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Studienangebot Bildungsrecht

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Herzlich Willkommen auf den Seiten des Projekts "Studienangebot Bildungsrecht"!

Quelle: www.colourbox.de/Jan Pietruszka

Die erste Förderphase des Projektes lief bis März 2022. Wir freuen uns sehr, dass unser Antrag auf Weiterförderung bis September 2024 bewilligt wurde und es weitergeht mit dem Projekt "Studienangebot Bildungsrecht".

Im Rahmen der 17. Förderstaffel des Landesprogrammes LOEWE (Förderlinie 2, Schwerpunkt) wurde unser, gemeinsam mit Erziehungs- sowie Rechtswissenschaftler*innen der Goethe-Universität Frankfurt und dem DIPF (Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Standort Frankfurt) initiierter, interdisziplinärer Verbund ("Initiativgruppe Bildungsrecht") mit dem Vorhaben „Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung. Wege aus der rechtlichen, institutionellen und disziplinären Segmentierung (AUF|SEG)“ zum Vollantrag aufgefordert, diesen haben wir am 01.12.2023 eingereicht. Wir stecken mitten im Begutachtungsprozess, drücken uns die Daumen und sind gespannt auf das Endergebnis im Sommer 2024!

Das „Studienangebot Bildungsrecht“ ist ein interdisziplinäres, aus QSL-Z-Mitteln gefördertes und von der Gießener Offensive Lehrerbildung (GOL) unterstütztes Projekt, welches darauf abzielt, bildungsrechtlich relevante Grundlagen für den späteren Beruf in die Lehre der rechts- und erziehungswissenschaftlichen Studiengänge zu implementieren.

Ziel des Projektes ist, mit zusätzlichen Angeboten für Studierende eine sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen Lehrangeboten des Fachbereichs Rechtswissenschaft sowie der erziehungswissenschaftlichen Studiengänge einschließlich der Lehrämter zu schaffen und zu verstetigen, damit die Studierenden mit fundierten Rechtskenntnissen ausgestattet in den Vorbereitungsdienst bezw. den Beruf einsteigen können.

Im Rahmen des Projektes finden darüber hinaus Fortbildungen zum Thema Schulrecht für Schulleiter*innen statt sowie Workshops und Tagungen zum Bildungsrecht, seit dem Wintersemester läuft unsere Vorlesungsreihe "Aktuelle Fragen des Bildungs- und Jugendrechts" und erreicht aufgrund des (inzwischen nicht mehr nur) digitalen Formates auch Teilnehmende über die Region hinaus. Nähere Informationen zu unseren bisher durchgeführten sowie aktuellen Veranstaltungen finden Sie auf diesen Seiten. Bei Fragen, Anregungen oder Interesse an spezifischen Angeboten wenden Sie sich gerne an (Projektkoordinatorin).

Die Meilensteine-Grafik lässt sich hier auch größer anschauen und downloaden!

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Hessen- und bundesweit geltende verfassungsrechtliche Vorgaben für den Bereich Schule

(Lebens-)Bereichsbergreifende Informationen  

 

Verfassungsrechtliche Vorgaben zum Schulrecht:

Art. 7 GG

(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. (2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen. (3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen. (4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. (…)

Art. 56 Hessische Verfassung

(1) Es besteht allgemeine Schulpflicht. Das Schulwesen ist Sache des Staates. Die Schulaufsicht wird hauptamtlich durch Fachkräfte ausgeübt. (2) An allen hessischen Schulen werden die Kinder aller religiösen Bekenntnisse und Weltanschauungen in der Regel gemeinsam erzogen (Gemeinschaftsschule). (3) Grundsatz eines jeden Unterichts muß die Duldsamkeit sein. Der Lehrer hat in jedem Fach auf die religiösen und weltanschaulichen Empfindungen aller Schüler Rücksicht zu nehmen und die religiösen und weltanschaulichen Auffassungen sachlich darzulegen. (4) Ziel der Erziehung ist, den jungen Menschen zur sittlichen Persönlichkeit zu bilden, seine berufliche Tüchtigkeit und die politische Verantwortung vorzubereiten zum selbständigen und verantwortlichen Dienst am Volk und der Menschheit durch Ehrfurcht und Nächstenliebe, Achtung und Duldsamkeit, Rechtlichkeit und Wahrhaftigkeit. (...) (7) Das Nähere regelt das Gesetz. Es muß Vorkehrungen dagegen treffen, daß in der Schule die religiösen und weltanschaulichen Grundsätze verletzt werden, nach denen die Erziehungsberechtigten ihre Kinder erzogen haben wollen.


Auf den folgenden Seiten finden Sie weiterführende Informationen zu hessen- sowie bundesweit geltenden Rechtsvorschriften für den Bereich Schule:

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Hotels mit Uni-Kontingent

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Interessenvertretungen im Kontext Schule

Hier finden Sie wichtige Informationen zu hessenweiten Interessenvertretungen im schulischen Kontext:

Deutschlandweit agierende Interessenvertretungen:

Elternvertretungen weiterer Bundesländer:

Schüler*innenvertretungen der weiteren Bundesländer:

Lehrer*innenvertretungen der weiteren Bundesländer:

Schwerbehindertenvertretung an Schulen weiterer Bundesländer:

 

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jo

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Kontakt

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Liebe Studierende, auf diesen Seiten finden Sie Veranstaltungsangebote zu schul- und bildungsrechtlichen Grundlagen.

Quelle: www.colourbox.de/Vadym Drobot


Unter dem Reiter "Weiterführendes" finden Sie für Ihr Studium wertvolle Informationen und Literaturhinweise zum Schul- und Bildungsrecht!

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Literatur zur weiterführenden Lektüre

Hier finden Sie weiterführende Literatur zu (lebens-)bereichsübergreifenden Themen:

Hier finden Sie weiterführende Literatur zum Thema Schulrecht:

                                                                                                                                               



Hier finden Sie weiterführende Literatur zu rechtlichen Grundlagen für den Elementarbereich:

                                                                                   



Hier finden Sie weiterführende Literatur zu rechtlichen Grundlagen für den Bereich Kinder- und Jugendhilfe:

                                                                        



Hier finden Sie weiterführende Literatur zu rechtlichen Grundlagen für den Bereich Weiterbildung:


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Mitwirkende

Das Team des Projekts "Studienangebot Bildungsrecht" stellt sich vor:

Quelle: Dt. Ethikrat/Fotograf: Reiner Zensen

Prof. Dr. Steffen Augsberg
  • Mitinitiator des Projekts
  • Professor für Öffentliches Recht
 
 
 
 
 
 

Quelle: Professurauftritt

Prof. Dr. Franz Reimer
  • Mitinitiator des Projekts
  • Professor für Öffentliches Recht und Rechtstheorie
 
 
 
 
 

      

Quelle: privat

Dr.in Johanna-Luise Dörr (geb. Rühle)
  • Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Projektkoordinatorin
 
 
 
 
 
 

Quelle: Professurauftritt

Prof.in Dr.in Christine Wiezorek
  • Mitinitiatorin des Projekts
  • Professorin für Erziehungswissenschaft mdS Pädagogik des Jugendalters
 
 
 
 

       

Quelle: Professurauftritt

Prof. i.R. Dr. Jochen Wissinger
  • Mitinitiator des Projekts
  • Professor für Erziehungswissenschaft mdS Schulpädagogik bis zum Ruhestand in 03/20, ab 04/20 weiterhin Beratungstätigkeit im Projekt "Studienangebot Bildungsrecht"
  • Mitglied der Steuerungsgruppe der GOL (Gießener Offensive Lehrerbildung) bis zum Ruhestand in 03/20
 
 
 
 
 
 
 

 

Dozent*innen:

VorsRiVG Dr.in Stefanie Engel-Boland
  • Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Gießen
  • Lehrbeauftragte im Bereich Sozial- und Verwaltungsrecht in den erziehungswissenschaftlichen Studiengängen
RiVG Dr. Johannes Gröb
  • Richter am hessischen Verwaltungsgerichtshof, Kassel
  • Lehrbeauftragter im Bereich Schulrecht in den Lehramtsstudiengängen und der Rechtswissenschaft
  • Dozent für die Lehrer- und Schulleiter-Fortbildung "Grundlagen des Schulrechts für Schulleiter*innen"

Quelle: Professurauftritt F. Reimer

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