Studienangebot Bildungsrecht
Herzlich Willkommen auf den Seiten des Projekts "Studienangebot Bildungsrecht"!
Die erste Förderphase des Projektes lief bis März 2022. Wir freuen uns sehr, dass unser Antrag auf Weiterförderung bis September 2024 bewilligt wurde und es weitergeht mit dem Projekt "Studienangebot Bildungsrecht".
Im Rahmen der 17. Förderstaffel des Landesprogrammes LOEWE (Förderlinie 2, Schwerpunkt) wurde unser, gemeinsam mit Erziehungs- sowie Rechtswissenschaftler*innen der Goethe-Universität Frankfurt und dem DIPF (Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Standort Frankfurt) initiierter, interdisziplinärer Verbund ("Initiativgruppe Bildungsrecht") mit dem Vorhaben „Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung. Wege aus der rechtlichen, institutionellen und disziplinären Segmentierung (AUF|SEG)“ zum Vollantrag aufgefordert, diesen haben wir am 01.12.2023 eingereicht. Wir stecken mitten im Begutachtungsprozess, drücken uns die Daumen und sind gespannt auf das Endergebnis im Sommer 2024!
Das „Studienangebot Bildungsrecht“ ist ein interdisziplinäres, aus QSL-Z-Mitteln gefördertes und von der Gießener Offensive Lehrerbildung (GOL) unterstütztes Projekt, welches darauf abzielt, bildungsrechtlich relevante Grundlagen für den späteren Beruf in die Lehre der rechts- und erziehungswissenschaftlichen Studiengänge zu implementieren.
Ziel des Projektes ist, mit zusätzlichen Angeboten für Studierende eine sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen Lehrangeboten des Fachbereichs Rechtswissenschaft sowie der erziehungswissenschaftlichen Studiengänge einschließlich der Lehrämter zu schaffen und zu verstetigen, damit die Studierenden mit fundierten Rechtskenntnissen ausgestattet in den Vorbereitungsdienst bezw. den Beruf einsteigen können.
Im Rahmen des Projektes finden darüber hinaus Fortbildungen zum Thema Schulrecht für Schulleiter*innen statt sowie Workshops und Tagungen zum Bildungsrecht, seit dem Wintersemester läuft unsere Vorlesungsreihe "Aktuelle Fragen des Bildungs- und Jugendrechts" und erreicht aufgrund des (inzwischen nicht mehr nur) digitalen Formates auch Teilnehmende über die Region hinaus. Nähere Informationen zu unseren bisher durchgeführten sowie aktuellen Veranstaltungen finden Sie auf diesen Seiten. Bei Fragen, Anregungen oder Interesse an spezifischen Angeboten wenden Sie sich gerne an Dr. Johanna-Luise Dörr (Projektkoordinatorin).
Die Meilensteine-Grafik lässt sich hier auch größer anschauen und downloaden!
Hessen- und bundesweit geltende verfassungsrechtliche Vorgaben für den Bereich Schule
(Lebens-)Bereichsbergreifende Informationen
- Bildungsrecht - Überblick nach (Lebens-)Bereichen
- UN-Behindertenrechtskonvention
- Bundesrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Grundgesetz (GG)
- BGB 4. Buch Familienrecht (enthält elterliche Sorge)
- Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
- Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht,die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf demGebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zumSchutz von Kindern (KiSchMaßnÜbk_Haag)
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Asylgesetz (AsylG)
- Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
- arbeitsrechtliche Informationen
- Starke-Familien-Gesetz
- Überblick über staatliche Leistungen für Familien
- Informationen des BAMF zu Regelungen im Bereich Asyl- und Flüchtlingsschutz
- Informationen des BAMF zu Themen wie Integration und Migration
- Hessische Rechtsvorschriften und Rechtsprechung
- Hessisches Datenschutzgesetz
Verfassungsrechtliche Vorgaben zum Schulrecht:
Art. 7 GG
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. (2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen. (3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen. (4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. (…)
Art. 56 Hessische Verfassung
(1) Es besteht allgemeine Schulpflicht. Das Schulwesen ist Sache des Staates. Die Schulaufsicht wird hauptamtlich durch Fachkräfte ausgeübt. (2) An allen hessischen Schulen werden die Kinder aller religiösen Bekenntnisse und Weltanschauungen in der Regel gemeinsam erzogen (Gemeinschaftsschule). (3) Grundsatz eines jeden Unterichts muß die Duldsamkeit sein. Der Lehrer hat in jedem Fach auf die religiösen und weltanschaulichen Empfindungen aller Schüler Rücksicht zu nehmen und die religiösen und weltanschaulichen Auffassungen sachlich darzulegen. (4) Ziel der Erziehung ist, den jungen Menschen zur sittlichen Persönlichkeit zu bilden, seine berufliche Tüchtigkeit und die politische Verantwortung vorzubereiten zum selbständigen und verantwortlichen Dienst am Volk und der Menschheit durch Ehrfurcht und Nächstenliebe, Achtung und Duldsamkeit, Rechtlichkeit und Wahrhaftigkeit. (...) (7) Das Nähere regelt das Gesetz. Es muß Vorkehrungen dagegen treffen, daß in der Schule die religiösen und weltanschaulichen Grundsätze verletzt werden, nach denen die Erziehungsberechtigten ihre Kinder erzogen haben wollen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie weiterführende Informationen zu hessen- sowie bundesweit geltenden Rechtsvorschriften für den Bereich Schule:
- Grundlagen zum Schulrecht - thematisch geordnet auf den Seiten des Hessischen Kultusministeriums
- Staatsanzeiger für das Land Hessen
- Amtsblatt des HKM
- Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG)
- Gesetz über die Finanzierung von Ersatzschulen
- Hessisches Digitalpakt-Schule-Gesetz
- Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV)
- Ausführungen im Grundgesetz und Länderverfassungen zum Kontext Schule
- Weiterführende Informationen zu rechtlichen Regelungen überblickhaft im Kontext Berufsschule
Interessenvertretungen im Kontext Schule
Hier finden Sie wichtige Informationen zu hessenweiten Interessenvertretungen im schulischen Kontext:
- Elternbeirat
- Schülervertretung
- Landesschülervertretung
- Personalvertretung der Lehrkräfte und sozialpädagogischen Fachkräfte im Schuldienst
- Hauptschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte
- Interessenvertretungen in allen Bundesländern überblickhaft
- Deutscher Lehrerverband
- Allgemeiner Schulleitungsverband Deutschland e.V. mit Liste der Länderverbände
- Verband Bildung und Erziehung
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
- Bundeselternbeirat
- Bundesschülerkonferenz
- Schwerbehindertenvertretung Deutscher Beamtenbund
Elternvertretungen weiterer Bundesländer:
- Landeselternbeirat Baden-Württemberg
- Bayerischer Elternverband
- Landeselternausschuss Berlin
- Landesrat der Eltern Brandenburg
- ZentralElternbeirat Bremen
- Elternkammer Hamburg
- Landeselternrat Mecklenburg-Vorpommern
- Landeselternrat Niedersachen
- Elternverein Nordrhein-Westfahlen e.V.
- Landeselternbeirat Rheinland-Pfalz
- GesamtLandesElternVertretung Saarland
- Landeselternrat Sachsen
- Landeselternrat Sachsen-Anhalt
- Elternmitwirkung Schleswig-Holstein
- Landeselternvertretung Thüringen
- LandesschülerInnenbeirat Baden-Württemberg
- Landesschülerrat Bayern
- Landesschüler*innenausschuss Berlin
- Landesschülerrat Brandeburg
- Gesamtschüler*innenvertretung Bremen
- SchülerInnenkammer Hamburg
- Landesschülerrat Mecklenburg-Vorpommern
- Landesschüler*innenrat Niedersachsen
- Landesschüler*innenvertretung Nordrhein-Westfalen
- Landesschüler*innenvertretung Rheinland-Pfalz
- Schülervertretung Saarland
- Landesschülerrat Sachsen
- Landesschülerrat Sachsen-Anhalt
- LandesschülerInnenvertretung Schleswig-Holstein
- LandesschülerInnenvertretung Thüringen
Lehrer*innenvertretungen der weiteren Bundesländer:
- Informationen zu Hauptpersonalräten der Lehrer Baden-Württemberg
- Vertreter der Lehrer Bayern
- Informationen zum Personalräten an den Schulen in Berlin
- Hauptpersonalrat der Lehrkräfte Brandenburg
- Personalrat der Schulen Bremen
- Gesamtpersonalrat für das personal an staatlichen Schulen Hamburg
- Lehrerhauptpersonalrat Mecklenburg-Vorpommern
- Bezirks- und Schulpersonalräte in Niedersachsen
- Hauptpersonalräte für Lehrkräfte nach Schulformen in Nordrhein-Westfalen
- Hauptpersonalräte für staatliche Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz
- Informationen zum Hauptpersonalrat der Lehrkräfte Saarland
- Informationen zu den Lehrerhauptpersonalräten in Sachsen
- Lehrerhauptpersonalrat Sachsen-Anhalt
- Informationen zum Hauptpersonalrat der Lehrkräfte Schleswig-Holstein
- Hauptpersonalrat Schule Thüringen
Schwerbehindertenvertretung an Schulen weiterer Bundesländer:
- Schwerbehintertenvertretung für Lehrkräfte in Baden-Württemberg
- Vertretung der Lehrkräfte mit Behinderung Bayern
- Informationen zu den Schwerbehindertenvertretungen an Schulen Berlin
- Hauptschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte Brandenburg
- Schwerbehindertenvertretung an Schulen Bremen
- Schwerbehindertenvertretung an Hamburger Schulen
- Informationen zur Schwerbehindertenvertretung an Schulen Mecklenburg-Vorpommern
- Schwerbehintertenvertretung für den Schulbereich in Niedersachsen
- Hauptschwerbehindertenvertretung der Lehrer Nordrhein-Westfalen
- Schwerbehindertenvertretung für den Schulbereich Rheinland-Pfalz
- Schwerbehindertenvertretung für den Bereich Schule Saarland
- Hauptschwerbehindertenvertretung der Lehrer Sachsen
- Schwerbehindertenvertretung des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt
- Schwerbehindertenvertretung Land Schleswig-Holstein
- Schwerbehindertenvertretungen der Schulämter Thüringen
Liebe Studierende, auf diesen Seiten finden Sie Veranstaltungsangebote zu schul- und bildungsrechtlichen Grundlagen.
Quelle: www.colourbox.de/Vadym Drobot
Unter dem Reiter "Weiterführendes" finden Sie für Ihr Studium wertvolle Informationen und Literaturhinweise zum Schul- und Bildungsrecht!
Literatur zur weiterführenden Lektüre
Hier finden Sie weiterführende Literatur zu (lebens-)bereichsübergreifenden Themen:
- dtv (Hrsg.): Familienrecht. 20. Auflage. dtv 2021
- Fischer, M.; Sauer, J.; Wabnitz, R.: Grundkurs Berufsrecht für die Soziale Arbeit. 1. Auflage. UTB 2019
- Wabnitz, R.: Grundkurs Bildungsrecht für Pädagogik und Soziale Arbeit. 1. Auflage. UTB 2015
- Wabnitz, R.: Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit. 5.aktual. Auflage. UTB 2019
- Wabnitz, R.: Grundkurs Recht für die Soziale Arbeit. 6. aktual. Auflage. UTB 2021
Hier finden Sie weiterführende Literatur zum Thema Schulrecht:
- Avenarius, H./Hanschmann, F.: Schulrecht. Ein Handbuch für Praxis, Rechtsprechung und Wissenschaft. 9. Auflage. Carl Link 2019
- Rux, J.: Schulrecht. 6. völlig neubearbeitete Auflage. C.H. Beck 2018
- Tulatz, A.: Handbuch Schulrecht Hessen. Geballtes Wissen für den Schulpraktiker. 1.Auflage. Carl Link 2019
Hier finden Sie weiterführende Literatur zu rechtlichen Grundlagen für den Elementarbereich:
Hier finden Sie weiterführende Literatur zu rechtlichen Grundlagen für den Bereich Kinder- und Jugendhilfe:
- dtv Verlagsgesellschaft (Hrsg.): Jugendrecht JugR. 42. Auflage. dtv 2021
- Münder, J./Trenczek, T., v. Boetticher, A.; Tammen, B.: Kinder- und Jugendhilferecht: Eine praxis- und sozialwissenschaftlich orientierte Darstellung des gesamten Kinder- und Jugendhilferechts. 9.Auflage. Nomos 2020
- Wallhalla Fachredaktion (Hrsg.): Das gesamte Kinder- und Jugendrecht. Ausgabe 2021/2022. Mit den aktuellen familienrechtlichen Vorschriften. 13. Auflage. Wallhalla und Praetoria 2021
- Wabnitz, R.: Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit. 5.aktual. Auflage. UTB 2019
Hier finden Sie weiterführende Literatur zu rechtlichen Grundlagen für den Bereich Weiterbildung:
Mitwirkende
Das Team des Projekts "Studienangebot Bildungsrecht" stellt sich vor:
Quelle: Dt. Ethikrat/Fotograf: Reiner Zensen |
Prof. Dr. Steffen Augsberg
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Quelle: Professurauftritt |
Prof. Dr. Franz Reimer
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Quelle: privat |
Dr.in Johanna-Luise Dörr (geb. Rühle)
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Quelle: Professurauftritt |
Prof.in Dr.in Christine Wiezorek
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Quelle: Professurauftritt |
Prof. i.R. Dr. Jochen Wissinger
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Dozent*innen:
VorsRiVG Dr.in Stefanie Engel-Boland
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RiVG Dr. Johannes Gröb
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Quelle: Professurauftritt F. Reimer |