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Effektive Bekämpfung von (nachteiliger) Kinderarbeit - völkerrechtliche Lösungsansätze und Kooperation mit transnationalen Unternehmen

Der Einfluss transnationaler Unternehmen auf die Menschenrechte ist seit langem Thema in der internationalen Gemeinschaft. Die Vereinten Nationen haben spätestens zur Jahrtausendwende erkannt, dass es zur Lösung globaler Probleme nicht genügt, lediglich Staaten zum Schutz der Menschenrechte in die Verantwortung zu nehmen, sondern es sinnvoll wäre, auch Unternehmen und die Zivilgesellschaft als solche in die aktive Arbeit an einer Problemlösung einzubinden.

Wesentliches Instrument dieser Bestrebungen sollte dabei der Global Compact der Vereinten Nationen sein, der zwischen Unternehmen und den Vereinten Nationen geschlossen wird, um die Globalisierung sozialer und ökologischer zu gestalten.
Der ehemalige UN-Generalsekretär Kofi Annan bot den Abschluss des Global Compact am 31.01.1999 auf dem Weltwirtschaftsforum erstmals allen interessierten Unternehmen an. Nachdem sich die ersten Unternehmen dem Global Compact angeschlossen hatten, startete im Jahr 2000 die operative Phase.
Unternehmen, die den Global Compact unterschreiben, sollen:

1. die international verkündeten Menschenrechte respektieren und ihre Einhaltung innerhalb ihrer Einflusssphäre fördern.
2. sicherstellen, dass sie nicht bei Menschenrechtsverletzungen mitwirken.
3. die Rechte ihrer Beschäftigten, sich gewerkschaftlich zu betätigen, respektieren sowie deren Recht auf Kollektivverhandlungen effektiv anerkennen.
4. alle Formen von Zwangsarbeit bzw. erzwungener Arbeit ausschließen.
5. an der Abschaffung von Kinderarbeit mitwirken.
6. jede Diskriminierung in Bezug auf Beschäftigung und Beruf ausschließen.
7. eine vorsorgende Haltung gegenüber Umweltgefährdungen einnehmen.
8. Initiativen zur Förderung größeren Umweltbewusstseins ergreifen.
9. die Entwicklung und die Verbreitung umweltfreundlicher Technologien ermutigen.
10. gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.

Für eine Teilnahme am Global Compact ist lediglich ein kurzer Brief des betreffenden Unternehmens an den UN-Generalsekretär erforderlich, in dem es  erklärt, willens und bemüht zu sein, zukünftig die oben genannten zehn sozialen und ökologischen Mindeststandards einzuhalten.
Schwerpunkt der Dissertation soll die Untersuchung von Möglichkeiten einer effektiven Umsetzung hinsichtlich des im Global Compact aufgestellten Prinzips der Abschaffung von Kinderarbeit unter Einbindung transnationaler Unternehmen sein.

Die stets andauernde Aktualität des Themas wird deutlich, wenn man berücksichtigt, dass die Vereinten Nationen das Prinzip der Abschaffung von Kinderarbeit in den  "UN Guiding Principles on Business and Human Rights" für transnationale Unternehmen (kurz "UNGP") im Jahr 2011 und in den "Sustainable Development Goals“  (kurz "SGDs") aus dem Jahr 2015 als weiterhin zu erreichende Ziele fortgeschrieben haben. Neue Zielvorgabe für die Abschaffung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit ist dabei das Jahr 2025.

Die Dissertation befasst sich mit der Unteruschung der Vor- und Nachteile von Mitwirkung und Mitsprache von transnationalen Unternehmen bei der Erreichung der Ziele, besonders in Bezug auf die mögliche Reichweite der vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten der Unternehmen sowie deren Implementierung und Durchsetzung. Der von den Vereinten Nationen gewählte neue Ansatz, neben Staaten auch transnationale Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, schafft einerseits neue Chancen, birgt andererseits aber auch Gefahren. Jedenfalls ist es zunächst Aufgabe der Vereinten Nationen, die Teilnahme am Global Compact für Unternehmen attraktiv zu gestalten, um für diese Anreize zu schaffen, an der Lösung der globalen Probleme aktiv und effektiv mitzuwirken. Für die Umsetzung werden schließlich auch die einzelnen Mitgliedstaaten gefragt sein, ohne die ein effektives System nicht funktionieren dürfte. Ebenso wird das Endergebnis davon abhängen, inwieweit das jeweilige Unternehmen die ihm aufgetragene Verantwortung annimmt und wahrnimmt.

Ziel der Dissertation ist es, Möglichkeiten aufzuzeigen, die am Ende einen realistischen Weg zur Erreichung der von den Vereinten Nationen gesteckten Ziele und der Lösung der globalen Probleme ebnen.