in der früheren und aktuellen Fassung - hier zu finden.
Sofern dies zur Wahrnehmung des Freiversuchs zeitlich erforderlich ist, verlängert sich die 6-Semester-Frist für das Bestehen der Zwischenprüfung (§ 1 Abs. 2 S. 2 Zwischenprüfungsordnung) entsprechend.
Abbildung von "Corona-Exit" und "Corona-Freiversuch" in FlexNow
(aktualisierter Stand: 18.08.21)
Wie "Corona-Exit" und "Corona-Freiversuch" in FlexNow abgebildet werden, erfahren Sie hier. Speziell zu den regulären Klausuren des SS 2021 siehe auch hier sowie hier.
Der "Corona-Exit" existiert nicht mehr seit dem SoSe 2020.
Bitte sehen Sie bis auf Weiteres von Nachfragen zu individuellen Studienverläufen ab ("Wie verhält es sich, wenn ich in der Klausur ... einen Corona-Exit gemacht, dann im Wiederholungstermin nicht bestanden habe und in der Klausur ..." etc.). Wir werden rechtzeitig vor Ablauf der Anmeldefrist zu den regulären Klausurterminen die sich ergebenden möglichen Konstellationen wieder zu eruieren versuchen und dann per Rundmail und auch hier auf der Corona-Homepage bekannt geben.
Zwischenprüfungszeugnisse
(Stand: 27.04.21)
Neuerdings können Sie selbst eine Übersicht (Transcript of Records) in FlexNow tagesaktuell erzeugen, in der Ihre einzelnen Klausurleistungen und ggf. das Bestehen der Zwischenprüfung vermerkt sind. Dieser Ausdruck wird mit einem sog. Verifikationscode versehen sein, mit dessen Hilfe diejenige Stelle, bei der die Übersicht vorgelegt wird (z.B. das Studentenwerk), deren Echtheit überprüfen kann. Daher ist die Übersicht ohne Stempel und Unterschrift des Prüfungsamts gültig und stellt somit wiederum einen rechtsgültigen Nachweis über die erbrachten Leistungen und eine bestandene Zwischenprüfung dar.
Eine Anleitung zum Vorgehen steht nach dem Login in FlexNow unter "Aktuelles" zur Verfügung.
Zu den Zeugnissen des WS 2020/21 sehen Sie bitte hier!
Mitnahmeregelung in den Fortgeschrittenenübungen für das WS 2019/20, SoSe 2020, WS 2020/21, SoSe 2021 und WS 2021/22
(Stand: 27.10.21)
Wer in der Zeit vom WS 2019/20 bis zum WS 2021/22 eine Hausarbeit und (mindestens) eine Klausur bestanden hat bzw. besteht, erhält den „großen Schein“. Die Reihenfolge der Erbringung ist unbeachtlich. Die Klausur kann - im Rahmen der pandemiebedingen eingeschränkten Raumkapazitäten - beliebig oft wiederholt werden.
Wird im Geltungszeitraum nur die Hausarbeit bestanden, kann die Klausur im SS 2022 ein letztes Mal versucht werden. Es darf dann an allen Klausuren des SS 2022 teilgenommen werden.
Wird im Geltungszeitraum nur die Klausur bestanden, kann die Hausarbeit im SS 2022 ein letztes Mal versucht und muss dann in der dem SS 2022 vorausgehenden (!) vorlesungsfreien Zeit angefertigt werden.
Am Erfordernis eines „ernsthaften Klausurversuchs“ wird während des gesamten Geltungszeitraums pandemiebedingt nicht festgehalten.
Schwerpunktbereichsprüfung
(aktualisierter Stand: 19.08.21)
Um pandemiebedingte Verzögerungen des Studiums zusätzlich zu den bereits bestehenden Ausgleichsmaßnahmen (Rücktrittsrechte, Verlängerung der Bearbeitungszeiten, Fehlversuch) auszugleichen, hat der Fachbereichsrat beschlossen, dass das SoSe 2021 nicht auf die Anzahl der Fachsemester angerechnet werden soll, die bei der Berechnung der Studiendauer bis zum Freiversuch in der Schwerpunktbereichsprüfung nach § 18 Absatz 1 Schwerpunktbereichsordnung zugrunde zu legen ist. Nähere Informationen finden Sie hier.
Darüber hinaus wird ein zusätzlicher Prüfungsversuch in allen nicht bestandenen Prüfungen des WS 2020/21 und SS 2021 - und damit auch der wissenschaftlichen Examenshausarbeit - gewährt; die Anmeldefrist zur Kampagne 2/2021 wurde daher bis 07.07.21 verlängert. Nähere Informationen sind hier verfügbar.
Kampagne 2/2021: Informationen zur Ausgabe und Bearbeitungszeit der wissenschaftlichen Hausarbeit finden Sie hier.
Nebenfach
(Stand 13.7.21)
Sie finden die nebenfachrelevanten Hinweise in Bezug auf die Corona-Pandemie auf der Nebenfach-Homepage (dort auch Prüfungstermine, Anmeldefristen und wichtige Ankündigungen).
Lesen Sie insbesondere die Hinweise zur Prüfungsphase des SoSe 21 unter Pandemiebedingungen, die Sie in diesem News-Eintrag finden.