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Opferbeteiligung in Kambodscha

Die Beteiligung von Opfern als Zivilparteien an den Außerordentlichen Kammern in Kambodscha (ECCC) ist in der Geschichte völkerstrafrechtlicher Tribunal einzigartig. Jedoch werden diese theoretisch sehr weitreichend angelegten Beteilgungsrechte zunehmend durch die Rechtssprechung im Fall 002 sowie Änderungen der Prozessregeln eingeschränkt. Eine kritische Analyse nimmt Ignaz Stegmiller in seinem neusten Beitrag in Leiden Journal of International Law vor.